So lernt die Berliner Polizei Schmerzgriffe
Wir veröffentlichen Dokumente, die die Polizei lieber geheim gehalten hätte. Sie zeigen, wie Polizist*innen beigebracht wird, gezielt möglichst starke Schmerzen zu erzeugen.

Nahezu täglich wenden Polizist*innen sie an: Schmerzgriffe. Diese Techniken stammen oft aus dem Kampfsport und sollen Betroffenen teils extreme Schmerzen zufügen – und sie sind hochumstritten. Wir veröffentlichen heute interne Schulungsunterlagen der Berliner Polizei, die uns zugespielt wurden. Die Dokumente zeigen, wie Berliner Polizist*innen beigebracht wurde, gezielt möglichst sensible Körperregionen zu attackieren.
Polizei wehrt sich gegen Transparenz
Dass diese Unterlagen jetzt öffentlich zugänglich sind, ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz über die umstrittenen Techniken. Bereits im vergangenen Herbst haben wir mittels des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bei der Polizei Berlin die Vorgaben und Empfehlungen zum Einsatz von Schmerzgriffen angefordert. Doch die Polizei hat unsere IFG-Anfrage abgelehnt. Ihre Begründung: Es gebe gar keine offiziellen Vorgaben dazu, ob, wann und wie Berliner Polizist*innen Schmerzgriffe einsetzen dürfen. Es gebe lediglich Schulungsunterlagen, die allerdings geheim gehalten werden müssten und daher nicht an uns herausgegeben werden könnten.
Deshalb haben wir Klage gegen die Berliner Polizei eingereicht. Zwar läuft der Rechtsstreit gegen die Berliner Polizei noch, dennoch können wir heute schon erste Dokumente veröffentlichen: Teile der „Geschäftsanweisung über das Einsatztraining der Polizei Berlin“ sowie des „Handbuch Einsatztraining“. Auf Nachfrage hat die Polizei Berlin bestätigt, dass die Dokumente echt sind und aus dem Jahr 2005 stammen. Mittlerweile seien diese Dokumente durch neue Versionen ersetzt worden. Wir haben zwischenzeitlich auch die restlichen Teile des alten Handbuchs angefragt.
Leerstelle Risikobewertung
Das uns vorliegende Handbuch Einsatztraining zeigt die sogenannten „Schmerzpunkte“, die zumindest von 2005 bis 2020 gelehrt wurden und die laut der Polizei Berlin weiterhin in ähnlicher Form gelehrt werden: Polizist*innen sollen gezielt Ohren, Nase, Kiefer oder den Genitalbereich angreifen. Mit ein bis zwei kurzen Sätzen und je zwei Bildern werden mögliche Techniken skizziert. Beispielsweise soll mit den Fingern in den Genitalbereich gegriffen und mit der Faust, dem Handballen, der flachen Hand oder dem Knie auf den Genitalbereich geschlagen bzw. gestoßen werden.

