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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 26. Januar 2011

12 N 97.10

Das Oberverwaltungsgericht lehnt eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zurück. Dieses hatte zutreffend festgestellt, dass die Einsicht in Unterlagen der Bezirksverwaltung zur Baumkontrolle nicht unter Verweis auf die Ausnahmetatbestände des § 9 Abs. 1 IFG Berlin verweigert werden kann. Die mögliche Vorbereitung von Amtshaftungsprozessen ist von diesen nicht erfasst. Der Anspruch auf Informationszugang besteht zudem unabhängig von einem darzulegenden Interesse. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Schutz besonderer Verfahren Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Zugang zu Informationen vom Bundesministerium der Justiz - Schutz des innerbehördlichen Meinungsbildungsprozesses

2 K 46.11

Durch das Bekanntwerden der Informationen kann der Erfolg einer Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen nicht vereitelt werden, weil der Gesetzentwurf bereits veröffentlicht und das Gesetz in Kraft getreten ist. Die Befürchtung, Behördenmitarbeiter würden im Falle der Offenlegung ihrer Positionen aus dem abgeschlossenen Vorhaben künftig ihre Rechtsauffassung nicht mehr äußern, ist fernliegend. Ein solches Verhalten käme einer Arbeitsverweigerung gleich. Der Ausschlussgrund der Beeinträchtigung von Beratungen kommt damit nicht zum Tragen. Für die Auslegung des Ausschlussgrundes des "Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung" ist die einschlägige Rechtsprechung zu berücksichtigen: Die Regierung darf den Zugang zu Informationen aus ihrem eigenen Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich bei Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht in größerem Umfang verweigern als sie dies bei einem Informationsbegehren eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses dürfte. Inhaltlich ging es um Unterlagen eines Bundesministeriums zur Gesetzesvorbereitung bezüglich der Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

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