Kontrollbericht zu Best Imbiss, Karlsruhe

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Best Imbiss
Roonstraße 32
76137 Karlsruhe

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Kontrolle am 5. Februar 2018:
Theke
Die Allergene waren weder im Aushang noch auf den Flyern gekennzeichnet. Der Boden unter den Möbeln war verschmutzt.
Küche
Die Rollenhalterung rechts am Fenster war aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht mehr leicht und hygienisch einwandfrei zu reinigen. Zwischen Messerleiste und Wand steckte ein Messer, Bei den selbst eingefrorenen Lebensmitteln fehlte das Einfrierdatum.
Kühlhaus
Im Kühlhaus wurden offene Eierstiegen vorgefunden. Die Gummidichtung der Tür war verschmutzt und beschädigt. Das Ventilatorengitter war verschmutzt.

Kontrolle am 5. April 2018:
Theke
Die Allergene waren noch immer nicht gekennzeichnet.
Küche
Die Rollenhalterung war noch immer nicht getauscht. Kühlhaus
Das Ventilatorengitter war leicht verschmutzt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2019
  • Frist
    3. Mai 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Best Imbiss, Karlsruhe [#50032]
Datum
26. Januar 2019 02:56
An
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Best Imbiss Roonstraße 32 76137 Karlsruhe 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Januar 2019. Eine Nachricht geht Ihnen in den n…
Von
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Best Imbiss, Karlsruhe [#50032]
Datum
28. Januar 2019 08:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Januar 2019. Eine Nachricht geht Ihnen in den nächsten Tagen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Kein Nachrichtentext

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. …
An Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Best Imbiss, Karlsruhe [#50032]
Datum
1. Februar 2019 12:52
An
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Des Weiteren bin ich ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie meine Anfrage per E-Mail (gerne als PDF-Anhang) beantworten um Sie bei der Vielzahl der offenen Anfragen zu entlasten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 50032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag auf Aktenauskunft über das Online-Portal „Topf Secret“ von foodwatch und FragD…
Von
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag auf Aktenauskunft über das Online-Portal „Topf Secret“ von foodwatch und FragDenStaat vom 15. Januar 2019 Betrieb: Best Imbiss, Roonstraße 32, 76137 Karlsruhe
Datum
18. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,6 MB
Sehr geehrtxxx xxxxxxxx, wir kommen zurück auf Ihre Mail vom 1. Februar 2019 mit welcher Sie Ihren Antrag vom 26. Januar 2019 aufrechterhalten. Sie baten darum, Ihren Antrag weiterzubearbeiten und im Falle einer Rückfrage durch den Betreiber Sie hiervon zu unterrichten und Ihnen dann die Möglichkeit einzuräumen, den Antrag zurückzunehmen. Die Stellung eines bedingten Antrags, mit der bereits vorab einer Offenlegung des eigenen Namens und der Anschrift widersprochen wird, ist mit dem Schutzzweck des 8 5 Absatz 2 Satz 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vereinbar, da der Betreiber ein Anrecht auf die Herausgabe der Daten Rat. Diesbezüglich weisen wir daraufhin, dass der grundsätzliche Anspruch des Lebensmittelunternehmers, die Identität des Antragstellers zu erfahren, spätestens bei Anhörung des Lebensmittelunternehmers entsteht. Ein Tätigwerden unserer Behörde ist nicht möglich, wenn diese nur unter dem Vorbehalt einer nochmaligen Rückfrage über die Bereitschaft zur Preisgabe der Identität geäußert wird. Ihr Antrag kann nur weiter bearbeitet werden, wenn er bedingungslos gestellt wird, da unsere Behörde nicht verpflichtet ist, zur Gewährung des Rechts auf Informationszugang ihrerseits gegen Belange des Datenschutzes von Dritten zu verstoßen. Wir machen darauf aufmerksam, dass selbst eine zunächst ausbleibende Nachfrage des Lebensmittelunternehmers im Rahmen der Anhörung die Antragsteller nicht vor späteren Anfragen des Lebensmittelunternehmers nach den Daten des Antragstellers schützt. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten nicht uneingeschränkt zustimmen, wird Ihr Antrag ablehnend beschieden. Wir geben Ihnen nochmals die Möglichkeit, bis spätestens 1. März 2019 Ihren Widerspruch zurückzunehmen oder den Antrag in der vorgenannten Form aufrechtzuerhalten. Sollten wir bis zu dem genannten Zeitpunkt keine weitere Nachricht von Ihnen erhalten, betrachten wır Ihren Antrag als zurückgenommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag auf Aktenauskunft über das Online-Portal „Topf Secret“ von foodwatch und F…
An Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag auf Aktenauskunft über das Online-Portal „Topf Secret“ von foodwatch und FragDenStaat vom 15. Januar 2019 Betrieb: Best Imbiss, Roonstraße 32, 76137 Karlsruhe [#50032]
Datum
20. Februar 2019 15:05
An
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 50032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
WG: AW: Lebensmittelu?berwachung; Ihr Antrag auf Aktenauskunft u?ber das Online-Portal ?Topf Secret? von foodwatch…
Von
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Betreff
WG: AW: Lebensmittelu?berwachung; Ihr Antrag auf Aktenauskunft u?ber das Online-Portal ?Topf Secret? von foodwatch und FragDenStaat vom 15. Januar 2019 Betrieb: Best Imbiss, Roonstraße 32, 76137 Karlsruhe [#50032]
Datum
21. Februar 2019 09:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Selbstverständlich werden wir Ihre Daten an den Betreiber nur herausgeben, wenn dieser ausdrücklich danach fragt. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag auf Aktenauskunft über das Online-Portal „Topf Secret” von foodwatch und FragD…
Von
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag auf Aktenauskunft über das Online-Portal „Topf Secret” von foodwatch und FragDenStaat vom 26. Januar 2019 Betrieb: Best Imbiss, Roonstraße 32, 76137 Karlsruhe
Datum
14. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtxxx xxxxxx, entsprechend Ihrem Antrag vom 26. Januar 2019 ergeht folgende Verfügung: 1. Ihrem Antrag wird stattgegeben. Sehen Sie folgend die von Ihnen angefragten Informationen: Kontrolle am 5. Februar 2018: Theke Die Allergene waren weder im Aushang noch auf den Flyern gekennzeichnet. Der Boden unter den Möbeln war verschmutzt. Küche Die Rollenhalterung rechts am Fenster war aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht mehr leicht und hygienisch einwandfrei zu reinigen. Zwischen Messerleiste und Wand steckte ein Messer, Bei den selbst eingefrorenen Lebensmitteln fehlte das Einfrierdatum. Kühlhaus Im Kühlhaus wurden offene Eierstiegen vorgefunden. Die Gummidichtung der Tür war verschmutzt und beschädigt. Das Ventilatorengitter war verschmutzt. Kontrolle am 5. April 2018: Theke Die Allergene waren noch immer nicht gekennzeichnet. Küche Die Rollenhalterung war noch immer nicht getauscht. Kühlhaus Das Ventilatorengitter war leicht verschmutzt. 2. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Sachverhalt: I. Mit Antrag vom 26. Januar 2019 haben Sie in Bezug auf den Betrieb Best Imbiss, Roonstraße 32, 76137 Karlsruhe eine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz gestellt. Die Fragen lauteten wie folgt: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Der Betrieb wurde zu Ihrem Antrag angehört und über die an Sie zu übermittelnden Informationen unterrichtet. Eine Anfrage Ihrer persönlichen Daten durch den Betreiber erfolgte bis heute noch nicht. II. Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist zuständig die nach Landesrecht zuständigeStelle. Nach § 38 Absatz 1 und § 39 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Verbindung mit den §§ 18 Absatz 4 und 19 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG) ist demnach die Stadt Karlsruhe zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 VIG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusarnmenhang mit den in den: Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind. Gemäß § 7 Absatz 1 VIG werden für Amtshandlungen der Behörden nach diesem Gesetz vorbehaltlich des Satzes 2 kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Der Zugang zu Informationen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro kostenfrei, der Zugang zu sonstigen Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der Stadt Karlsruhe, bevorzugt beim Ordnungs- und Bürgeramt, Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe, oder bei jeder anderen Dienststelle der Stadt Karlsruhe, Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Widerspruchsbehörde, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe eingelegt wurde. Mit freundlichen Grüßen

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