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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 22. Oktober 2008

2 A 29.08

Der Schutz des geistigen Eigentums steht der Herausgabe zum Fragebogen einer Studie sowie zu den auf einer Tagung verwendeten Vortragsfolien des Robert-Koch-Instituts entgegen. Beide Unterlagen stellen ein vom Urheberrecht geschütztes (wissenschaftliches) Schriftwerk dar. Die Studie sollte erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen und dann veröffentlicht werden, so dass zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Veröffentlichungsinteresse nicht gegeben war. Das Urheberrecht kann auch solche amtliche Werke, die noch nicht im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, schützen. Auch handelt es sich um vertraulich erhobene Daten, an deren vertraulicher Behandlung die Betroffenen weiterhin ein Interesse haben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Personenbezogene Daten Urheberrecht

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