Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Verhaltenskodex für den Zugang zu Rats- und Kommissionsdokumenten

Urteil: Gericht der Europäischen Union am 19. März 1998

T-83/96

Das Gericht weist eine Klage gegen die Verweigerung der Herausgabe von Antworten der Kommission auf Fragen, die ihr von nationalen Gerichten im Hinblick auf die Entscheidung eines bei diesen anhängigen Rechtsstreits gestellt werden, ab. Dies begründet es mit dem Schutz des öffentlichen Interesses. Solange das gerichtliche Verfahren anhängig ist, ist allein das betreffende nationale Gericht aufgrund des nationalen Verfahrensrechts zur Entscheidung über den Zugang zu diesen Informationen befugt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Schutz besonderer Verfahren

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 10. Juni 1998

10 S 58/97

Vom Begriff der "Umweltinformation" sind nur solche Angaben umfasst, die mittelbar auf den Schutz der im Gesetz genannten Umweltbereiche abzielen. Informationen über abgeschlossene Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Umweltrecht gehören nicht dazu, weil sie nur mittelbar zum Umweltschutz beitragen, ihr unmittelbares Ziel aber in der Ahndung von Rechtsverstößen liegt. Diese Informationen sind somit vom Einsichtsanspruch ausgenommen. Während der Dauer eines Gerichts- oder strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist der Zugangsanspruch nur hinsichtlich jener Daten ausgeschlossen, die der Behörde auf Grund dieser Verfahren zugehen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird teilweise geändert. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren Strafverfolgung

Richtlinie 90/313/EWG (Umweltinformationsrichtlinie)

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 17. Juni 1998

C-321/96

Auch eine Stellungnahme der unteren Verwaltungsbehörden stellt eine "Information über die Umwelt" im Sinne der Richtlinie 90/313 dar. Nach dem Willen des Gemeinschaftsgesetzgebers ist dieser Begriff nach dessen Wortlaut weit auszulegen. So stellen verwaltungstechnische Maßnahmen im Sinne der Richtlinie nur eine allgemeine Erläuterung der Begriffe "Maßnahmen" und "Tätigkeiten" dar. Ein Vorverfahren im Sinne der Ausnahmevorschrift ist ein Verfahren mit gerichtlichem oder quasigerichtlichem Charakter, das einem gerichtlichen oder einem Ermittlungsverfahren zeitlich unmittelbar vorausgeht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Bearbeitungsfrist Begriffsbestimmung

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