Tarifeinheitsgesetz verstößt gegen Grundgesetz - wir veröffentlichen das Bundestags-Gutachten

Das im Mai im Bundestag beschlossene Tarifeinheitsgesetz ist möglicherweise verfassungswidrig. Das geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hervor, das wir veröffentlichen.

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CC BY 2.0: Thomas Kohler

Da Gutachten und Ausarbeitungen der Bundestagsabteilung nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts jetzt auf IFG-Anfrage zugänglich gemacht werden müssen, hatte der Nutzer Dennis Morhardt das Gutachten angefragt, über das bereits im März berichtet wurde. Der Bundestag schickte es ihm per Post zu.

Klage vor dem Verfassungsgericht könnte erfolgreich sein

Der Inhalt des Gutachtens ist brisant: So kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss, dass das Gesetz das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit unzulässig beschneidet. Mit dem Vorhaben, in Betrieben mit mehreren Tarifverträgen der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern zu bevorzugen, werde die Möglichkeit der freien Ausübung von Gewerkschafts-Tätigkeiten eingeschränkt.

Im Fazit heißt es weiter: “Für die von der Bundesregierung befürchteten Überbietungswettbewerbe und eine Vervielfachung von Arbeitskämpfen sowie den Funktionsverlust der Friedenspflicht bei Tarifpluralität fehlen empirische Beweise.”

Spartengewerkschaften hatten nach der Verabschiedung des Gesetzes bereits angekündigt, gegen das Gesetz zu klagen. Das Gutachten könnte ihnen dabei helfen.

Übrigens: Jetzt lassen sich beim Wissenschaftlichen Dienst auch alle Gutachten zu einem Themenkomplex anfragen. Das bedeutet: Der Bundestag muss auf Anfrage alle Gutachten etwa zum Thema TTIP herausgeben. Interessant könnte dabei werden, ob sich verschiedene Gutachten möglicherweise inhaltlich widersprechen.

Da nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine Vielzahl an IFG-Anfragen an den Wissenschaftlichen Dienst gingen und weiter gehen, bittet der Bundestag bei der Bearbeitung neuer Anträge um etwas Geduld.

Zum Gutachten “Der Gesetzentwurf zur Tarifeinheit aus verfassungsrechtlicher Sicht”

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