Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang

Jeweils für das Studentenwerk in Würzburg:

1. Sämtliche konkrete Zuwendungs- und Bewilligungsbescheide mit denen das BMBF dem StW (nicht nur in der Vorlagenversion, wie hier bereits mehrfach veröffentlicht) finanzielle Mittel usw. zur Verfügung stellt

2. Welche Statistik oder Übersicht zum Bearbeitungsfortschritt der eingehenden Anträge liegen dem BMBF vor? Bzw auf welche kann das BMBF zurückgreifen? (Auswertung der Datenbank des Online-Portales, händische Zusammenfassung der Bearbeiter, individuelle Rückmeldung der StW oder dessen Sachbearbeiter...)

3. Wie viele Anträge gingen beim Studentenwerk Würzburg in den Kalenderwochen seit KW 9 ein (bitte bis zum Stand der Beantwortung fortführen)?

4. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrages bei dem keine Rückfragen (!) (Nachreichen von Unterlagen oÄ) nötig waren? Wie lange war die Bearbeitungsdauer bei dem Antrag, der am schnellsten bearbeitet wurde? Wie lange war die Bearbeitungsdauer bei dem Antrag, der am langsamsten bearbeitet wurde? (Bitte sofern irgend möglich auch nach KW aufschlüsseln)

5. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrages bei dem Rückfragen nötig (!) waren? Wie lange war die Bearbeitungsdauer bei dem Antrag, der am schnellsten bearbeitet wurde? Wie lange war die Bearbeitungsdauer bei dem Antrag, der am langsamsten bearbeitet wurde? (Bitte sofern irgend möglich auch nach KW aufschlüsseln)

bzgl. aller Studentenwerke und dem DSW:

6. Von welchen Beschwerden der Studierenden, die Probleme bei der Beantragung und Bewilligung der Ü-Hilfe hatten, hat das BMBF erfahren? (Bitte möglichst ausführlich darstellen, keine zu starke Kategorisierung)

7., bzgl Frage 6: Aus welcher Quelle (hauseigene Beschwerden, über DSW, über StWerke direkt, Social Media, andere Ministerien, andere Teile der Verwaltung oÄ)?

zur Ü-Hilfe und den Nebenbestimmungen im Allgemeinen:

8. Welche internen Gutachten, Vermerke, Stellungnahmen oÄ oder Teile davon liegen dem BMBF zur Möglichkeit und Erfolgsaussichten von Klagen durch Studierende mit ablehnendem Bescheid vor? Nötigenfalls im einstweilige Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte?

9. Ist dem BMBF bekannt, ob eines der bearbeitenden StW Beteiligte in einem Verwaltungsprozess ist? (Prozesse, auch beendete, die das Zuel der Gewährung der Ü-Hilfe für Studierende zum Ziel haben)

10. Sofern keine Dokumente oder Vorgänge wie unter Pkt. 8 beschrieben vorliegen oder nicht ausführlich sind und nicht mindestens diese Fragen umfassen:

- Welchen rechtlichen Charakter hat die Gewährung der Ü-Hilfe durch die StW nach Ansicht des BMBF? Hält das BMBF dies für ein Verwaltungsverfahren?

- Ist aus Sicht des BMBF der Verwaltungsrechtsweg eröffnet und das VwVfG (oder entsprechende Ländergesetzte soweit das jeweilige StW handelt) anwendbar?

- Wäre nach Ansicht des BMBF nicht eigentlich eine Rechtsbehelfsbelehrung mit dem Bescheid des jeweiligen StW auszugeben?

- Welche Widerspruchsmöglichkeit wird den Studierenden eingeräumt?

- Soweit die Nebenbestimmungen dies vorsehen: inwiefern geht das BMBF davon aus, dass nicht doch ein Anspruch auf Auszahlung der Ü-Hilfe besteht (Selbstbindung der Verwaltung; Art. 3 I GG; Originäre Leistungsrechte wg Berufsfreiheit der Studierenden)

