Beeinträchtigung der Grundwasserqualität durch Bau der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07"

Anfrage an: Landratsamt Hof

mir wurde mitgeteilt, dass Sie der richtig Ansprechpartner für diese Frage sein sollten, deshalb Sende ich die folgende Anfrage nochmal an Sie:

In Berichten wurde eine veränderte Rechtssprechung durch den EuGH aufgegriffen, welche das Grundwasser als besonders schützenswertes Gut besserstellt als bisher.

EuGH 28.05.2020 (Rs. C 535/18)

Können Sie mir sagen ob dieses Urteil Auswirkungen auf die geplante Ortsumgehung Oberkotzau hat?

Sind nach neuem Recht alle der WRRL geregelten Anforderungen für den Bau und somit das Verschlechterungsverbot vom Grundwasser(körper) berücksichtigt und eingehalten?

Waren alle nötigen Gutachten bei der Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden und öffentlich zugängig?

Ergibt sich durch das neue Recht nicht grundsätzlich eine Neubewertung des Bauvorhabens, weil das Bauwerk den Grundwasserkörper verändert?

"
Anforderungen für Genehmigungsverfahren
Außerdem hat der EuGH die Frage des BVerwG, ob die Prüfung der Einhaltung der in Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der WRRL geregelten Anforderungen zwingend im Genehmigungsverfahren (und nicht erst danach) durchzuführen ist und die Ergebnisse dieser Prüfung der Öffentlichkeit im Laufe des Genehmigungsverfahrens zugänglich zu machen sind, bejaht. Dies begründet der EuGH damit, dass sich aus Art. 4 WRRL eine an die zuständige Behörde adressierte Pflicht ergibt, die Einhaltung der Bewirtschaftungsziele nach der WRRL – insbesondere die Wahrung des für Oberflächen- und Grundwasserkörper geltenden Verschlechterungsverbots – vor Erteilung der behördlichen Zulassung zu prüfen. Art. 6 der UVP-RL sei dahin auszulegen, dass geeignete Unterlagen zu den wasserbezogenen Auswirkungen des Projekts der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Damit die Öffentlichkeit ihre Beteiligungsrechte wahrnehmen kann, müssen die ihr präsentierten Unterlagen so detailliert sein, dass sie eine Beurteilung im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot ermöglichen.
"

Quelle:

https://www.heinemann-und-partner.de/grundsatzentscheidung-des-eugh-zum-verschlechterungsverbot-bei-grundwasserbenutzungen/
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-c-53518-rechtsschutz-private-umwelt-grundwasser-grossprojekte-infrastruktur/

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=226864&text=&dir=&doclang=DE&part=1&occ=first&mode=lst&pageIndex=1&cid=1825119

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1527069379339&uri=CELEX:02000L0060-20141120

