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Energiebedarfsausweis für Gebäude: Senatskanzlei Ansgaritorstraße 22 28195 Bremen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Senatskanzlei
Ansgaritorstraße 22
28195 Bremen

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Charlotte J. Tillmann
Antrag nach dem BremUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf di…
An Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Senatskanzlei Ansgaritorstraße 22 28195 << Adresse entfernt >> [#256824]
Datum
10. August 2022 20:24
An
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Senatskanzlei Ansgaritorstraße 22 28195 << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 256824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256824/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>
Immobilien Bremen
Sehr geehrte Frau Tillmann, uns hat am 29. August 2022 Ihre E-Mail erreicht, mit der Sie nach BremUIG die Herausg…
Von
Immobilien Bremen
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Senatskanzlei Ansgaritorstraße 22 28195 Bremen [#256824]
Datum
13. September 2022 13:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Tillmann, uns hat am 29. August 2022 Ihre E-Mail erreicht, mit der Sie nach BremUIG die Herausgabe des aktuell "gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Senatskanzlei Ansgaritorstraße 22" beantragen. Dabei baten Sie um "Antwort in elektronischer Form (E-Mail)". Ursprünglich hatten Sie Ihren Antrag über fragdenstaat.de per E-Mail vom 10. August 2022 an die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau gerichtet. Wir antworten Ihnen wie folgt: Das Gebäude ist angemietet und wird inzwischen von der Abteilung Europa der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa genutzt. Ein Energieausweis dafür liegt uns bisher nicht vor. Der Energieausweis wurde beim Vermieter beantragt, befindet sich aber noch in der Erstellung. Wann genau der Energieausweis bei uns vorliegen wird, ist derzeit noch unklar. Wir gehen davon aus, dass Sie bzw. fragdenstaat.de bei einer evtl. Veröffentlichung oder Weitergabe dieser Antwort den Datenschutz beachten. Vielen Dank und freundliche Grüße

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Charlotte J. Tillmann
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Arbeit. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anf…
An Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Senatskanzlei Ansgaritorstraße 22 28195 Bremen [#256824]
Datum
21. September 2022 07:52
An
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Arbeit. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 256824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256824/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>