- Wie wird nach Ansicht des BMBF das grundgesetzlich Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 IV GG umgesetzt, um Studierende vor fehlerhaften oder willkürlichen Ablehnungen zu schützen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jeweils für das Studentenw…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang [#218252]
Datum
13. April 2021 16:32
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jeweils für das Studentenwerk in Würzburg: 1. Sämtliche konkrete Zuwendungs- und Bewilligungsbescheide mit denen das BMBF dem StW (nicht nur in der Vorlagenversion, wie hier bereits mehrfach veröffentlicht) finanzielle Mittel usw. zur Verfügung stellt 2. Welche Statistik oder Übersicht zum Bearbeitungsfortschritt der eingehenden Anträge liegen dem BMBF vor? Bzw auf welche kann das BMBF zurückgreifen? (Auswertung der Datenbank des Online-Portales, händische Zusammenfassung der Bearbeiter, individuelle Rückmeldung der StW oder dessen Sachbearbeiter...) 3. Wie viele Anträge gingen beim Studentenwerk Würzburg in den Kalenderwochen seit KW 9 ein (bitte bis zum Stand der Beantwortung fortführen)? 4. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrages bei dem keine Rückfragen (!) (Nachreichen von Unterlagen oÄ) nötig waren? Wie lange war die Bearbeitungsdauer bei dem Antrag, der am schnellsten bearbeitet wurde? Wie lange war die Bearbeitungsdauer bei dem Antrag, der am langsamsten bearbeitet wurde? (Bitte sofern irgend möglich auch nach KW aufschlüsseln) 5. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrages bei dem Rückfragen nötig (!) waren? Wie lange war die Bearbeitungsdauer bei dem Antrag, der am schnellsten bearbeitet wurde? Wie lange war die Bearbeitungsdauer bei dem Antrag, der am langsamsten bearbeitet wurde? (Bitte sofern irgend möglich auch nach KW aufschlüsseln) bzgl. aller Studentenwerke und dem DSW: 6. Von welchen Beschwerden der Studierenden, die Probleme bei der Beantragung und Bewilligung der Ü-Hilfe hatten, hat das BMBF erfahren? (Bitte möglichst ausführlich darstellen, keine zu starke Kategorisierung) 7., bzgl Frage 6: Aus welcher Quelle (hauseigene Beschwerden, über DSW, über StWerke direkt, Social Media, andere Ministerien, andere Teile der Verwaltung oÄ)? zur Ü-Hilfe und den Nebenbestimmungen im Allgemeinen: 8. Welche internen Gutachten, Vermerke, Stellungnahmen oÄ oder Teile davon liegen dem BMBF zur Möglichkeit und Erfolgsaussichten von Klagen durch Studierende mit ablehnendem Bescheid vor? Nötigenfalls im einstweilige Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte? 9. Ist dem BMBF bekannt, ob eines der bearbeitenden StW Beteiligte in einem Verwaltungsprozess ist? (Prozesse, auch beendete, die das Zuel der Gewährung der Ü-Hilfe für Studierende zum Ziel haben) 10. Sofern keine Dokumente oder Vorgänge wie unter Pkt. 8 beschrieben vorliegen oder nicht ausführlich sind und nicht mindestens diese Fragen umfassen: - Welchen rechtlichen Charakter hat die Gewährung der Ü-Hilfe durch die StW nach Ansicht des BMBF? Hält das BMBF dies für ein Verwaltungsverfahren? - Ist aus Sicht des BMBF der Verwaltungsrechtsweg eröffnet und das VwVfG (oder entsprechende Ländergesetzte soweit das jeweilige StW handelt) anwendbar? - Wäre nach Ansicht des BMBF nicht eigentlich eine Rechtsbehelfsbelehrung mit dem Bescheid des jeweiligen StW auszugeben? - Welche Widerspruchsmöglichkeit wird den Studierenden eingeräumt? - Soweit die Nebenbestimmungen dies vorsehen: inwiefern geht das BMBF davon aus, dass nicht doch ein Anspruch auf Auszahlung der Ü-Hilfe besteht (Selbstbindung der Verwaltung; Art. 3 I GG; Originäre Leistungsrechte wg Berufsfreiheit der Studierenden) - Wie wird nach Ansicht des BMBF das grundgesetzlich Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 IV GG umgesetzt, um Studierende vor fehlerhaften oder willkürlichen Ablehnungen zu schützen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218252/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 415-18501/44(2021) Bonn, 12.05.2021…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang [#218252]
Datum
12. Mai 2021 08:32
