Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Rheinland-Pfalz)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 20. Mai 2010

7 B 28.10

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zurück. Dieses hatte die Entscheidung der Erstinstanz bestätigt, die eine Krankenkasse verpflichtet hatte, dem Insolvenzverwalter eines Betriebes Einsicht in die zu diesem Insolvenzschuldner geführten Akten zu gewähren. Weder die Insolvenzordnung noch zivilrechtliche Vorschriften verdrängen die Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 4. August 2010

26 L 1223/10

Das Verwaltungsgericht lehnt einen Eilantrag zur Herausgabe von Unterlagen im Zusammenhang mit der Durchführung der "Loveparade" ab. Die Entscheidung lässt offen, ob der presserechtliche Auskunftsanspruch einen Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen umfasst. Das Gericht schließt nicht aus, dass der Auskunftsanspruch des Pressegesetzes Nordrhein-Westfalen eine das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen verdrängende Spezialvorschrift darstellt. Durch die Gewährung von Akteneinsicht in Unterlagen, die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden, könnten zudem die speziellen strafprozessualen Regelungen umgangen werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Konkurrierende Rechtsvorschriften Schutz besonderer Verfahren Strafverfolgung

Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Berlin am 9. August 2010

27 L 234.10

Der Eilantrag richtete sich auf eine Auskunft auf der Grundlage des Landespressegesetzes Berlin über ein von der Staatsanwaltschaft geführtes Todesermittlungsverfahren und wird vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Eine Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache durch eine einstweilige Anordnung widerspricht grundsätzlich der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes und kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das Abwarten der Hauptsacheentscheidung unzumutbar wäre. Ein Informationsanspruch auf der Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes scheidet aus, weil das von der Staatsanwaltschaft geführte Todesermittlungsverfahren keine Verwaltungsaufgabe ist (§ 2 Abs. 1 Satz 2 IFG Berlin). (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz (Hamburg)

Beschluss: Verwaltungsgericht Hamburg am 4. November 2010

11 K 2221/10

Für das Begehren eines Insolvenzverwalters auf Einsicht in die bei einem Finanzamt geführte Steuerakte des Insolvenzschuldners ist grundsätzlich der Finanzrechtsweg gegeben. Auch ein Streit über die Vollstreckung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis ist ein Streit in Abgabeangelegenheiten. Die bundesrechtlichen Vorschriften der Finanzgerichtsordnung zum Finanzrechtsweg stellen auch für Informationsansprüche aus dem Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz eine abdrängende Sonderzuweisung dar. Das Verwaltungsgericht verweist die Angelegenheit an das zuständige Finanzgericht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 9. November 2010

7 B 43.10

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Nichtzulassungsbeschwerde zurück und bestätigt die Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts: Bestimmungen der Insolvenzordnung oder zivilrechtliche Regelungen sind keine "Regelungen in anderen Rechtsvorschriften" im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes; sie verdrängen das Informationsfreiheitsgesetz nicht. Der Ausnahmetatbestand zum Schutz laufender Gerichtsverfahren dient dem Schutz der Rechtspflege und kann nicht auf bevorstehende Gerichtsverfahren angewandt werden. Damit hat ein Insolvenzverwalter auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes einen Auskunftsanspruch über Vollstreckungsaufträge und Zahlungen an Gläubiger (Sozialversicherungsträger) im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Schutz besonderer Verfahren

Sonstige

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 11. November 2010

10 S 32.10

Das Oberverwaltungsgericht ändert den Beschluss der ersten Instanz und verpflichtet den Antragsgegner zur Auskunfterteilung aus einem Todesermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft an den Antragsteller. Die Entscheidung ergeht ausschließlich auf der Grundlage des Landespressegesetzes Berlin und enthält Ausführungen zur Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und dem Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen. Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz wird vom Oberverwaltungsgericht - anders als vom Verwaltungsgericht - auch nicht ergänzend herangezogen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Schutz besonderer Verfahren Prozessuales

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