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Urteil über Umwege Geheimdienst entscheidet über Gemeinnützigkeit mit

Seit 2014 führt der deutsche Inlandsgeheimdienst Listen über Organisationen, die seiner Ansicht nach nicht gemeinnützig sein dürfen. Im vergangenen Jahr führte dies erstmals dazu, dass ein Verein seine Gemeinnützigkeit verlor. Damit umgeht die Verwaltung eine eigentlich gescheiterte gesetzliche Regelung, wie von uns veröffentlichte Dokumente zeigen.