Kontrollbericht zu Bayernland Molkerei, Kemnath

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
Bayernland Molkerei
Amberger Straße 51
95478 Kemnath

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Zu Frage 1.:
Die Betriebsstätte der Bayernland eG, Amberger Straße 51, 95478 Kemnath wurde in den vergangenen fünf Jahren vor Eingang Ihres Antrags am 01.10.2014, 22.10.2014, 08.12.2014, 08.06.2015, 10.11.2015, 11.02.2016, 14.09.2016, 21.11.2016, 22.02.2017, 29.06.2017, 12.10.2017, 25.04.2018, 16.04.2019, 25.09.2019 kontrolliert.

Zu Frage 2.:
Ja, bei den Betriebskontrollen vom 22.02.2017, 29.06.2017, 12.10.2017 und
25.04.2018 hat die amtliche Lebensmittelüberwachung unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie nicht zulässige Abweichungen von den Vorgaben unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der zuvor genannten Gesetze festgestellt.
Mit diesem Schreiben werden Ihnen die Berichte über die Betriebskontrollen vom 22.02.2017, 29.06.2017, 12.10.2017 und 25.04.2018 übermittelt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Tirschenreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bayernland Molkerei, Kemnath [#167386]
Datum
27. September 2019 16:25
An
Landratsamt Tirschenreuth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: Bayernland Molkerei Amberger Straße 51 95478 Kemnath 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Tirschenreuth
Weiterleitung an zuständige Behörde
Von
Landratsamt Tirschenreuth
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. September 2019
Status
Warte auf Antwort
Weiterleitung an zuständige Behörde
Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Eingangsbestätigung Eingangsbestätigung und Hinweise
Von
Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
1. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
Eingangsbestätigung und Hinweise
Stadt Regensburg - Umweltamt, Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Eingangsbestätigung Eingangsbestätigung und Hinweise
Von
Stadt Regensburg - Umweltamt, Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
7. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
473,1 KB
Eingangsbestätigung und Hinweise
Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Bescheid 1. Der Zugang zu Daten bzw. Informationen aufgrund folgenden Auskunftsersuchens zu dem Betrieb Bayernland…
Von
Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
12. Dezember 2019
Status
Warte auf Antwort
1. Der Zugang zu Daten bzw. Informationen aufgrund folgenden Auskunftsersuchens zu dem Betrieb Bayernland eG, AmbergerStr. 51, 95478 Kemnath: […] wird erteilt unter der Maßgabe, [...] 2. Die Informationsgewährung erfolgt in folgender Form: 2.1 Bekanntgabe der Daten aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen i.S.v. Ziffer 1.2. der letzten fünf Jahre 2.2 Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte in Kopie, wenn Beanstandungen im Sinne von Ziffer 1.3 dieses Bescheids vorliegen. 2.3. Die Bekanntgabe der Informationen erfolgt durch förmliche Zustellung auf dem Postweg. 3. Die Informationsgewährung erfolgt mit Ablauf von 14 Tagen nach Bekanntgabe dieses Bescheids an den betroffenen Dritten durch schriftliche Beantwortung der im Antrag aufgeworfenen Fragen. Die Ziffern 1. und 2. dieses Bescheids sind kraft Gesetzes sofort vollziehbar. […] 5. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.

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Landratsamt Tirschenreuth
Auskunft Zu Frage 1.: Die Betriebsstätte der Bayernland eG, Amberger Straße 51, 95478 Kemnath wurde in den vergang…
Von
Landratsamt Tirschenreuth
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
13. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Zu Frage 1.: Die Betriebsstätte der Bayernland eG, Amberger Straße 51, 95478 Kemnath wurde in den vergangenen fünf Jahren vor Eingang Ihres Antrags am 01.10.2014, 22.10.2014, 08.12.2014, 08.06.2015, 10.11.2015, 11.02.2016, 14.09.2016, 21.11.2016, 22.02.2017, 29.06.2017, 12.10.2017, 25.04.2018, 16.04.2019, 25.09.2019 kontrolliert. Zu Frage 2.: Ja, bei den Betriebskontrollen vom 22.02.2017, 29.06.2017, 12.10.2017 und 25.04.2018 hat die amtliche Lebensmittelüberwachung unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie nicht zulässige Abweichungen von den Vorgaben unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der zuvor genannten Gesetze festgestellt. Mit diesem Schreiben werden Ihnen die Berichte über die Betriebskontrollen vom 22.02.2017, 29.06.2017, 12.10.2017 und 25.04.2018 übermittelt.

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