Informationsfreiheitsanfragen

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  • Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht
  • Verkehrszählung K40
    Landesbetrieb Mobilität Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre her
    Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht Diese sind in der Gruppe der Lkw > 3,5 t, mit oder ohne Anhänger enthalten.
  • Gutachten zu Bannmeilengesetz
    Verwaltung des Landtags Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz
    Anfrage erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her - 2 identische Anfragen
    Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht Hingewiesen wird auf die Möglichkeit, den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit gemäߧ 19 Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht Gutachten zu Bannmeilengesetz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht
  • Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten Vielen Dank für Ihre Mühe! Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. und Beamte mit Zugang zum dritten Einstiegsamt oder Tarifbeschäftigte in einer vergleichbaren Entgeltgruppe
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