Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Berlin am 8. August 2012

2 L 80.12

Das Gericht lehnt den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zugang zu Umweltinformationen mangels Anordnungsgrund ab. Die Antragstellerin hat unter Berücksichtigung des mit dem Umweltinformationsgesetz verfolgten Zwecks, durch möglichst ungehinderten und uneingeschränkten Zugang zu Umweltinformationen auch der Kontrolle der Verwaltung zu dienen, keine drohenden Nachteile glaubhaft gemacht, die eine Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigen würde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 12. November 2012

12 S 54.12

Die prozessualen Anforderungen an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gelten auch im Bereich des Umweltinformationsrechts. Der Umstand, dass der Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen nicht von der Darlegung eines rechtlichen Interesses abhängt und das Gesetz eine zügige Bearbeitung von Informationsanträgen vorsieht, ändert daran nichts. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Umweltinformationsgesetz Saarland (SUIG)

Urteil: Verwaltungsgericht des Saarlandes am 26. April 2012

10 K 822/11

Gegenüber dem saarländischen Innenministerium besteht kein Anspruch auf Übermittlung von Auszügen der Protokolle verschiedener Besprechungen der Ausländerreferenten des Bundes und der Länder. Im Gegensatz zum Umweltinformationsrecht genügt es im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht, dass die Behörde die faktische Verfügungsmöglichkeit über die Unterlagen besitzt. Verfügungsberechtigt ist vielmehr grundsätzlich deren Urheber, also im vorliegenden Fall das Bundesministerium des Innern. Der Informationen suchende Bürger muss sich somit stets an den Urheber der Information halten, um sein Informationsrecht nach dem Informationsfreiheitsgesetz wahrzunehmen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Prozessuales Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern

Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 14. Mai 2012

12 S 12.12

Das Oberverwaltungsgericht ändert den Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus. Nicht nur handelt es sich bei der Antragsgegnerin - einer juristische Person des Privatrechts - um eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Die begehrten Unterlagen stellen, anders als vom Verwaltungsgericht angenommen, auch Umweltinformationen dar. Beantragt hatten die Kläger den Zugang zu verschiedenen Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Planung, Genehmigung und Errichtung eines Großflughafens stehen. In der Entscheidung rügt das Oberverwaltungsgericht die enge Auslegung des Umweltinformationsbegriffs durch die Vorinstanz. Diese hatte den Zugangsanspruch auf Daten beschränkt, die als Entscheidungsgrundlage für den Planfeststellungsbeschluss gedient haben. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts enthält grundlegende Ausführungen zum Zweck des Umweltinformationsrechts. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die strittigen Informationen herauszugeben. Die Eilbedürftigkeit wird mit dem Zeitplan des von den Antragstellern beabsichtigten Klageverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht, in dem die Informationen verwendet werden sollen, begründet. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Prozessuales

Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Cottbus am 7. Juni 2012

3 M 12/12

Das Verwaltungsgericht erlässt einen Vollstreckungsbeschluss, in dem der Vollstreckungsschuldnerin ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000,00 Euro für den Fall angedroht wird, dass sie ihrer Verpflichtung, der Vollstreckungsgläubigerin entsprechend dem Tenor einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu gewähren, nicht bis zu einer bestimmten Frist nachkommt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

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