Informationsfreiheitsanfragen
Ihre Suche ergab 17 Ergebnisse.
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Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
Staatliches Schulamt Hanau – Hessen
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 8 Monate herGleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. -
Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
Staatliches Schulamt Rüsselsheim am Main – Hessen
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 7 Monate herGleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von > 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur -
Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
Staatliches Schulamt Kassel – Hessen
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 8 Monate herGleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von > 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur -
Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
Staatliches Schulamt Gießen – Hessen
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 6 Monate herGleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von > 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur > 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur -
Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
Staatliches Schulamt Friedberg – Hessen
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 8 Monate herGleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. -
Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
Staatliches Schulamt Bebra – Hessen
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 8 Monate herGleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. -
Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
Staatliches Schulamt Offenbach – Hessen
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 4 Monate herGleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von > 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur -
Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
Staatliches Schulamt Wiesbaden – Hessen
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 5 Monate herGleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von > 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur -
Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
Staatliches Schulamt Fulda – Hessen
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 8 Monate herGleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von > 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur -
Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
Staatliches Schulamt Frankfurt am Main – Hessen
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 5 Monate herGleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. -
Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
Staatliches Schulamt Weilburg – Hessen
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 8 Monate herGleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. -
Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel – Hessen
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 6 Monate herGleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. -
Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
Staatliches Schulamt Heppenheim – Hessen
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 3 Monate herGleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von > 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur -
Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
Staatliches Schulamt Darmstadt – Hessen
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 8 Monate herGleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von > 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur -
Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
Staatliches Schulamt Fritzlar – Hessen
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 5 Monate herGleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. -
Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
Staatliches Schulamt Marburg – Hessen
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 5 Monate herGleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Wir werden uns um eine zeitnahe Erledigung bemühen. -
Antisemitischer Aktivismus innerhalb der documenta fifteen-Organisation
documenta und Museum Fridericianum gGmbH – Hessen
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 1 Jahr, 4 Monate her , 200,00 EuroSchriftwechsel, Protokolle, Briefings) zu einer für Januar 2021 geplanten Beratung der Beauftragten der Schriftwechsel, Protokolle, Briefings) zu einer für Januar 2021 geplanten Beratung der Beauftragten der Schriftwechsel, Protokolle, Briefings) zu einer für Januar 2021 geplanten Beratung der Beauftragten der 2021, ein Schreibfehler) geplante Beratung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Bevor die Sache zur Beurteilung an den Hessischen Infofreiheitsbeauftragten geht, teilen Sie für eine
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