Kontrollbericht zu IKEA Restaurant Berlin-Waltersdorf

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
IKEA Restaurant Berlin-Waltersdorf
Am Rondell 8
12529 Schönefeld

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Mai 2020
  • Frist
    8. September 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu IKEA Restaurant Berlin-Waltersdorf [#187444]
Datum
26. Mai 2020 15:25
An
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: IKEA Restaurant Berlin-Waltersdorf Am Rondell 8 12529 Schönefeld 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187444 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Eingangsbestätigung hiermit wird der Eingang Ihres Antrages bestätigt, mit dem Sie Informationen bezüglich eines i…
Von
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
17. Juni 2020
Status
Warte auf Antwort
hiermit wird der Eingang Ihres Antrages bestätigt, mit dem Sie Informationen bezüglich eines im Landkreis Dahme-Spreewald ansässigen Lebensmittelunternehmen begehren. Sollte der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, besteht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG die Verpflichtung, diesem Verlangen nachzukommen. Zunächst ist das betroffene Lebensmittelunternehmen zu beteiligen, so dass die Bearbeitungsfrist in der Regel entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG zwei Monate beträgt. Darüber hinaus richtet sich das Verfahren gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 VIG nach dem Verwaltungsverfahrensgesetzt. Aus diesem Grund ist die Entscheidung über eine Auskunftserteilung ein Verwaltungsakt (Bescheid), zu dessen Erlass die Schriftform vorgeschrieben ist. Der Erlass eines Bescheides mittels E-Mail ist nicht möglich, da dies gegen das Schriftformerfordernis verstößt.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant Berlin-Waltersdorf“ vom 26.05.…
An Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
39.08.01.01/2020/012-VIG - Kontrollbericht zu IKEA Restaurant Berlin-Waltersdorf [#187444]
Datum
25. September 2020 14:48
An
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant Berlin-Waltersdorf“ vom 26.05.2020 (#187444) (Ihr Aktenzeichen 39.08.01.01/2020/012-VIG) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Da Sie in Ihrer Eingangsbestätigung vom 17.06.2020 behauptet haben, ein Verwaltungsakt könne nur in Schriftform erfolgen, weise ich Sie auf § 10 VwVfG hin. Andere Behörden verschicken durchaus Bescheide und Auskünfte per einfacher E-Mail, z.B. das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt. Bitte prüfen Sie, ob Sie das nicht auch hinbekommen. Bitte geben Sie meinem Antrag statt und informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage; ich würde beiden Seiten gerne den Aufwand einer Untätigkeitsklage ersparen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Diplom-Juristin Univ. Anfragenr: 187444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187444/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant Berlin-Waltersdor…
An Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Letzte Chance vor Untätigkeitsklage - 39.08.01.01/2020/012-VIG - Kontrollbericht zu IKEA Restaurant Berlin-Waltersdorf [#187444]
Datum
3. November 2020 20:02
An
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
20201103-entwurf-untatigkeitsklage-landkreis-dahme-spreewald.pdf
84,8 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant Berlin-Waltersdorf“ vom 26.05.2020 (#187444) (Ihr Aktenzeichen 39.08.01.01/2020/012-VIG) übersandten Sie mir die begehrten Informationen trotz Nachfrage vom 25.09.2020 nicht. Sie haben die gesetzlich vorgesehene Frist inzwischen um viele Monate überschritten. Daher gebe ich Ihnen nun letztmalig Gelegenheit sich bis zum 24.11.2020 bei mir eingehend zu äußern. Andernfalls werde ich die im Anhang befindliche Untätigkeitsklage beim örtlichen Verwaltungsgericht einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 20201103-entwurf-untatigkeitsklage-landkreis-dahme-spreewald.pdf Anfragenr: 187444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187444/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Bescheid 1. Ihnen wird Informationszugang bezüglich der oben bezeichneten Einrichtung in Form der Benennung des Da…
Von
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
19. November 2020
Status
Warte auf Antwort
1. Ihnen wird Informationszugang bezüglich der oben bezeichneten Einrichtung in Form der Benennung des Datums der Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in den letzten fünf Jahren gewährt. Daneben erfolgt die Übersendung von sechs Kontrollberichten. Die in den vorstehend bezeichneten Kontrollberichten enthaltenen personenbezogenen Daten und Angaben zur Risikoklasse werden unkenntlich gemacht. Darüber hinaus werden alle Angaben geschwärzt, soweit sie sich nicht auf festgestellte lebensmittelrechtliche Abweichungen beziehen. Der Informationszugang erfolgt nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides. 2. Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Verwaltungskosten werden nicht erhoben.

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Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Auskunft
Von
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
8. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen

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