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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 29. Dezember 2006

15 P 2/06

Der Fachsenat entscheidet, dass Informationen zum Störfall in einem Kernkraftwerk von der Beklagten hätten herausgegeben werden müssen. Als Grundlage hierfür stützt sich das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen auf die Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich begründeten Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einerseits und der "öffentlichen" Funktion des geltend gemachten Informationszugangsanspruchs andererseits. Der Informationszugang kann die Klägerin unter einen erhöhten Erklärungsdruck setzen, was im Sinne der Anlagensicherheit positiv zu bewerten ist. Insoweit hilft die Aktenöffentlichkeit bei der Realisierung einer wichtigen öffentlichen Aufgabe. Dies führt dazu, dass das öffentliche Interesse an einer Vorlage von störfallbezogenen Informationen überwiegt. Soweit sich der Antrag auf Informationszugang auf nicht störfallbezogene Unterlagen bezieht, behält der Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Klägerin seinen Vorrang. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Begriffsbestimmung in-camera Verfahren

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