Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Beschluss: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 23. November 2021

10 S 4275/20

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. Oktober 2020 - 14 K 2981/19 - abgelehnt. Das Land darf die Einsicht in ein Gutachten zur Prüfungstätigkeit des Verbands baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. gewähren. Ein Mitglied des Klägers, eines Genossenschaftsverbands, hatte im September 2017 Insolvenz anmelden müssen. Das aufsichtführende Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hatte daraufhin von einer Steuerberatungsgesellschaft ein Gutachten über die Prüfungstätigkeit des Klägers bei der insolventen Genossenschaft am Maßstab des Genossenschaftsgesetzes erstellen lassen. Geschäftsgeheimnisse sowie der Schutz personenbezogener Daten stehen dem Anspruch nicht entgegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Personenbezogene Daten Ablehnungsbegründung

Sonstige

Beschluss: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 2. März 2021

10 S 2267/19

Der Verwaltungsgerichtshof weist eine Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss durch die Vorinstanz zurück. Diese hatte zur Streitwertberechnung in zulässiger Weise die Werte mehrerer Streitgegenstände in demselben Verfahren zusammengerechnet. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Beschluss: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 6. November 2019

1 S 2005/19

Gegenstand des Verfahrens waren die Einsicht in und hilfsweise Auskünfte aus Personenstandsregistern für eine journalistische Recherche zu NS-Kriegsverbrecher. Im Ergebnis stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass das Personenstandsgesetz dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) als Spezialregelung vorgeht (§ 1 Abs. 3 LIFG). (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften

-

Beschluss: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 16. Oktober 2016

1 S 2154/16

(liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)

-

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Beschluss: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 11. Oktober 2016

1 S 1122/16

Bei einer Behörde vorhandene juristische Fachliteratur, die von jedermann im Handel frei erworben werden kann, ist als allgemein zugängliche Publikation keine amtliche Information i. S. d. § 3 Nr. 3 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ein Anspruch auf Einsicht in solche juristische Fachliteratur bei der Behörde nach § 1 Abs. 2 LIFG besteht daher nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Begriffsbestimmung Ablehnungsbegründung

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