Kontrollbericht zu E-Center, Reutlingen

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
E-Center
Emil-Adolff-Straße 21
72760 Reutlingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Januar 2020
  • Frist
    1. September 2020
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
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Betreff
Kontrollbericht zu E-Center, Reutlingen [#175144]
Datum
22. Januar 2020 22:12
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: E-Center Emil-Adolff-Straße 21 72760 Reutlingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175144 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175144 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in da bereits eine ähnlich gelagerte [1] Anfrage vorliegt gehe ich davon aus, dass mein…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu E-Center, Reutlingen [#175144]
Datum
22. Januar 2020 22:19
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da bereits eine ähnlich gelagerte [1] Anfrage vorliegt gehe ich davon aus, dass meine Anfrage innerhalb der Monatsfrist erledigt werden kann. Ich gehe auch davon aus, dass die in [2] genannten Argumente und die neuerliche Rechtsprechung der verschiedenen Oberverwaltungsgerichte [3] auch berücksichtigt wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-e-center-reutlingen/ [2] https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-e-center-reutlingen/#nachricht-450239 [3] https://fragdenstaat.de/kampagnen/lebensmittelkontrolle/klagen/ Anfragenr: 175144 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175144 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
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Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
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AW: Ihre Anfrage nach dem VIG zum Betrieb "E-Center, Emil-Adolff-Straße 21 in 72760 Reutlingen" [#175144…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG zum Betrieb "E-Center, Emil-Adolff-Straße 21 in 72760 Reutlingen" [#175144]
Datum
14. Mai 2020 17:24
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Wurde dem Eilantrag des Unternehmens stattgegeben? Falls ja, senden Sie mir bitte den Beschluss des Berichtes zu sowie das dazugehörige Aktenzeichen. Denn ich habe von dem Eilantrag des Unternehmens selbst nichts mitbekommen und bin auch nicht beigeladen worden, was ich erwartet hatte. Sollte es schon Informationen zu einem Hauptverfahren geben, so bitte ich Sie, mir auch hier das dazugehörige Aktenzeichen mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175144 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175144 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG zum Betrieb "E-Center, Emil-Adolff-Straße 21 in 72760 Reutlingen" [#175144…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG zum Betrieb "E-Center, Emil-Adolff-Straße 21 in 72760 Reutlingen" [#175144]
Datum
9. August 2020 23:15
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Wie ist der Stand des Antrags auf ein Eilverfahren mit dem Aktenzeichen 1 K 754/20? Dem Unternehmen wurde eine großzügige Frist zur abschließenden Begründung gewährt. Ist diese Frist schon vorbei? Fall ja, was hat sich im Verfahren ergeben. Falls nein, wann wäre die Frist denn vorbei? Vielen Dank für Ihre Mühen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175144 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175144/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Ihre Anfrage nach dem VIG zum Betrieb "E-Center, Emil-Adolff-Straße 21 in 72760 Reutlingen" [#175144…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG zum Betrieb "E-Center, Emil-Adolff-Straße 21 in 72760 Reutlingen" [#175144]
Datum
11. November 2020 00:23
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu E-Center, Reutlingen“ vom 22.01.2020 (#175144) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 72 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175144 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175144/

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Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
WG: AW: Ihre Anfrage nach dem VIG zum Betrieb "E-Center, Emil-Adolff-Straße 21 in 72760 Reutlingen" [#17…
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: AW: Ihre Anfrage nach dem VIG zum Betrieb "E-Center, Emil-Adolff-Straße 21 in 72760 Reutlingen" [#175144]
Datum
11. November 2020 11:48
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage wird in den nächsten Tagen unser Haus verlassen. Der Rechtsstreit in der Rechtssache Neukauf Markt GmbH gegen Land BW wegen Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz auf Antrag auf Eilklageverfahren gemäß § 80 Abs. 5 VwGO wurde am 10.11.2020 vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen als erledigt erklärt. Somit steht einer Informationserteilung nach VIG zum Neukauf Markt GmbH, Emil-Adolff-Str. 21 in 72760 Reutlingen nichts mehr im Wege. Freundliche Grüße