Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Essen

Sämtliche Anträge und Anordnungen zur Strategischen Fahndung nach § 12a PolG NRW, die seit 2018 gestellt wurden.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile der angefragten Informationen geschwärzt werden müssen bitte ich Sie darum darzulegen, welche Teile dies betrifft und aus welchem Grund diese Informationen geschwärzt werden müssten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sä…
An Polizeipräsidium Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Essen [#268686]
Datum
25. Januar 2023 19:13
An
Polizeipräsidium Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Anträge und Anordnungen zur Strategischen Fahndung nach § 12a PolG NRW, die seit 2018 gestellt wurden. Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile der angefragten Informationen geschwärzt werden müssen bitte ich Sie darum darzulegen, welche Teile dies betrifft und aus welchem Grund diese Informationen geschwärzt werden müssten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268686/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a P…
An Polizeipräsidium Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Essen [#268686]
Datum
1. März 2023 17:51
An
Polizeipräsidium Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Essen“ vom 25.01.2023 (#268686) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Andernfalls werde ich unverzüglich nach Ablauf der 3-Monats-Frist Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizeipräsidium Essen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 25.01.2023. Ihr E-Ma…
Von
Polizeipräsidium Essen
Betreff
AW: 25.1913 --O-- Anordnung und Antrag der "Strategischen Fahndung" §12a PolG NRW Essen [#268686]
Datum
14. März 2023 09:16
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 25.01.2023. Ihr E-Mail ist im Spam-Ordner des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste gelandet und wurde dort zunächst überprüft, bevor diese an das Polizeipräsidium Essen versandt wurde. Ihre Anfrage werde ich heute an die entsprechenden Stellen im Hause mit der Bitte um Prüfung und ggf. Auflistung weiterleiten. Nach Abschluss erhalten Sie von mir ein Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Essen
Anhörung gem. § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) Anhörung gem. § 28 Abs. 1 Ve…
Von
Polizeipräsidium Essen
Betreff
Anhörung gem. § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)
Datum
6. April 2023 07:06
Status
Warte auf Antwort
image001.gif
530 Bytes
image002.png
23,9 KB


Anhörung gem. § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) Antrag nach § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) zu Anträgen und Anordnungen von Maßnahmen nach § 12a PolG NRW Ihr Antrag vom 25.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 25.01.2023 haben Sie über die Plattform "FragDenStaat" Auskunft darüber verlangt, welche Anträge und Anordnungen zur Strategischen Fahndung nach § 12a PolG NRW seit 2018 gestellt worden sind. Ich beabsichtige Ihren Antrag abzulehnen. Die begehrte Auskunft fällt schon nicht in den Anwendungsbereich des IFG NRW. Dieser ist in § 2 Abs. 1 IFG NRW abschließend geregelt: "Dieses Gesetz gilt für die Verwaltungstätigkeit der Behörden [...]." Die von Ihnen gewünschten Informationen aus polizeilichen Einsatzunterlagen bilden jedoch nicht die Verwaltungstätigkeit der Polizei ab. Diese sind Teil der polizeilichen Einsatzbewältigung sowie polizeilicher Maßnahmen zur Strafverfolgung. Darüber hinaus liegt hier ein Ablehnungsgrund gem. § 6 S. 1 Nr. 1 IFG NRW vor, wonach ein "Antrag auf Informationszugang [...] abzulehnen [ist], soweit und solange a) das Bekanntwerden der Information [...] die öffentliche Sicherheit [...], insbesondere die Tätigkeit der Polizei beeinträchtigen würde. Das ist insbesondere der Fall, wenn sich Adressaten von polizeilichen Maßnahmen aufgrund der Veröffentlichung künftig diesen Maßnahmen entziehen könnten. So liegt der Fall hier, wenn interne Abläufe und Anordnungen zu getroffenen Maßnahmen veröffentlicht würden. Es handelt sich um Informationen betreffend Polizeistrategien, die für ihre erfolgreiche Durchsetzung auf Geheimhaltung angewiesen sind. Ich gebe Ihnen hiermit die Möglichkeit bis Donnerstag, den 20.04.2023 hierzu Stellung zu nehmen. Sollte mir bis dahin keine Stellungnahme Ihrerseits vorliegen, entscheide ich nach Aktenlage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anhörung gem. § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) [#268686] Sehr << …
An Polizeipräsidium Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anhörung gem. § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) [#268686]
Datum
8. April 2023 20:31
An
