Kontrollbericht zu McDonalds, Köln

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
McDonalds
Frankfurter Straße 236
51065 Köln

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2019
  • Frist
    13. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kontrollbericht zu McDonalds, Köln [#56534]
Datum
9. Februar 2019 20:31
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Veröffentlichung

Eine Veröffentlichung von Kontrollberichten ist möglich. Die Behörde kann dies nicht untersagen.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: McDonalds Frankfurter Straße 236 51065 Köln 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage vom 09.02.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass …
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Betreff
AW: Kontrollbericht zu McDonalds, Köln [#56534]
Datum
28. Februar 2019 08:59
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage vom 09.02.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass sich wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetz (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Bitte teilen Sie uns dazu Ihre Postanschrift mit. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu McDonalds, Köln“ vom …
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Kontrollbericht zu McDonalds, Köln [#56534]
Datum
18. Mai 2019 21:51
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu McDonalds, Köln“ vom 09.02.2019 (#56534) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 56534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Antwort Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie stellen Ihre Anfrage nach VIG unter dem Namen des Vereins Open Knowledge …
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie stellen Ihre Anfrage nach VIG unter dem Namen des Vereins Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. Laut den mir vorliegenden Unterlagen sind Sie kein Vorstandsmitglied und damit nicht auskunftsberechtig. Soweit Sie vom Vorstand als vertretungsberechtigte Person ernannt wurden bitte ich Sie mir bis zum 26.07.2019 eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Sollte ich bis zum genannten Datum keine Nachricht von Ihnen bekommen haben muss ich davon ausgehen, dass Sie an einer Weiterbearbeitung der Anfrage nicht interessiert sind und werde den Vorgang entsprechend abschließen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Zeichen 56534 Rm [#56534] Ihr Zeichen: 56534 Rm Sehr geehrte<< Anrede >> Sie wollen meinen A…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Zeichen 56534 Rm [#56534]
Datum
12. Juli 2019 16:51
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 56534 Rm Sehr geehrte<< Anrede >> Sie wollen meinen Antrag ablehnen, da ich nicht den Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. vertrete. Ich habe meinen Antrag allerdings als Privatperson gestellt. Bitte bearbeiten Sie ihn. Im übrigen ist bereits jetzt Untätigkeitsklage möglich. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 56534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Anfrage vom 09.02.2019 Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit nehme ich Bezug auf Ihre Mail vom 12.07.2019. Das VIG…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage vom 09.02.2019
Datum
8. August 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit nehme ich Bezug auf Ihre Mail vom 12.07.2019. Das VIG legt in §4 Abs.1 fest, dass der Antrag Name und Anschrift des Antragstellers erhalten soll. Hier wird ausdrücklich von der Anschrift des Antragstellers und nicht einer Anschrift gesprochen. Hierbei ist es irrelevant, dass Sie die Anfrage als Privatperson stellen. Es ist nach §2 Abs.1 VIG jedem möglich einen Antrag nach VIG zu stellen. Das beinhaltet u.a.auch Vereine. Hier dürfen die vertretungsberechtigten Personen, das sind Vorstandsmitglieder und vom Vorstand benannte Personen einen Antrag nach VIG stellen. Wenn Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen bitte ich um Mitteilung Ihrer Anschrift oder wie bereits im Schreiben vom 08.07.2019 erläutert um Einreichung einer Bescheinigung, dass Sie von Verein Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. als vertretungsberechtigte Person benannt worden sind. Sollte ich bis zum 30.08.2019 keine entsprechende Antwort erhalten werde ich den Vorgang schließen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer VIG-Anfrage. Die bisherige Korrespondenz …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kontrollbericht zu McDonalds, Köln“ [#56534] [#56534]
Datum
16. August 2019 13:44
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer VIG-Anfrage. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/56534 Mir ist klar, dass Sie nicht für das VIG zuständig sind. Jedoch geht es hier um datenschutzrechtliche Aspekte der Anfragenbearbeitung. Das Amt besteht darauf, für die Bearbeitung der Anfrage meine Privatanschrift zu erhalten. Meine Geschäftsanschrift reicht ihr nicht aus. Ich gehe davon aus, dass meine Privatanschrift zur Bearbeitung nicht erforderlich ist. Da gemäß des VIG meine Anschrift auch an Dritte weitergeleitet wird und es bereits unzählige Fälle gab, in denen Antragsteller an ihrer privaten Adresse von Betriebsinhabern bedroht wurden, möchte ich meine Privatadresse nicht herausgeben. Im übrigen gehe ich davon aus, dass § 5 Absatz 2 Satz 4 europarechtswidrig ist, da eine Abwägung bei der Weitergabe der Adresse nicht vorgesehen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anhänge: - 56534.pdf - 2019-07-08_1-koeln-topfsecret-eingang.pdf - 2019-08-08_1-koeln-topfsecret-name.pdf Anfragenr: 56534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Semsrott, für Ihre Nachricht vom 16. August 2019 danke ich Ihnen. Das angefügte Schreiben über…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Kontrollbericht zu McDonalds, Köln« # 11-103 II#6216
Datum
9. September 2019 09:58
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, für Ihre Nachricht vom 16. August 2019 danke ich Ihnen. Das angefügte Schreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer VIG-Anfrage. Die bisherige Korrespondenz …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kontrollbericht zu McDonalds, Köln“ [#56534] [#56534]
Datum
14. September 2019 22:16
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer VIG-Anfrage. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/56534 Mir ist klar, dass Sie nicht für das VIG zuständig sind. Jedoch geht es hier um datenschutzrechtliche Aspekte der Anfragenbearbeitung. Das Amt besteht darauf, für die Bearbeitung der Anfrage meine Privatanschrift zu erhalten. Meine Geschäftsanschrift reicht ihr nicht aus. Ich gehe davon aus, dass meine Privatanschrift zur Bearbeitung nicht erforderlich ist. Da gemäß des VIG meine Anschrift auch an Dritte weitergeleitet wird und es bereits unzählige Fälle gab, in denen Antragsteller an ihrer privaten Adresse von Betriebsinhabern bedroht wurden, möchte ich meine Privatadresse nicht herausgeben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anhänge: - 56534.pdf - 2019-07-08_1-koeln-topfsecret-eingang.pdf - 2019-08-08_1-koeln-topfsecret-name.pdf - 2019-09-09_1-79208_2019.pdf Anfragenr: 56534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.09.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kontrollbericht zu McDonalds, Köln“ [#56534] [#56534]
Datum
16. September 2019 10:20
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.09.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe mich mit meinen Anwälten in Bezug auf meine Informationsfreiheitsan…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kontrollbericht zu McDonalds, Köln“ [#56534] [#56534]
Datum
17. September 2019 14:14
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe mich mit meinen Anwälten in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu McDonalds, Köln“ vom 09.02.2019 (#56534) beraten. Sie haben die Frist mittlerweile um 158 Tage überschritten. Die Angabe der Privatanschrift ist im VIG, wie von mir beschrieben, nicht notwendig. Die Angabe der beiliegenden Anschrift ist ausreichend, da ich dort erreicht werden kann. Sie können dies auch gern austesten, indem Sie dort ein Schriftstück hinsenden. Dass sie dort hinsenden könnten, ergibt sich übrigens aus § 3 VwZG i.V.m. § 177 ZPO. Von Interesse für Sie sollte außerdem die Grundsatzentscheidung des BGH dazu sein (BGH, Urteil vom 31.10.2000 - VI ZR 198/99). Auch das Urteil des OLG Hamburg dazu dürfte helfen (OLG Hamburg, 12.11.2018 - 7 W 27/18). Ich würde hier gerne darauf verzichten, einen sinnlosen Gerichtsprozess in Ganz zu setzen, der lediglich Ihre und meine Zeit vergeudet, zumal der Grundsatz geklärt ist. Sollte dies nötig sein, werde ich es aber natürlich tun. Eine Übersicht der bisherigen Klagen von uns finden Sie unter https://fragdenstaat.de/info/ueber/klagen/ Ich möchte Sie bitten, mir zum 30.09. Rückmeldung zu geben. Ansonsten werde ich meinen Auskunftsanspruch gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 56534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang Herrn Arne Semsrotts vom 9.2.2019 Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang Herrn Arne Semsrotts vom 9.2.2019
Datum
24. September 2019 14:06
Status
Warte auf Antwort
Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Verbraucherinformationsfreiheitsgesetz (VIG) Antrag auf Informationszugang Herrn Arne Semsrotts vom 9.2.2019 Aktenzeichen: 209.4-9385/19 ________________________________ Sehr geehrter [geschwärzt], sehr geehrte Damen und Herren, als Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen bin ich gemäß Art. 55 DS-GVO, § 26 Satz 1 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) dafür zuständig, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei den öffentlichen Stellen in Nordrhein-Westfalen zu überprüfen. Herr Semsrott hat sich an meine Dienststelle gewandt. Ausweislich der unter https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-mcdonalds-koln-3/ veröffentlichten Korrespondenz hat er am 9.2.2019 einen Antrag auf Übermittlung des letzten Lebensmittelkontrollberichts der Mc Donald's-Filiale auf der Frankfurter Straße 236 in Köln gestellt. Diesen Antrag hat er mit der Postanschrift des e.V., bei welchem er als Projektleiter tätig ist, versehen, ohne jedoch ersichtlich in Vertretung für den Verein gehandelt zu haben. Daraufhin baten Sie am 28.2.2019 um Mitteilung seiner Postanschrift. Mit Schreiben vom 8.7.2019 teilten Sie ihm mit: "Sie stellen Ihre Anfrage nach VIG unter dem Namen des Vereins Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. Laut den mir vorliegenden Unterlagen sind Sie kein Vorstandsmitglied und damit nicht auskunftsberechtig. Soweit Sie vom Vorstand als vertretungsberechtigte Person ernannt wurden bitte ich Sie mir bis zum 26.07.2019 eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen." Daraufhin entgegnete der Antragsteller, den Antrag als Privatperson gestellt zu haben. Am 8.8.2019 baten Sie um die Anschrift des Antragstellers bzw. um eine Bestätigung der Vertretungsbefugnis für den Verein. Unter Bezugnahme auf Art. 58 Abs. 1 lit. a DS-GVO i.V.m. § 27 Abs. 2 DSG NRW fordere ich Sie auf, zu dem dargestellten Sachverhalt Stellung zu nehmen. Dabei bitte ich Sie, Folgendes zu berücksichtigen: § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG sieht vor, dass der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers lediglich enthalten soll. Allein aufgrund dieser Sollanforderung ist der Informationszugang daher nicht von der Angabe einer Anschrift abhängig zu machen. Laut Gesetzesbegründung, BR-Drs. 454/11, S. 28 dient die Benennung der Anschrift der "ordnungsgemäßen Antragsbearbeitung". Dieses Ziel dürfte auch durch die Benennung der beruflichen Anschrift erreicht werden. Soweit § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG vorsieht, dass auf Nachfrage des Dritten Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen sind, ist es irrelevant, ob es sich hierbei um die Privatadresse des Antragstellers handelt oder eine andere Adresse, unter der er ebenfalls zu erreichen ist. Die Offenlegung der Anschrift des Antragstellers "dient der Herstellung von "Waffengleichheit", indem aufgedeckt wird, welche Interessen möglicherweise hinter der Antragstellung stehen" (so Rossi, in: Gersdorf/Paal. Informations- und Medienrecht, § 5 Rn. 11 VIG). Entscheidend ist daher allein die Identifizierbar- bzw. Erreichbarkeit des Antragstellers. Für beide Zwecke ist die Angabe der Anschrift, unter der er beruflich zu erreichen ist, völlig ausreichend. Ich empfehle Ihnen, dabei den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln zu beteiligen. Ich weise darauf hin, dass Sie nach Maßgabe des Art. 58 Abs. 1 lit. a DS-GVO i.V.m. § 27 Abs. 2 DSG NRW verpflichtet sind, mir die zur Erfüllung meiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Nach § 5 Abs. 2 VIG soll der Antrag spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung beschieden werden. Da diese Frist nun bereits seit gut fünf Monaten abgelaufen ist, bitte ich um kurzfristige Auskunftserteilung. Dem Antragsteller habe ich eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Eingangsbestätigung Eingangsbestätigung
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
27. September 2019
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: Antrag auf Informationszugang Herrn Arne Semsrotts vom 9.2.2019 Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datensc…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Antrag auf Informationszugang Herrn Arne Semsrotts vom 9.2.2019
Datum
7. Oktober 2019 14:59
Status
Warte auf Antwort
Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Verbraucherinformationsfreiheitsgesetz (VIG) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 9.2.2019 Aktenzeichen: 209.4-9385/19 ________________________________ Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrer Kenntnisnahme leite ich Ihnen die Antwort der Stadt Köln weiter. Es freut mich, dass Ihr VIG-Antrag nun bearbeitet wird. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Antwort Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihrem oben genannten Antrag gebe ich statt. Die beantragten Informationen se…
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihrem oben genannten Antrag gebe ich statt. Die beantragten Informationen sende ich Ihnen zu, wenn die Entscheidung dem betroffenen Betrieb bekannt gegeben worden ist und die diesem eingeräumte Frist von 14 Tagen zur Einlegung von Rechtsbehelfen abgelaufen ist.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
koeln-mcdonalds_geschwaerzt.pdf
611,5 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Dokumente