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 415-18501/44(2021) Bonn, 12.05.2021 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 13.04.2021 Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Aufgrund des Umfangs Ihrer Anfrage dauert die Bearbeitung derzeit noch an. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsga…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang [#218252]
Datum
25. Mai 2021 11:48
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang“ vom 13.04.2021 (#218252) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218252/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsga…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang [#218252]
Datum
25. Mai 2021 11:48
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang“ vom 13.04.2021 (#218252) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218252/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsga…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang [#218252]
Datum
9. Juni 2021 18:55
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang“ vom 13.04.2021 (#218252) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218252/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsga…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang [#218252]
Datum
17. Juni 2021 08:04
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang“ vom 13.04.2021 (#218252) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Mithin mehr als die doppelte Zeit, die das Gesetz Ihrem Haus zubilligt. Kommen Sie nunmehr unverzüglich meinen Auskunftsersuchen nach. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218252/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsga…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang [#218252]
Datum
17. Juni 2021 08:05
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang“ vom 13.04.2021 (#218252) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Mithin mehr als die doppelte Zeit, die das Gesetz Ihrem Haus zubilligt. Kommen Sie nunmehr unverzüglich meinen Auskunftsersuchen nach. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218252/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsga…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang [#218252]
Datum
18. Juni 2021 08:45
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang“ vom 13.04.2021 (#218252) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218252/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsga…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang [#218252]
Datum
18. Juni 2021 08:45
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang“ vom 13.04.2021 (#218252) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218252/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsga…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang [#218252]
Datum
21. Juni 2021 15:04
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang“ vom 13.04.2021 (#218252) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Fühlen Sie sich nicht mehr an die Gesetze gebunden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218252/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsga…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang [#218252]
Datum
21. Juni 2021 15:04
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überbrückungshilfe Studierende | Bearbeitungsgang“ vom 13.04.2021 (#218252) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Fühlen Sie sich nicht mehr an die Gesetze gebunden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218252/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 13.04.2021 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannst…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 13.04.2021
Datum
21. Juni 2021 15:14
Status
Anfrage abgeschlossen
278,0 KB
241,5 KB
92,9 KB
93,0 KB
92,0 KB
166,7 KB
343,3 KB
geschwärzt
1,4 MB
94,9 KB
141,1 KB