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. August 2020
  • Frist
    29. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: mir wurde mitgete…
An Landratsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beeinträchtigung der Grundwasserqualität durch Bau der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" [#196123]
Datum
27. August 2020 16:48
An
Landratsamt Hof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mir wurde mitgeteilt, dass Sie der richtig Ansprechpartner für diese Frage sein sollten, deshalb Sende ich die folgende Anfrage nochmal an Sie: In Berichten wurde eine veränderte Rechtssprechung durch den EuGH aufgegriffen, welche das Grundwasser als besonders schützenswertes Gut besserstellt als bisher. EuGH 28.05.2020 (Rs. C 535/18) Können Sie mir sagen ob dieses Urteil Auswirkungen auf die geplante Ortsumgehung Oberkotzau hat? Sind nach neuem Recht alle der WRRL geregelten Anforderungen für den Bau und somit das Verschlechterungsverbot vom Grundwasser(körper) berücksichtigt und eingehalten? Waren alle nötigen Gutachten bei der Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden und öffentlich zugängig? Ergibt sich durch das neue Recht nicht grundsätzlich eine Neubewertung des Bauvorhabens, weil das Bauwerk den Grundwasserkörper verändert? " Anforderungen für Genehmigungsverfahren Außerdem hat der EuGH die Frage des BVerwG, ob die Prüfung der Einhaltung der in Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der WRRL geregelten Anforderungen zwingend im Genehmigungsverfahren (und nicht erst danach) durchzuführen ist und die Ergebnisse dieser Prüfung der Öffentlichkeit im Laufe des Genehmigungsverfahrens zugänglich zu machen sind, bejaht. Dies begründet der EuGH damit, dass sich aus Art. 4 WRRL eine an die zuständige Behörde adressierte Pflicht ergibt, die Einhaltung der Bewirtschaftungsziele nach der WRRL – insbesondere die Wahrung des für Oberflächen- und Grundwasserkörper geltenden Verschlechterungsverbots – vor Erteilung der behördlichen Zulassung zu prüfen. Art. 6 der UVP-RL sei dahin auszulegen, dass geeignete Unterlagen zu den wasserbezogenen Auswirkungen des Projekts der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Damit die Öffentlichkeit ihre Beteiligungsrechte wahrnehmen kann, müssen die ihr präsentierten Unterlagen so detailliert sein, dass sie eine Beurteilung im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot ermöglichen. " Quelle: https://www.heinemann-und-partner.de/grundsatzentscheidung-des-eugh-zum-verschlechterungsverbot-bei-grundwasserbenutzungen/ https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-c-53518-rechtsschutz-private-umwelt-grundwasser-grossprojekte-infrastruktur/ http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=226864&text=&dir=&doclang=DE&part=1&occ=first&mode=lst&pageIndex=1&cid=1825119 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1527069379339&uri=CELEX:02000L0060-20141120
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196123/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Hof
Sehr geehrteAntragsteller/in das Planfeststellungsverfahrung Ortsumgehung Oberkotzau wurde von der Regierung von …
Von
Landratsamt Hof
Betreff
Beeinträchtigung der Grundwasserqualität durch Bau der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" [#196123]
Datum
1. September 2020 16:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Planfeststellungsverfahrung Ortsumgehung Oberkotzau wurde von der Regierung von Oberfranken durchgeführt. Die Entscheidung ist zwischenzeitlich vom Verwaltungsgericht bestätigt. Dies dürfte Ihnen bekannt sein. Wir bitten Sie deshalb, Ihr Auskunftsersuchen in diesem konkreten Fall an die Regierung von Oberfranken zu richten. Gebühren werden für diese Auskunft nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], Der genauer Hergang ist mir nicht im vollem Umfang bekannt, da ich [geschwärzt] zugezogen bin.…
An Landratsamt Hof Details
Von
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Betreff
AW: Beeinträchtigung der Grundwasserqualität durch Bau der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" [#196123]
Datum
2. September 2020 15:42
An
Landratsamt Hof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Der genauer Hergang ist mir nicht im vollem Umfang bekannt, da ich [geschwärzt] zugezogen bin. Sie als Zuständiges Landratsamt können also keine Aussage zu möglichen Beeinträchtigungen vom Grundwasser und somit dem Trinkwasser von über 5000 Menschen machen, das ist bedauerlich. Ich danke Ihnen trotzdem für die Nachricht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 196123 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in liege ich richtig mit dem glauben, dass die Gewährleistungsverantwortung der Gemeind…
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Von
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Betreff
AW: Beeinträchtigung der Grundwasserqualität durch Bau der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" [#196123]
Datum
3. September 2020 16:09
An
