Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 10. Juni 1998

10 S 58/97

Vom Begriff der "Umweltinformation" sind nur solche Angaben umfasst, die mittelbar auf den Schutz der im Gesetz genannten Umweltbereiche abzielen. Informationen über abgeschlossene Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Umweltrecht gehören nicht dazu, weil sie nur mittelbar zum Umweltschutz beitragen, ihr unmittelbares Ziel aber in der Ahndung von Rechtsverstößen liegt. Diese Informationen sind somit vom Einsichtsanspruch ausgenommen. Während der Dauer eines Gerichts- oder strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist der Zugangsanspruch nur hinsichtlich jener Daten ausgeschlossen, die der Behörde auf Grund dieser Verfahren zugehen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird teilweise geändert. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren Strafverfolgung

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 28. Oktober 1999

7 C 32.98

Während eines Gerichts- oder strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist der Informationszugang zu allen Daten ausgeschlossen, die Gegenstand des anhängigen Verfahrens. Auf die Frage, ob die Daten der Umweltbehörde aufgrund des Verfahrens zugegangen sind oder dort bereits vor Beginn des Verfahrens vorhanden waren, kommt es nicht an. Der ungestörte Ablauf des Verfahrens soll dadurch gesichert werden. Das Bundesverwaltungsgericht hebt damit die gegenteilige Entscheidung der Vorinstanz auf, die eine Sperrwirkung des entsprechenden Ausschusstatbestands des Umweltinformationsgesetzes auf solche Angaben beschränkt hat, welche der Behörde aufgrund des Verfahrens zugehen. Hintergrund waren Verfahren wegen unzulässiger Abwassereinleitungen eines chemischen Werks. (Quelle: LDA Brandenburg)

Schutz besonderer Verfahren Strafverfolgung

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 8. November 1996

9 K 1341/95

Bei den Informationen eines Regierungspräsidiums über Abwassereinleitungen einer Betriebsstätte, unzulässige Einleitungen sowie darauf bezogene Angaben über Maßnahmen der Verwaltung handelt es sich um Umweltinformationen in Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Auch sind Informationen über abgeschlossene Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten vom Inhalt des Zugangsanspruchs umfasst. Der Zugang ist nicht generell wegen eines laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ausgeschlossen; hierdurch begründet sich keine Sperrwirkung gegenüber solchen Informationen, die bereits vor Einleitung des Verfahrens bei der Behörde vorhanden waren. Das Verwaltungsgericht verpflichtet ein Regierungspräsidium, über den Einsichtsantrag neu zu entscheiden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren Strafverfolgung

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