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 415-18501/44(2021) Berlin, den 21.06.2021 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 13.04.2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 13.04.2021, in dessen Rahmen Sie Informationen zum Zuschuss der Überbrückungshilfe für Studierende, zum "Bearbeitungsgang" sowie insbesondere Informationen "jeweils für das Studentenwerk in Würzburg" erbitten. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Ihr Antrag wird wie folgt beantwortet: Jeweils für das Studentenwerk Würzburg: 1. Sämtliche konkrete Zuwendungs- und Bewilligungsbescheide, mit denen das BMBF dem StW (nicht nur in der Vorlagenversion, wie hier bereits mehrfach veröffentlicht) finanzielle Mittel usw. zur Verfügung stellt. Die betreffenden Zuwendungs- und Bewilligungsbescheide entnehmen Sie bitte den beigefügten pdf-Dokumenten (Anlage_01.pdf bis Anlage_06.pdf). 2. Welche Statistik oder Übersicht zum Bearbeitungsfortschritt der eingehenden Anträge liegen dem BMBF vor? Bzw. auf welche kann das BMBF zurückgreifen? (Auswertung der Datenbank des Online-Portals, händische Zusammenfassung der Bearbeiter, individuelle Rückmeldung der StW oder dessen Sachbearbeiter...) Die Überbrückungshilfe wird online beantragt und in einem IT-Tool abgewickelt. Das IT-Tool ist vom Deutschen Studentenwerk e. V. (DSW) beauftragt. Die einzelnen Studenten- und Studierendenwerke haben Einblick in die von Ihnen bearbeiteten Anträge; das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat lediglich eingeschränkte Einblicke in bundesweite Übersichten im IT-Tool. Dazu werden dem BMBF durch den für das Antragstool verantwortlichen IT-Dienstleister über ein im Tool eingebautes Dashboard allgemeine Zahlen - z. B. Anzahl der eingereichten, bearbeiteten oder noch offenen Anträge, Zusagesummen, Anzahl der Anträge, bei denen Nachfragen gestellt wurden - zur Verfügung gestellt. Die im Dashboard unmittelbar ablesbaren Informationen sind im Umfang stark eingeschränkt. Für die von Ihnen begehrten Informationen in den Fragen 3 bis 5 wurden daher Daten des Dashboards aufbereitet. 3. Wie viele Anträge gingen beim Studentenwerk Würzburg in den Kalenderwochen seit KW 9 ein (bitte bis zum Stand der Beantwortung fortführen)? In den Kalenderwochen 9 bis 23 ging beim Studentenwerk Würzburg jeweils die folgende Anzahl an Anträgen auf den Zuschuss der Überbrückungshilfe ein (Stand 10. Juni): KW Anzahl der Anträge 9 188 10 160 11 160 12 199 13 259 14 161 15 120 16 152 17 259 18 148 19 94 20 76 21 138 22 155 23 60 4. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrages bei dem keine Rückfragen (!) (Nachreichen von Unterlagen o. Ä.) nötig waren? Wie lange war die Bearbeitungsdauer bei dem Antrag, der am schnellsten bearbeitet wurde? Wie lange war die Bearbeitungsdauer bei dem Antrag, der am langsamsten bearbeitet wurde? (Bitte sofern irgend möglich auch nach KW aufschlüsseln) Die für die Kalenderwochen 9 bis 23 jeweils durchschnittliche, längste und kürzeste Bearbeitungsdauer von endgültig durch das Studentenwerk Würzburg entschiedenen Anträgen, bei denen keine Nachfragen nötig waren, ist in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt (Stand 10. Juni 2021). Dabei handelt es sich um Momentaufnahmen, die sich durch die weiter voranschreitende Bearbeitung von Anträgen ändern können. Übersicht zu Anträgen, bei denen keine Rückfragen erfolgten: KW Durchschnittliche Bearbeitungsdauer der bisher endgültig entschiedenen Anträge in Tagen Bearbeitungsdauer des bisher am schnellsten entschiedenen Antrages in Tagen Bearbeitungsdauer des bisher am langsamsten entschiedenen Antrages in Tagen 9 5,0 3 14 10 4,0 2 8 11 4,1 2 13 12 9,1 3 19 13 14,2 10 32 14 17,7 8 21 15 16,4 15 19 16 14,1 12 21 17 17,5 13 38 18 21,4 19 27 19 19,3 0 24 20 17,7 15 22 21 14,1 13 15 22 14,1 13 15 23 0,0 0 0 5. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrages bei dem Rückfragen nötig (!) waren? Wie lange war die Bearbeitungsdauer bei dem Antrag, der am schnellsten bearbeitet wurde? Wie lange war die Bearbeitungsdauer bei dem Antrag, der am langsamsten bearbeitet wurde? (Bitte sofern irgend möglich auch nach KW aufschlüsseln) Die für die Kalenderwochen 9 bis 23 jeweils durchschnittliche, längste und kürzeste Bearbeitungsdauer von endgültig durch das Studentenwerk Würzburg entschiedenen Anträgen, bei denen mindestens eine Nachfrage nötig war, ist in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt (Stand 10. Juni 2021). Dabei handelt es sich um Momentaufnahmen, die sich durch die weiter voranschreitende Bearbeitung von Anträgen ändern können. Übersicht zu Anträgen, bei denen mindestens eine Nachfrage nötig war: KW Durchschnittliche Bearbeitungsdauer der bisher endgültig entschiedenen Anträge