Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Bochum

Sämtliche Anträge und Anordnungen zur Strategischen Fahndung nach § 12a PolG NRW, die seit 2018 gestellt wurden.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile der angefragten Informationen geschwärzt werden müssen bitte ich Sie darum darzulegen, welche Teile dies betrifft und aus welchem Grund diese Informationen geschwärzt werden müssten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sä…
An Polizeipräsidium Bochum Details
Von
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Betreff
Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Bochum [#268734]
Datum
26. Januar 2023 14:52
An
Polizeipräsidium Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Anträge und Anordnungen zur Strategischen Fahndung nach § 12a PolG NRW, die seit 2018 gestellt wurden. Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile der angefragten Informationen geschwärzt werden müssen bitte ich Sie darum darzulegen, welche Teile dies betrifft und aus welchem Grund diese Informationen geschwärzt werden müssten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268734/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a P…
An Polizeipräsidium Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Bochum [#268734]
Datum
28. Februar 2023 09:13
An
Polizeipräsidium Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Bochum“ vom 26.01.2023 (#268734) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Andernfalls werde ich unverzüglich nach Ablauf der 3-Monats-Frist Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a P…
An Polizeipräsidium Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Bochum [#268734]
Datum
4. Mai 2023 23:46
An
Polizeipräsidium Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Bochum“ vom 26.01.2023 (#268734) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 66 Tage überschritten. Ich weise daraufhin, dass die Dreimonatsfrist zur Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO bereits verstrichen ist und bitte angesichts dessen um eine unverzügliche Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizeipräsidium Bochum
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5 Polizeipräsidium Bochum …
Von
Polizeipräsidium Bochum
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5
Datum
17. Mai 2023 15:06
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Bochum Bochum, 17.05.2023 Datenschutzbeauftragter Per E-Mail Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nachrichtlich: PHK Thiele Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5 Ihre Schreiben vom 26.01.2023 und 04.05.2023 Anlage: -01- Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute E-Mail vom 04.05.2023. Zunächst möchte ich mich aufrichtig für die lange Wartezeit bei Ihnen entschuldigen. Ihr Auskunftsersuchen ist am 11. Mai 2023 bei mir eingegangen und wird von mir weiter bearbeitet. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Anfragen an das Polizeipräsidium Bochum eine Datenverarbeitung zur Folge haben. Zum besseren Verständnis, habe ich Ihnen ein Informationspapier beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5 [#268734] Sehr << Anrede >>
An Polizeipräsidium Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5 [#268734]
Datum
18. Mai 2023 18:00
An
Polizeipräsidium Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Eingangsbestätigung und freue mich, wenn Sie meine Anfrage zeitnah beantworten (und ggf. dafür Sorge tragen, dass IFG-Anfragen zukünftig direkt ihren Weg zu Ihnen finden, wenn es daran in meinem Fall gescheitert ist). Ich danke Ihnen herzlich! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268734/
Polizeipräsidium Bochum
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5 IfG NRW Polizeipräsidium Bochum …
Von
Polizeipräsidium Bochum
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5 IfG NRW
Datum
23. Juni 2023 11:47
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Bochum Bochum, 23.06.2023 Datenschutzbeauftragter Per E-Mail Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nachrichtlich: PHK Thiele Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5 IfG NRW Ihr Schreiben vom 26.01.2023 Anlage: -01- Sehr << Antragsteller:in >> in obiger Sache teile ich Ihnen mit, dass ich die von Ihnen aufgeworfenen Frage wie folgt beauskunften kann: Zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Eingangs Ihres Schreibens, wurden im Präsidialbereich der Kreispolizeibehörde Bochum in den Jahren 2018 bis 2021 keine strategischen Fahndungen initiiert. Im Jahr 2022 wurde eine strategische Fahndung durch das Polizeipräsidium Bochum umgesetzt. Weiterführende Beauskunftungen in obiger Sache sind aufgrund des überwiegenden Geheimhaltungsinteresses der Kreispolizeibehörde Bochum gemäß § 29 II VwVfG NRW nicht möglich. Ebenso scheidet die Übersendung teilanonymisierter Dokumente aus. Begründung: § 4 Abs. 1 IFG NRW beschränkt das Informationsrecht auf einen Anspruch auf Zugang zu den bei der öffentlichen Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Die Begrenzung des Zugangsrechtes auf vorhandene Informationen bedeutet zugleich, dass die Behörde nicht verpflichtet ist, die erwünschten Informationen zu beschaffen oder Dokumente dem Auskunftsbegehren entsprechend aufzubereiten bzw. zu rekonstruieren. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich der Aufwand der Behörden in einem zumutbaren Rahmen hält. Bei der Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen handelt es sich nicht um die Herausgabe vorhandener Informationen. Diese müssten vielmehr eigens zusammengestellt, aufwändig ausgewertet und aufgearbeitet werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form erhoben werden. Die Klage ist gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Polizeipräsidium Bochum, zu richten. Sie muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden zur Verfügung. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55 a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803). Falls die Frist durch das Verschulden eines vom Adressaten in der Sache Bevollmächtigten versäumt werden würde, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Hinweise: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de<http://www.justiz.de>. Seite 3 von 3 Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de<http://www.egvp.de> aufgeführt. Sofern die Klage durch einen Rechtsanwalt eingereicht wird, besteht seit dem 01.01.2022 gem. § 55d VwGO die Pflicht zur Übermittlung in elektronischer Form. Ist eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Durch das zweite Gesetz zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II) vom 9. Oktober 2007 wurde das Widerspruchsverfahren weitgehend abgeschafft. Es besteht gem. § 110 Abs. 1 JustG NRW keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Daneben haben Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, anzurufen. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen zudem als Datenschutzbeauftragter des Polizeipräsidiums Bochum gerne zur Verfügung. Darüber hinaus weise ich Sie darauf hin, dass die Bearbeitung von Auskunftsersuchen grundsätzlich die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Folge hat. Ein entsprechendes Informationsschreiben ist der Schriftlage als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5 IfG NRW [#268734] Sehr << Anrede &…
An Polizeipräsidium Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5 IfG NRW [#268734]
Datum
29. Juni 2023 15:54
An
Polizeipräsidium Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Auskunft. Ich habe außerdem den Eindruck, dass Ihnen bei Erstellung des Bescheids einige Fehler unterlaufen sein könnten: - Meine Anfrage richtet sich nach dem IFG NRW, und ist kein Antrag auf Akteneinsicht gem. § 29 VwVfG. - Deswegen könnte sich Ihre Ablehnung z.B. auf § 6 lit. a) IFG NRW stützen, wenn Sie der Meinung sind, die Herausgabe der Anordnung würde die Arbeit der Polizei nachteilig beeinflussen. Dort ist dann auch (leider!) keine Abwägung zwischen meinem Interesse an der Herausgabe und Ihrem Interesse an der Geheimhaltung erforderlich. - § 4 Abs. 1 IFG ist hier meiner Meinung nach nicht einschlägig, da die Anordnung der strategischen Fahndung ja bei Ihnen vorliegt und Sie nichts neues beschaffen müssten (in der Rechtsprechung wird dieser Ausschlussgrund auch nicht allzu eng ausgelegt). - Zuletzt müssten Sie eigentlich noch gesondert begründen, warum Sie mir die Anordnung nicht geschwärzt schicken können, so könnten Sie ja z.B. personenbezogene Daten schwärzen und einzelne Absätze, die Rückschlüsse auf die Taktiken der Polizei zulassen, schwärzen. Im Übrigen haben mir viele Polizeibehörden deren Anordnungen zur strategischen Fahndung bereits zugeschickt, teilweise vollständig ungeschwärzt, teilweise mit kleinen Schwärzungen. Wenn Sie dazu Fragen haben kann ich Ihnen empfehlen, sich auf den Seiten der LDI NRW umzusehen, die dort zahlreiche Informationen bereitstellt und Ihnen sicherlich auch bei individuellen gerne hilft: https://www.ldi.nrw.de/informationsfreiheit Und zuletzt möchte ich Sie bitten, mir zumindest noch mitzuteilen, was der Gegenstand der strategischen Fahndung im Jahr 2022 war (z.B. Bandenkriminalität, gewerbsmäßige Diebstähle, eine Rockkonzert, ein Fußballspiel, etc.). Diese Information haben mir bislang alle PPs und KPBs mitgeteilt, weil allein der Gegenstand der Anorndung ja keine Taktiken der Polizei offenbaren würde. Und außerdem möchte ich noch fragen, ob nach der Anordnung eine Evaluation der Maßnahme bei Ihnen im Haus stattgefunden hat? Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268734/
Polizeipräsidium Bochum
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5 IfG NRW Polizeipräsidium Bochum …
Von
Polizeipräsidium Bochum
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5 IfG NRW
Datum
30. Juni 2023 13:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Bochum Bochum, 30.06.2023 Datenschutzbeauftragter Per E-Mail Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nachrichtlich: LRD Konze PHK Thiele Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5 IfG NRW Ihr Schreiben vom 26.01.2023 Mein Schreiben vom 23.06.2023 Ihr Schreiben vom 29.06.2023 Anlage: -01- Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.06.2023. Ich gebe Ihnen recht, dass sich das überhängende behördliche Geheimhaltungsinteresse in obiger Sache auf den § 6 IfG NRW stützt. Im Übrigen verweise ich auf die von mir erstellte Beauskunftung vom 23.06.2023. Weiterführende Auskünfte, auch über behördeninterne Prozessabläufe, werden von dieser Stelle nicht erteilt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5 IfG NRW [#268734] Sehr << Anrede &…
An Polizeipräsidium Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5 IfG NRW [#268734]
Datum
2. Juli 2023 14:50
An
Polizeipräsidium Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Ich bin mir nicht sicher, ob der letzte Teil meiner Nachricht vielleicht untergegangen ist, oder Sie meine Nachfragen bewusst nicht beantwortet haben und sich darauf Ihr "Weiterführende Auskünfte, auch über behördeninterne Prozessabläufe, werden von dieser Stelle nicht erteilt." bezog? Meine Nachfragen lauteten: "Und zuletzt möchte ich Sie bitten, mir zumindest noch mitzuteilen, was der Gegenstand der strategischen Fahndung im Jahr 2022 war (z.B. Bandenkriminalität, gewerbsmäßige Diebstähle, eine Rockkonzert, ein Fußballspiel, etc.). Diese Information haben mir bislang alle PPs und KPBs mitgeteilt, weil allein der Gegenstand der Anorndung ja keine Taktiken der Polizei offenbaren würde. Und außerdem möchte ich noch fragen, ob nach der Anordnung eine Evaluation der Maßnahme bei Ihnen im Haus stattgefunden hat?" Diese Informationen wurden mir auch von zahlreichen anderen PPs und KPBs zugänglich gemacht, siehe nur https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnung-und-antrag-der-strategischen-fahndung-ss12a-polg-nrw-gelsenkirchen/ https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnung-und-antrag-der-strategischen-fahndung-ss12a-polg-nrw-aachen/ https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnung-und-antrag-der-strategischen-fahndung-ss12a-polg-nrw-muenster/#nachricht-802437 https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnung-und-antrag-der-strategischen-fahndung-ss12a-polg-nrw-duisburg/ https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnung-und-antrag-der-strategischen-fahndung-ss12a-polg-nrw-1/ Sie können mir also getrost diese Nachfragen auch beantworten. Andernfalls bitte ich Sie, mir einen rechtsmittelfähigen Bescheid über Ihre Ablehnung meiner IFG-Anfrage zuzuschicken (vgl. § 5 Abs. 2 S. 3 IFG NRW), gegen den ich vor dem VG klagen kann. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268734/

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Polizeipräsidium Bochum
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5 IfG NRW Polizeipräsidium Bochum …
Von
Polizeipräsidium Bochum
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5 IfG NRW
Datum
10. Juli 2023 20:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Bochum Bochum, 10.07.2023 Datenschutzbeauftragter Per E-Mail Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nachrichtlich: LRD Konze PHK Thiele Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, gemäß § 5 IfG NRW Ihr Schreiben vom 26.01.2023 Mein Schreiben vom 23.06.2023 Ihr Schreiben vom 29.06.2023 Mein Schreiben vom 30.06.2023 Ihr Schreiben vom 02.07.2023 Anlage: -01- Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.07.2023. Ich teile Ihnen in obiger Sache abschließend mit, dass die vom PP Bochum initiierte strategische Fahndung gem. § 12a PolG NRW im Jahr 2022 aus Anlass von Straftaten zum Nachteil der Deutschen Bahn eingeleitet wurde. Solche Prozesse werden obliegen einem standardisierten Prozessablauf, um eine höchstmögliche Professionalität generieren zu können. Hierzu gehören unter anderem auch Evaluierungen. Im Übrigen verweise ich auf meine vorangegangenen Beauskunftungen in obiger Sache. Mit freundlichen Grüßen