Kontrollbericht zu Wilde Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH und Co. KG, Twistetal

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Wilde Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH und Co. KG
Korbacher Straße 5
34477 Twistetal

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Wilde Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH und Co. KG, Twistetal [#189364]
Datum
18. Juni 2020 22:35
An
Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Wilde Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH und Co. KG Korbacher Straße 5 34477 Twistetal 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189364/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Zwischennachricht Wilke Waldecker Fleisch und Wurstwaren GmbH Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 18.06…
Von
Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Betreff
Zwischennachricht Wilke Waldecker Fleisch und Wurstwaren GmbH
Datum
19. Juni 2020 10:48
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 18.06.2020 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Es ist allerdings noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft und beschieden. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Anhörung zur Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG
Von
Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Anhörung zur Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG
Datum
22. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Anhörung zur Entscheidung über die Information…
An Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Anhörung zur Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG [#189364]
Datum
29. Juni 2020 21:46
An
Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 5.3 - 20 c Sehr geehrteAntragsteller/in in ihrem Brief vom 22. Juni 2020 teilten Sie mir mit, dass Sie den kommenden Bescheid aufgrund von § 3 Nr. 2 Satz 3 VIG ablehnen möchten. Ich möchte um Entschuldigung bitten, dass mir diese Referenzweise des Gesetzestextes unbekannt ist, aber ich nehme an Sie meinen folgenden Paragraphen: > Der Anspruch nach § 2 besteht wegen […] entgegenstehender öffentlicher Belange nicht, […] > während der Dauer eines Verwaltungsverfahrens, eines Gerichtsverfahrens, eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, eines Disziplinarverfahrens, eines Gnadenverfahrens oder eines ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verfahrens hinsichtlich der Informationen, die Gegenstand des Verfahrens sind, es sei denn, es handelt sich um Informationen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 oder das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt; Ich möchte Ihre Gelegenheit zur Stellungnahme nutzen und zuvor folgende Punkte/Fragen klären: 1. welches Ermittlungsverfahren ist gemeint, können Sie mir diesbezüglich Aktenzeichen o.ä. nennen? 2. welche Kontrollberichte sind davon betroffen? Sind dies alle der letzten 5 Jahre? 3. Obig zitierter Paragraph referenziert als Ausnahme Informationen, auf die § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zutrifft. Ich dem Fall von Hygieneberichten trifft dieser meiner Ansicht nach zu, denn in diesen geht es um "Informationen über nicht zulässige Abweichungen von Rechtsvorschriften", was in der Sache von Kontrollberichten liegt, welche Mängel aufdecken. 4. Zudem würde ich argumentieren, dass in diesem Fall auch „das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt”. Dies zeigt alleine der mehrer Paragraphen und Medienberichte zitierende Wikipedia-Artikel [1] meiner Meinung nach. 5. Nach § 3 Satz 3 VIG könnten Sie im Falle der Herausgabe die Staatsanwaltschaft oder das zuständigen Gericht anfragen, um Sicherzustellen, dass der Untersuchungszweck nicht gefährdet wird. Da dies auch in meinem Interesse liegt, würde ich mich damit einverstanden zeigen. 6. Insofern Sie die Meinung aufrecht erhalten, dass Sie keinerlei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfung heraus geben dürfen, so würde ich zumindest darum bitten, mir die Termine der Prüfungen zu nennen und deren Ergebnis (ob Mängel auftraten oder nicht). Meiner Ansicht nach ist der Ausnahmegrund nach $3 VIG zu diesen einfachen Überblicksinformationen nicht anzuwenden. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, würde ich mich freuen, eine für alle beteiligten Parteien zufriedenstellende Lösung finden zu können. Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1] https://de.wikipedia.org/wiki/Wilke_Waldecker_Fleisch-_und_Wurstwaren#Ermittlungen_aufgrund_von_Hygienem%C3%A4ngeln_2019 Anfragenr: 189364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189364/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 VIG
Von
Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 VIG
Datum
1. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen