Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 28. Januar 2015

12 B 2.13

Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die vom Bundesministerium für Finanzen als Rechtsverordnung erlassen wurde, bestimmt, dass die Sitzungen des Verwaltungsrats nicht öffentlich sind. Diese bereichsspezifische Regelung ist eine Geheimhaltungsvorschrift im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. Dass die gesetzlichen Bestimmungen, auf welche die Satzung zurückzuführen ist, lediglich eine allgemeine gesetzliche Ermächtigung zum Erlass untergesetzlicher Rechtsvorschriften enthält, steht dem nicht entgegen. Von der Geheimhaltungsvorschrift sind auch die streitbefangenen Protokolle und Sitzungsniederschriften umfasst. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 28. Januar 2015

12 B 21.13

Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ab. Gegenstand der Klage waren Informationen eines Bundesministeriums über die Verschiebung der geplanten Inbetriebnahme des Flughafens Berlin-Brandenburg. Die gesellschaftsrechtlich angeordnete Verschwiegenheitspflicht trifft auch Behörden, die eine öffentliche Beteiligung an einem Unternehmen verwalten und bezieht sich auch auf Unterlagen des Aufsichtsrats eines Unternehmens. Es ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, dass die beantragten Informationen ausdrücklich von der Vertraulichkeit ausgenommen wären. Der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes, nach dem kein Anspruch besteht, wenn die Informationen nach anderen Gesetzen (hier dem Aktiengesetz) geheim zu halten sind, ist somit anzuwenden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 21. April 2015

12 N 88.13

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt in seiner Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung die Entscheidung der Vorinstanz, nach der sich die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur zur Geheimhaltung von Sitzungsprotokollen des Stiftungsrats nicht auf besondere Geheimhaltungsvorschriften stützen kann. Weder das Errichtungsgesetz noch die Satzung der Stiftung enthalten eine solche Vorschrift. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Prozessuales Internationale Beziehungen

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 27. August 2015

12 B 35.14

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, nach der ein Vermerk des Ministeriums über die Konsequenzen aus einem Prüfbericht des Bundesrechnungshofs nicht der entsprechenden vorrangigen, spezialgesetzlichen Geheimhaltungsvorschrift der Bundeshaushaltsordnung unterfällt. Die Möglichkeit, aus den im Vermerk enthaltenen Schlussfolgerungen Rückschlüsse auf das Ergebnis der Prüfung des Bundesrechnungshofs zu ziehen, wird vom Schutzzweck dieser Vorschrift nicht erfasst. Kein Anspruch auf Informationszugang besteht hingegen in Bezug auf jene Aktenbestandteile des Ministeriums, die den Prüfbericht des Bundesrechnungshofs wiedergeben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten

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