Informationsfreiheitsanfragen

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  • Haben sich die Ergebnisse der steuerrechtlichen Untersuchungen auf die Gestaltung der Satzung bei der Haben sich die Ergebnisse der steuerrechtlichen Untersuchungen auf die Gestaltung der Satzung bei der .“ Demnach bestehen aus Sicht der Verwaltung und des Rates keine steuerrechtlichen Gründe dafür, die Die Formulierung des Zwecks der AöR in der Satzung wird dabei erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Ohne die Darstellung und steuerliche Bewertung der einzelnen Optionen ist die Auskunft vom 27.11.2018
  • Um eine gleichmäßige Kostenentscheidung zu gewährleisten, ist die Gebühr auch nach der Bedeutung des " Sind Sie in der Lage diese Meinungsäußerung durch eine sachliche und konkrete Begründung zu objektivieren Daher haben Sie auch keine Berechtigung unter Verweis auf eine fehlende postalische Adresse die Auskünfte Daher haben Sie auch keine Berechtigung unter Verweis auf eine fehlende postalische Adresse die Auskünfte über die gemeinnützige Plattform FragDenStaat.de im Interesse der Öffentlichkeit.
  • Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger und verweigert aus diesem Grund die Beantwortung. 4 IFG-NRW regelt ein Recht auf Zugang zu Informationen, jedoch nicht zu rechtlichen Erläuterungen und Dies würde hier überflüssigen Aufwand und damit die unnötige Verwendung von Steuergeldern vermeiden. In Bezug auf das Aktenzeichen und die merkwürdige Anmerkung der angeblichen Steuerverschwendung meinerseits
  • Rohdaten der Justiz­geschäfts­statistik 2019 für das VG Köln
    Verwaltungsgericht KölnNordrhein-Westfalen
    Anfrage eingeschlafen, 2 Jahre, 8 Monate her
    Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW für die Sicherstellung des Rechts auf auf die Leistungsfähigkeit der Behörde und ein mögliches Missverhältnis des Aufwands im Verhältnis zum Übersendung der Stellungnahme und auch dass Sie mir damit die Chance auf eine Anhörung geben bevor Sie Die Tatsache dass ich Sie überhaupt eingeschaltet hatte, beruht auf dieser Nachricht des VG: "die
  • Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Person die notwendige Qualifikation vorweisen oder der AStA eine dauerhafte Kooperation mit der Hochschulverwaltung Auch die Größe der Studierendenschaft und die Größe des damit zu verwaltenden Finanzvolumens ist ein Auch die Beauftragung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters reicht aus. und eine kompetente Verwaltung gesichert ist.