Kontrollbericht zu HIT, Lennestadt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
HIT
Gartenstraße 8
57368 Lennestadt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Kreis Olpe - Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu HIT, Lennestadt [#155590]
Datum
10. Juli 2019 01:33
An
Kreis Olpe - Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: HIT Gartenstraße 8 57368 Lennestadt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Olpe - Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit möchte ich Sie darüber unterrichten, dass Ihre Anfrage vom 10.07.2019 bei m…
Von
Kreis Olpe - Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu HIT, Lennestadt [#155590]
Datum
18. Juli 2019 11:23
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

imaged93d68.JPG
6,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit möchte ich Sie darüber unterrichten, dass Ihre Anfrage vom 10.07.2019 bei mir eingegangen ist. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf zwei Monate verlängert (§ 5 Absatz 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage haben ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Absatz 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erscheint es geboten, das weitere Verfahren samt Bescheidung postalisch zu führen. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2, 2. Halbsatz VIG ist der Zugang zu Informationen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 VIG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gebühren- und auslagenfrei, der Zugang zu sonstigen Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 €. Diese Grenzen werden nach derzeitiger Einschätzung bei Beantwortung Ihrer Fragen nicht überschritten werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu HIT, Lennestadt“ vom 10.07.20…
An Kreis Olpe - Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu HIT, Lennestadt [#155590]
Datum
13. August 2019 02:31
An
Kreis Olpe - Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu HIT, Lennestadt“ vom 10.07.2019 (#155590) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 155590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Olpe - Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz
Antrag auf Auskunft nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG)!- § 2 Abs. 1 VIG hier: 1hr Antrag vom 10. Juli 2019
Von
Kreis Olpe - Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG)!- § 2 Abs. 1 VIG hier: 1hr Antrag vom 10. Juli 2019
Datum
13. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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Kreis Olpe - Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Informationsfreiheitsanfrage vom 10. Juli 2019 ist bei uns eingegangen und wur…
Von
Kreis Olpe - Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu HIT, Lennestadt [#155590]
Datum
13. August 2019 13:06
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

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6,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Informationsfreiheitsanfrage vom 10. Juli 2019 ist bei uns eingegangen und wurde am 18.07.2019 postalisch beantwortet. In meiner Eingangsbestätigungsmail (18.07.19) habe ich Ihnen bereits mitgeteilt, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist und somit auch die Frist zur Beantwortung Ihrer Anfrage auf zwei Monate verlängert (§ 5 Absatz 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Somit liegt bisher keine Fristversäumnis vor. Unter der von Ihnen angegebenen Betriebsadresse: "HIT Gartenstraße 8 57368 Lennestadt" befindet sich der Betrieb Bäckerei Hesse KG / Bäckerei Hesse - Filiale Hit Markt. Ein Antwortschreiben sowie die Kontrollberichte der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen sind an Sie versendet worden. Unter der von Ihnen genannten Betriebsanschrift ist allerdings auch noch ein weiterer Betrieb aktiv. Da Sie in Ihren vorherigen Anfragen mehrere Bäckereifilialen angefragt haben, ist davon ausgegangen worden, dass Sie auch hier Auskünfte über die Bäckereifiliale erhalten möchten. Offenbar lag diesbezüglich eine Fehlannahme vor. Eine Beantwortung erfolgt umgehend, jedoch behalte ich mir auch hier vor, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erscheint es geboten, das weitere Verfahren samt Bescheidung postalisch zu führen. Mit freundlichen Grüßen

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