Polizeipräsidium Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir zumindest eine Übersichtsliste schicken könnten, aus der hervorgeht, in welchem Zeitraum und an welchen Örtlichkeiten die strategischen Fahndungen angeordnet wurden, was der Zweck war und, soweit diese Informationen ebenfalls vorliegen, wie viele Personen/Fahrzeuge im Rahmen der Maßnahme kontrolliert wurden und wie viele der Kontrollen erfolgreich waren bzw. wie viele Straftaten dadurch aufgeklärt werden konnten. Ich finde Ihre Ablehnungsgründe aber auch abgesehen davon nicht überzeugend. Die "polizeiliche Einsatzbewältigung" sollte jedenfalls eine Verwaltungstätigkeit sein, sofern Sie nicht ebenfalls unter die Strafverfolgungstätigkeit der Polizei fällt. Inwiefern diese allerdings überhaupt betroffen ist kann ich natürlich beurteilen, möchte Sie aber bitten, zu überprüfen ob das wirklich auf alle strategischen Fahndungen zutrifft (ich weiß ja auch nicht, wie viele es überhaupt sind). Bezüglich der "Beeinträchtigung der Tätigkeit der Polizei" wäre ja Voraussetzung, dass die strategischen Fahndungen in ähnlicher Weise wie geschehen wiederholt werden würden. Teilweise mögen die Anordnungen ja auch schon mehrere Jahre alt sein, insofern sehe ich eine größere Darlegungslast auf Ihrer Seite, als lediglich pauschal auf den oft genannten § 6 S. 1 Nr. 1 IFG NRW abzustellen, an den die einschlägige Rechtsprechung nicht zu geringe Anforderungen stellt. Außerdem möchte ich anmerken, dass z.B. das PP Bonn seine strategischen Fahndungen in nur leicht geschwärzter Fassung veröffentlicht hat, auch das PP Duisburg hat das getan. Ich hatte schon in meiner ursprünglichen Anfrage gebeten, zu prüfen, inwiefern die Anordnungen geschwärzt herausgegeben werden könnten. Sollten Sie weiterhin keine Möglichkeit einer Herausgabe sehen möchte ich Sie um die Zusendung eines rechtsmittelfähigen Bescheids mit einer Begründung bitten, gegen den ich ggf. gerichtlich vorgehen kann. Ich gehe dabei davon aus, dass die Übersichtsliste jedenfalls problemlos herausgegeben werden kann. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268686/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anhörung gem. § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) [#268686] Sehr << …
An Polizeipräsidium Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anhörung gem. § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) [#268686]
Datum
4. Mai 2023 23:35
An
Polizeipräsidium Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erinnere an meine Nachricht vom 8.4.2023 und bitte um Beantwortung, namentlich um die Zusendung einer Übersichtsliste (was auch viele andere Polizeibehörden schon auf meine Anfrage hin getan haben) sowie um die Ausstellung eines rechtsmittelfähigen Bescheids. Angesichts der Tatsache, dass ich meine Anfrage bereits am 25.1.2023 gestellt habe freue ich mich über eine zeitnahe Antwort und weise gleichzeitig darauf hin, dass die Dreimonatsfrist für die Erhebung einer Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO bereits verstrichen ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anhörung gem. § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) [#268686] Sehr << …
An Polizeipräsidium Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anhörung gem. § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) [#268686]
Datum
19. Mai 2023 11:22
An
Polizeipräsidium Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich bitte abermals um Beantwortung meiner Nachricht vom 8.4. Ich weise daraufhin, dass Sie die gesetzliche Antwortfrist von 1 Monat mittlerweile um 81 Tage überschritten haben. Sollte ich bis zum 26.5. keine Antwort von Ihnen bekommen, werde ich die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit einschalten. Ich danke Ihnen dennoch für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anhörung gem. § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) [#268686] Guten Tag, f…
An Polizeipräsidium Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anhörung gem. § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) [#268686]
Datum
19. Mai 2023 11:40
An
Polizeipräsidium Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ferner ergänze ich meine Anfrage wie folgt: Hat jemals eine Evaluation einer oder mehrerer Anordnungen der strategischen Fahndung stattgefunden? Wenn ja, bitte ich um Zusendung dieser Evaluation(en). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anhörung gem. § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) [#268686]
Sehr << …
An Polizeipräsidium Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anhörung gem. § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) [#268686]
Datum
2. Juli 2023 15:00
An
Polizeipräsidium Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erinnere an meine Nachrichten vom 8.4., 4.5. und 19.5. und bitte Sie erneut, mir Ihre Ablehnungsbegründung vom 6.4. als rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen zu lassen, gegen den ich Klage erheben kann. Außerdem bitte ich Sie erneut um Übersendung einer Übersichtsliste, aus der hervorgeht, in welchem Zeitraum und an welchen Örtlichkeiten die strategischen Fahndungen angeordnet wurden, was der Zweck war und, soweit diese Informationen ebenfalls vorliegen, wie viele Personen/Fahrzeuge im Rahmen der Maßnahme kontrolliert wurden und wie viele der Kontrollen erfolgreich waren bzw. wie viele Straftaten dadurch aufgeklärt werden konnten. Solche Übersichtslisten wurden mir schon von zahlreichen PPs (gebührenfrei) zur Verfügung gestellt, siehe nur: https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnung-und-antrag-der-strategischen-fahndung-ss12a-polg-nrw-1/ https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnung-und-antrag-der-strategischen-fahndung-ss12a-polg-nrw-duisburg/ https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnung-und-antrag-der-strategischen-fahndung-ss12a-polg-nrw-muenster/#nachricht-802437 https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnung-und-antrag-der-strategischen-fahndung-ss12a-polg-nrw-aachen/ https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnung-und-antrag-der-strategischen-fahndung-ss12a-polg-nrw-gelsenkirchen/ Bitte geben Sie außerdem an, ob eine Evaluation der strategischen Fahndung(en) bei Ihnen stattgefunden hat. Sollte ich bis zum 6.7. keine Antwort von Ihnen bekommen haben werde ich unverzüglich Untätigkeitsklage gegen Sie erheben, weil dann die Dreimonatsfrist des § 75 VwGO seit Ihrer letzten Nachricht vom 6.4. abgelaufen sein wird. Ich danke Ihnen für Ihre mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anhörung gem. § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) [#268686]
Sehr << …
An Polizeipräsidium Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anhörung gem. § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) [#268686]
Datum
2. Juli 2023 15:00
An
Polizeipräsidium Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erinnere an meine Nachrichten vom 8.4., 4.5. und 19.5. und bitte Sie erneut, mir Ihre Ablehnungsbegründung vom 6.4. als rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen zu lassen, gegen den ich Klage erheben kann. Außerdem bitte ich Sie erneut um Übersendung einer Übersichtsliste, aus der hervorgeht, in welchem Zeitraum und an welchen Örtlichkeiten die strategischen Fahndungen angeordnet wurden, was der Zweck war und, soweit diese Informationen ebenfalls vorliegen, wie viele Personen/Fahrzeuge im Rahmen der Maßnahme kontrolliert wurden und wie viele der Kontrollen erfolgreich waren bzw. wie viele Straftaten dadurch aufgeklärt werden konnten. Solche Übersichtslisten wurden mir schon von zahlreichen PPs (gebührenfrei) zur Verfügung gestellt, siehe nur: https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnung-und-antrag-der-strategischen-fahndung-ss12a-polg-nrw-1/ https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnung-und-antrag-der-strategischen-fahndung-ss12a-polg-nrw-duisburg/ https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnung-und-antrag-der-strategischen-fahndung-ss12a-polg-nrw-muenster/#nachricht-802437 https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnung-und-antrag-der-strategischen-fahndung-ss12a-polg-nrw-aachen/ https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnung-und-antrag-der-strategischen-fahndung-ss12a-polg-nrw-gelsenkirchen/ Bitte geben Sie außerdem an, ob eine Evaluation der strategischen Fahndung(en) bei Ihnen stattgefunden hat. Sollte ich bis zum 6.7. keine Antwort von Ihnen bekommen haben werde ich unverzüglich Untätigkeitsklage gegen Sie erheben, weil dann die Dreimonatsfrist des § 75 VwGO seit Ihrer letzten Nachricht vom 6.4. abgelaufen sein wird. Ich danke Ihnen für Ihre mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizeipräsidium Essen
Ihre Anfrage vom 25.01.2023 nach dem IFG NRW [#268686] Sehr << Antragsteller:in >> zunächst möchte ic…
Von
Polizeipräsidium Essen
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.01.2023 nach dem IFG NRW [#268686]
Datum
5. Juli 2023 09:08
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> zunächst möchte ich mich für die lange Wartezeit entschuldigen. Ihre Anfrage bezüglich der Anträge und Anordnungen zur Strategischen Fahndung gemäß § 12a PolG NRW ist mit einiger umfassender Recherchearbeit verbunden. Ich möchte Ihre Anfrage umfänglich beantworten und Ihnen die mir vorliegenden Informationen auch weitergeben. Die Ermittlungen sind langsam abgeschlossen, weshalb Sie bis spätestens nächster Woche mit einer umfassenden Antwort rechnen können. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Essen
Ihre Anfrage vom 25.01.2023 nach dem IFG NRW [#268686] Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ic…
Von
Polizeipräsidium Essen
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.01.2023 nach dem IFG NRW [#268686]
Datum
6. Juli 2023 10:01
Status
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen mein Antwortschreiben bezüglich Ihrer Anfrage vom 25.01.2023 über die Anträge und Anordnungen zur Strategischen Fahndung nach § 12a PolG NRW. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 25.01.2023 nach dem IFG NRW [#268686] Ihr Az.: ZA 12 - 57.03.18 (56/23) Sehr << Anrede…
An Polizeipräsidium Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25.01.2023 nach dem IFG NRW [#268686]
Datum
10. Juli 2023 00:30
An
Polizeipräsidium Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: ZA 12 - 57.03.18 (56/23) Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die erteilte Auskunft! Ich hatte am 19.5. noch ergänzend gefragt, ob jemals eine Evaluation der strategischen Fahndung bei Ihnen stattgefunden hat - insbesondere da Sie in Ihrem Bescheid ausgeführt, dass die erste strategische Fahndung verlängert wurde, weil die Kriminalitätsquote bei BtM unverändert hoch blieb. Ich gehe daher davon aus, dass die Kriminalitätsquote dann wenigstens nach der Verlängerung zurückgegangen ist? Oder kamen Sie zu dem Schluss, dass die Maßnahme ungeeignet ist? Ich danke Ihnen herzlich! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268686/