in Tagen Bearbeitungsdauer des bisher am schnellsten entschiedenen Antrages in Tagen Bearbeitungsdauer des bisher am langsamsten entschiedenen Antrages in Tagen 9 10,6 4,0 58,0 10 10,9 3,0 45,0 11 10,7 2,0 36,0 12 15,5 3,0 35,0 13 21,1 1,0 34,0 14 22,9 10,0 43,0 15 22,1 7,0 44,0 16 19,3 13,0 36,0 17 22,8 6,0 44,0 18 24,8 0,0 35,0 19 23,9 11,0 31,0 20 19,8 16,0 24,0 21 14,3 0,0 17,0 22 14,3 0,0 17,0 23 - - - Bzgl. aller Studentenwerke und dem DSW: 6. Von welchen Beschwerden der Studierenden, die Probleme bei der Beantragung und Bewilligung der Ü-Hilfe hatten, hat das BMBF erfahren? (Bitte möglichst ausführlich darstellen, keine zu starke Kategorisierung) 7. Bzgl. Frage 6: Aus welcher Quelle (hauseigene Beschwerden, über DSW, über StWerke direkt, Social Media, andere Ministerien, andere Teile der Verwaltung oÄ)? Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet. Der unbestimmte Begriff "Beschwerden" wurde vom BMBF als "Kritik und Verbesserungsvorschläge" von Studierenden zur Überbrückungshilfe als Zuschuss ausgelegt. Diese erreichen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) über verschiedene Quellen: durch das Deutsche Studentenwerk e. V. (DSW), einzelne Studierenden- oder Studentenwerke, studentische Verbände, Briefe, die Medien (einschließlich Social Media) und Nachfragen aus dem parlamentarischen Raum. Zudem gehen im Zuge der Beratung zur Überbrückungshilfe auch Beschwerden bei der Telefon-Hotline des BMBF ein. Die Beschwerden entnehmen Sie bitte dem beigefügten pdf-Dokument (Anlage_07.pdf). 8. Welche internen Gutachten, Vermerke, Stellungnahmen o. Ä. oder Teile davon liegen dem BMBF zur Möglichkeit und Erfolgsaussichten von Klagen durch Studierende mit ablehnendem Bescheid vor? Nötigenfalls im einstweilige Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte? Die betreffenden Zuwendungs- und Bewilligungsbescheide entnehmen Sie bitte den beigefügten pdf-Dokumenten (Anlage_08.pdf bis Anlage_10.pdf). Personenbezogene Daten einer/eines Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 IFG haben wir geschwärzt. Dabei sind wir zunächst von Ihrem Einverständnis hinsichtlich der Schwärzung ausgegangen (§ 7 Abs. 2 S. 2 IFG). 9. Ist dem BMBF bekannt, ob eines der bearbeitenden StW Beteiligte in einem Verwaltungsprozess ist? (Prozesse, auch beendete, die das Ziel der Gewährung der Überbrückungshilfe für Studierende zum Ziel haben) Dem BMBF bekannt sind folgende Prozesse gegen Studierenden- oder Studentenwerke (StW) vor Verwaltungsgerichten, die das Ziel der Gewährung der Überbrückungshilfe für Studierende (Zuschuss) haben. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei den genannten Verfahren um den aktuellen Wissensstand des BMBF bei Beantwortung der IFG-Anfrage handelt; der tatsächliche Stand kann u. U. davon abweichen. Es wurden Klagen gegen das StW Potsdam, das StW Köln, das StW Greifswald eingereicht. Prozesse gegen StW Köln, StW Niederbayern/ Oberpfalz und das StW Hannover sind beendet. 10. Sofern keine Dokumente oder Vorgänge wie unter Pkt. 8 beschrieben vorliegen oder nicht ausführlich sind und nicht mindestens diese Fragen umfassen: - Welchen rechtlichen Charakter hat die Gewährung der Ü-Hilfe durch die StW nach Ansicht des BMBF? Hält das BMBF dies für ein Verwaltungsverfahren? - Ist aus Sicht des BMBF der Verwaltungsrechtsweg eröffnet und das VwVfG (oder entsprechende Ländergesetzte soweit das jeweilige StW handelt) anwendbar? - Wäre nach Ansicht des BMBF nicht eigentlich eine Rechtsbehelfsbelehrung mit dem Bescheid des jeweiligen StW auszugeben? - Welche Widerspruchsmöglichkeit wird den Studierenden eingeräumt? - Soweit die Nebenbestimmungen dies vorsehen: inwiefern geht das BMBF davon aus, dass nicht doch ein Anspruch auf Auszahlung der Ü-Hilfe besteht (Selbstbindung der Verwaltung; Art. 3 I GG; Originäre Leistungsrechte wg. Berufsfreiheit der Studierenden) - Wie wird nach Ansicht des BMBF das grundgesetzlich Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 IV GG umgesetzt, um Studierende vor fehlerhaften oder willkürlichen Ablehnungen zu schützen? S. o. zu Frage 8, zu der die vorhandenen Informationen übermittelt werden, so dass die genannten Fragen umfasst sind. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente