Kontrollbericht zu SFB Fleisch- und Kühlcentrale GmbH & Co. KG

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

SFB Fleisch- und Kühlcentrale GmbH & Co. KG
Industriestraße 22
49451 Holdorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

Ergebnis der Anfrage

Zwei Untätigkeitsklagen in Folge (https://fragdenstaat.de/a/216558 und https://fragdenstaat.de/a/228438) hat die Behörde augenscheinlich noch nicht verstanden. Deshalb zu dieser Anfrage die dritte Untätigkeitsklage in Folge.

Nach deren Einreichung versendete die Behörde ernsthaft eine Eingangsbestätigung mit folgendem Text: "Neben Ihrem Antrag ist hier eine Vielzahl weiterer Anträge eingegangen, welche zu prüfen und zu bescheiden sind, weshalb ich erst zu diesem Zeitpunkt zur Bearbeitung Ihres Antrags komme."

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. November 2021
  • Frist
    3. Dezember 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu SFB Fleisch- und Kühlcentrale GmbH & Co. KG [#232146]
Datum
1. November 2021 17:39
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: SFB Fleisch- und Kühlcentrale GmbH & Co. KG Industriestraße 22 49451 Holdorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232146/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Frage PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, hat das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung meine An…
An Landkreis Vechta Details
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Briefpost
Betreff
Frage
Datum
18. November 2021
An
Landkreis Vechta
Status
geschwärzt
335,5 KB
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, hat das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung meine Anfrage „Kontrollbericht zu SFB Fleisch- und Kühlcentrale GmbH & Co. KG“ vom 01.11.2021 (##232146) erhalten? Funktionieren deren E-Mail-Adresse und Faxnummer? Mit freundlichen Grüßen,
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Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbe…
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Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
6. Dezember 2021
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu SFB Fleisch- und Kühlcentrale GmbH & Co. KG“ vom 01.11.2021 (#232146) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geeh…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
6. Januar 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu SFB Fleisch- und Kühlcentrale GmbH & Co. KG“ vom 01.11.2021 (#232146) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geeh…
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Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
16. März 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu SFB Fleisch- und Kühlcentrale GmbH & Co. KG" vom 01.11.2021 (#232146) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 104 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geeh…
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Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
4. April 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu SFB Fleisch- und Kühlcentrale GmbH & Co. KG" vom 01.11.2021 (#232146) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Anforderung Kontrollberichte PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr ge…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
4. April 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: SFB Fleisch- und Kühlcentrale GmbH & Co. KG Industriestraße 22 49451 Holdorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu SFB Fleisch- und Kühlcentrale GmbH & Co.…
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu SFB Fleisch- und Kühlcentrale GmbH & Co. KG [#232146]
Datum
12. Juni 2022 15:24
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu SFB Fleisch- und Kühlcentrale GmbH & Co. KG“ vom 01.11.2021 (#232146) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 192 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geeh…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
22. Juni 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu SFB Fleisch- und Kühlcentrale GmbH & Co. KG" vom 01.11.2021 (#232146) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 202 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
28. Juni 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu SFB Fleisch- und Kühlcentrale GmbH & Co. KG" vom 04.04.2022 per wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,