Landratsamt Hof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in liege ich richtig mit dem glauben, dass die Gewährleistungsverantwortung der Gemeinde obliegt und sich die Gemeinde deshalb mit den (laut ihrer Aussage bis jetzt fehlenden) Gutachten und der möglichen Beeinträchtigung Ihres, für die Bürger zu Verfügung gestellten Grundwasser auseinandersetzen sollte. Das beinhaltet auch, sich für einen Stop des Projektes stark zu machen sofern die Beeinträchtigung nicht zu 100% ausgeschlossen werden kann bzw. solange nicht abschließend geklärt ist welche Beeinflussung es gibt. Auch ggf. einen Bau zu stoppen der dem Verschlechterungsverbot vom Grundwasser wiederspricht? Ich gehe mal davon aus, dass es eine klare Zuständigkeit für die Kommunale Trinkwasserversorgung gibt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196123/
Landratsamt Hof
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte Sie wegen weiterer Auskünfte an die Regierung von Oberfranken verwiesen, n…
Von
Landratsamt Hof
Betreff
AW: Beeinträchtigung der Grundwasserqualität durch Bau der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" [#196123]
Datum
3. September 2020 16:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte Sie wegen weiterer Auskünfte an die Regierung von Oberfranken verwiesen, nachdem das Planfeststellungsverfahren dort durchgeführt wurde. Ich habe keinesfalls gesagt, dass irgendwelche Gutachten fehlen oder dergleichen. Solche Behauptungen weise ich zurück. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Es tut mir leid, wenn es zu missverständnissen gekommen sein sollte, das war nicht m…
An Landratsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beeinträchtigung der Grundwasserqualität durch Bau der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" [#196123]
Datum
3. September 2020 17:21
An
Landratsamt Hof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Es tut mir leid, wenn es zu missverständnissen gekommen sein sollte, das war nicht meine Absicht. Das Wasserwirtschaftsamt Hof hat in der Gutachterlichen Stellungnahme unter anderem geschrieben, dass speziell dieses Gutachten anzufertigen ist und zusätzlich wurde ich vom LFU an sie verwiesen: "bei Ihrer Anfrage handelt es sich um eine wasserrechtliche sowie zudem bau- und verfahrensrechtliche Fragestellung, für die das Bayerische Landesamt für Umwelt nicht zuständig ist. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Landratsamt Hof." Zitat aus dem Gutachten vom Wasserwirtschaftsamt (März.2011) " Eine hydrogeologische Beurteilung der Grundwasserverhältnisse im Einschnittsbereich der Trassenführung und im Bereich der geplanten Bauwerksgründungen mit Prognose der Eingriffswirkung auf das Grundwasser ist vorzulegen. " "Erschwerend kommt hinzu, dass Gründungstiefe und Art der Gründung für die dort vorgesehene Parnitzbrücke mit ÖFW Siehrweg derzeit noch nicht bekannt sind. " Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-im-zusammenhang-der-ortsumgehung-oberkotzau-bt050-07/516599/anhang/GA_WWA_geschwaerzt.pdf Sie haben nicht geschrieben, dass etwas fehlt, jedoch ist mit dem wissen, dass diese Gutachten eben vorzulegen sind und bisher scheinbar genau das nicht geschehen ist möglicherweise der Eindruck entstanden. Ich hatte alle Gutachten und Fachbeiträge zu dem Thema angefordert und mehr als die Gutachterliche Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt mit den Bemerkungen von weiteren noch anzufertigenden Gutachten. Also "fehlen" diese Gutachten zum jetzigen Zeitpunkt obwohl mittlerweile Baurecht besteht oder mir wurde diese Information vorenthalten. Ich bin auch davon ausgegangen, dass das LFU mit der anmahne Recht hat, dass Sie aufgrund der wasserrechtlichen Komponente zuständig sind. freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196123/
Landratsamt Hof
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass nicht das Landradsamt Hof, sondern die Re…
Von
Landratsamt Hof
Betreff
AW: Beeinträchtigung der Grundwasserqualität durch Bau der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" [#196123]
Datum
4. September 2020 08:50
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass nicht das Landradsamt Hof, sondern die Regierung von Oberfranken das Planfeststellungsverfahren durchgeführt hat. Wir können keine weiteren Auskünfte dazu erteilen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Kollege (zuständig für Wasserschutzgebiete) kann sicher auch nicht weiterhelfen,…
An Landratsamt Hof Details
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Betreff
AW: Beeinträchtigung der Grundwasserqualität durch Bau der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" [#196123]
Datum
4. September 2020 09:16
An
Landratsamt Hof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Kollege (zuständig für Wasserschutzgebiete) kann sicher auch nicht weiterhelfen, auch wenn das Thema in bestehende Wasserschutzgebiete eingreift und somit die Frage vom Trinkwasserschutz durchaus gegeben ist? https://www.landkreis-hof.de/dienstleistungen/wasserschutzgebiete/ https://www.landkreis-hof.de/dienstleistungen/grundwassernutzung/ Sie sind dann leider für keine einzige der Fragen zum Grundwasser(schutz) sowie Trinkwasser(schutz) zuständig. Dann wurde ich vom Landesamt für Umwelt fälschlicher weise an das Landratsamt Hof weiter verwiesen, ich werde dort nochmal Rücksprache halten. zusätzlich werde ich mich gerne mit dem Thema nochmal die die Regierung Oberfranken wenden. Hiermit danke Ihnen trotzdem für die mühe und wünsche ein schönes Wochenende Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196123/