Anweisungen dazu, wann diese Schmerzgriffe überhaupt zum Einsatz kommen dürfen und welche Folgen sie für das Gegenüber haben, finden sich nicht in den geleakten Seiten der Trainingsmaterialien. Dabei können die Folgen für die Betroffenen zum Teil erheblich sein: Expert*innen warnen vor nicht abschätzbaren extremen Schmerzen oder auch langfristig anhaltenden Nervenschäden.
Da der Gewalteinsatz und die Zufügung erheblicher Schmerzen vor allem dazu dienen sollen, den Willen der Betroffenen zu brechen, die sich im konkreten Moment kaum bewegen und daher den Anweisungen der Polizei eh nicht Folge leisten können, sehen viele Rechtswissenschaftler*innen in dieser Praxis einen Verstoß gegen die Menschenwürde und das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Experte warnt vor Normalisierung von Polizeigewalt
„Von Polizeibeamt*innen wird der Einsatz von Schmerzgriffen hingegen oft als eher mildes Mittel angesehen, weil die Schmerzgriffe selten sichtbare physische Verletzungen hinterlassen“, erklärt Tobias Singelnstein auf Anfrage. Der Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe-Universität Frankfurt warnt davor, dass Gewalt und Schmerzen als Bestandteil von Polizeiarbeit normalisiert werden.
Eine öffentliche Diskussion über den Einsatz von Schmerzgriffen ist also dringend notwendig. Für diese Debatte gilt es eine Grundlage zu schaffen. Daher kämpfen wir weiter vor Gericht, um auch die aktuellen Schulungsunterlagen veröffentlichen zu können.
Unsere Klagen sind spendenfinanziert. Unterstützen Sie uns hier.
Ihr möchtet uns ebenfalls Informationen zukommen lassen? Eine Anleitung dazu, wie das sicher und vertraulich möglich ist, findet ihr hier.
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1.1 Geltungeborelch I! | EN ARLHELTIEN AEIRHTN Yiht 11 i Angemanen \ ‚N Kuldı Hl \ | Sl ul N IHINIHIIITNN ii | (1) Dietie Genchäftnanweinung (GA) gilt für die gesamte Polizeibehörde, } | AINIEIUUTAIIN I VEISILANENNN| I 2) Sie gb den Rahmen für die Aun- und Fortbildung In der Berliner Polizei für den reich aINBRLEI UNI EL) vor. Die detaillierten Bestimmungen zu den Inhalten sowie der Art und Weine Aungentaltung don Einsatztrainings warden im Handbuch Einsatztraining beschrieben. IR LONEU NE NT N Juhu! | 1.2 Definition Das Einnatztraining umflansıt die Gesamthoit aller Malinahmen, die zur Profeanionallsierung den polizeilichen Einnchroitenn und zur Verbesserung des Eigensicherungsverhaltens beitragen. Dies sind innbosondere die 1 silbereiche: Kommunikations» und Konflikthandhabungstraining Einsatzvor- und «nachboreitung Zwangsmitteleinnatz Konditionnlördemder Sport Abwehr- und Zugriffsteaining (Solbstvorteidigung) Schieß- und Schießvermeidungstraining Erste-Hilfe- Traming Fahrsicherheitstraining Rechtssicherheit 2 Ziele (1) Vorrangiges Ziel aller Bestrebungen im Bereich dos Einsatztrainings ist es, die Gefährdung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber auch des Bürgers bei der Bewältigung von Einsatzlagen soweit als möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren und dadurch auch die Akzeptanz polizeilicher Maßnahmen in der Öffentlichkeit durch eine größere Handlungssicherheit und verbesserte Handlungsstrategien zu erhöhen Das Training soll helfen, Konfliktsituationen rechtzeitig zu erkennen, zu entspannen und zu überwinden. (2) Durch die Vorgabe von Standards in dieser Geschäflsanweisung soll unter dem Aspekt der Qualitätssicherung und Rechtssicherheit (Gleichmäßigkeit des Verwaltungshandelns) ein behördenweit einheitliches einsatzbezogenes Einsatztraining verbindlich gewährleistet werden. 3 Rolle des Vorgesetzten (1) Der Polizeiberuf ist zunehmend mit erheblichen Gefahren für Leib und Leben der Beschäftigten verbunden, die sich aus ganz alltäglichen Einsatzsituationen ergeben können. Vorgesetze haben im Rahmen ihrer Führungsaufgaben auch in Zeiten Seite 3 von 15

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Der Polizeipräsident in Berlin Polizeiliches Einsatz Training Teil 3 - Katalog erweiterter Techniken der ESV - Schmerzpunkte 3.3.9.2 Nase Mit den Fingern/der Handkante wırd von unten gegen dıe Nasenscheidewand gedrückt PET - Handbuch Einsatztraining m $ 2 5 & 8 o a > Redaktion Selte 2 von 4 Seiten Zemarabes Kinsalzuraining Stand: 17.08.05 ZSE IV B 11, 4664 - Sua2ıı

Der Polizeipräsident in Berlin 1 Berin® Polizeiliches Einsatz Training Teil 3 - Katalog erweiterter Techniken der ESV - Schmerzpunkte ining e Dee) DB PET —- Handbuch Einsa 3.3.9.3 Kiefer Mit den Fingern wird unterhalb des Kiefers auf die Lymphknoten gedrückt. Redaktion: | Seile 3von4Seiten Zentrales Einsatztraining, I) nn... De „m nmnı m 8002 o ana anıamna a

Der Polizeipräsident in B rlin. Polizeitiches EinsatzTraining- Teil 3 - Katalog erweiterter Techniken der ESV - Schmerzpunkte PET - Handbuch Einsatztra 3.3.9.4 Genitalbereich Mit den Fingen wird ın den Genitalbereich gegriffen. Mit der Faust, dem Handballen, der flachen Hand oder dem Knie wird auf den Genitalbereich geschlagen/gestoßen.
