Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 22. Juni 2021

10 S 320/20

Der Zugang zu einer für die beklagte Gemeinde von einem Rechtsanwalt erstellen, schriftlichen Beratung ist im konkreten Einzelfalls, der dem Verfahren zu Grunde lag, zu gewähren. Der Verwaltungsgerichtshof begründet ausführlich, weshalb die Ausnahmetatbestände des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg zum Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses, der Vertraulichkeit von Beratungen und Entscheidungsprozessen, vor nachteiligen Auswirkungen auf den Erfolg eines Gerichtsverfahrens oder der Urheberrechtsschutz nicht erfüllt sind. Gegenstand der anwaltlichen Beratung waren Einzelheiten zur Festsetzung von Wasserversorgungsbeiträgen. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Urheberrecht

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 2. März 2021

10 S 2102/20

Für eine informationsfreiheitsrechtliche Leistung hatte das Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1.500,00 Euro erhoben. Das Gericht stellte fest, dass es sich um einen Verstoß gegen § 10 Abs. 3 S. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz, also gegen das Verbot prohibitiv wirkender Gebührenfestsetzung, handelt. Mit der Vorschrift ist es nicht zu vereinbaren, für eine informationsfreiheitsrechtliche Leistung auf Grundlage von § 4 Abs. 4 Landesgebührengesetz Baden-Württemberg von einem Gebührenrahmen bis 10.000 Euro auszugehen und eine Gebühr von 1.500 Euro festzusetzen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 17. Dezember 2020

10 S 3000/18

Einsicht in die Bauakte eines Nachbarn zur Statik der Terrasse: Das öffentliche Informationsinteresse überwiegt hier gegenüber dem Schutz personenbezogener Daten (Sachbezug) nach § 5 Abs. 1 Alt. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg. Das öffentliche Informationsinteresse überwiegt, wenn und soweit der Informationszugang zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder sonstiger schwerwiegender Beeinträchtigungen der Rechte Einzelner geboten ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 6. August 2020

10 S 1856/20

Es besteht kein Informationsfreiheitsanspruch nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) auf Erteilung einer anonymisierten Auskunft zu Gesundheitsangaben und Todesursachen, die sich aus den bei einem Landratsamt eingegangenen Todesbescheinigungen ergeben, die Verstorbene betreffen, bei denen ein Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion angenommen wird. § 22 Abs. 4 und 5 Bestattungsgesetz Baden-Württemberg ist im Sinne des § 1 Abs. 3 LIFG eine Rechtsvorschrift, die den Zugang zu amtlichen Informationen vorrangig und abschließend regelt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 4. Februar 2020

10 S 1082/19

Gegen eine Beanstandung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg ist Rechtsschutz möglich. Die Beanstandung ist ein feststellender Verwaltungsakt. Die Ausführung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg zählt zu den weisungsfreien Aufgaben (also gilt Rechtsaufsicht). Es besteht eine Pflicht der informationspflichtigen Stelle dem Antragsteller zu antworten, eine sog. „Bescheidungspflicht“ und „Substantiierungspflicht“ bezüglich der Ausschlussgründe, da das Verwaltungsverfahren nur so abgeschlossen werden kann. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen des Missbrauchstatbestands liegt bei der informationspflichtigen Stelle. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Missbräuchliche Antragstellung Prozessuales Ablehnungsbegründung Verwaltungsaufwand

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 4. Februar 2020

10 S 1229/19

Die Einsicht in Niederschrift von nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen ist ausgeschlossen, da § 38 Abs. 2 S. 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (§ 1 Abs. 3) vorgeht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 6. August 2019

10 S 303/19

Dem Landesinformationsfreiheitsgesetz liegt ein funktioneller Behördenbegriff zu Grunde. Im Bereich von Ermittlungsverfahren handelt die Staatsanwaltschaft nicht als Behörde im funktionalen Sinne sondern als Teil der Justiz. Zahlen zur Anklage im Bereich der Cyberkriminalität sind laut Verwaltungsgerichtshof Verwaltungstätigkeit und somit nach Landesinformationsfreiheitsgesetz zugänglich, wenn kein Bezug zu einem Verfahren besteht. In dem Gerichtsverfahren ging es um eine Auskunft zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen mit dem Ergebnis von Anklageerhebungen im Bereich der Computerkriminalität. (Quelle: LDA Brandenburg)

Strafverfolgung Existenz von Unterlagen Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 10. Juni 1998

10 S 58/97

Vom Begriff der "Umweltinformation" sind nur solche Angaben umfasst, die mittelbar auf den Schutz der im Gesetz genannten Umweltbereiche abzielen. Informationen über abgeschlossene Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Umweltrecht gehören nicht dazu, weil sie nur mittelbar zum Umweltschutz beitragen, ihr unmittelbares Ziel aber in der Ahndung von Rechtsverstößen liegt. Diese Informationen sind somit vom Einsichtsanspruch ausgenommen. Während der Dauer eines Gerichts- oder strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist der Zugangsanspruch nur hinsichtlich jener Daten ausgeschlossen, die der Behörde auf Grund dieser Verfahren zugehen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird teilweise geändert. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren Strafverfolgung

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 21. März 2019

10 S 397/18

Der Landesbetrieb Vermögen und Bau ist im Zusammenhang mit seiner Zuständigkeit für die Verwaltung sog. Fiskuserbschaften des Landes eine nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) auskunftspflichtige Stelle. Bei dem Wert einer Fiskuserbschaft handelt es sich um eine dem Informationsanspruch unterliegende amtliche Information, deren Preisgabe an einen Erbenermittler nicht aufgrund des wirtschaftlichen Interesses des Landes am Erhalt des Nachlasses verweigert werden darf. Der Erfüllung des Informationsanspruchs steht der postmortale Persönlichkeitsschutz des Erblassers nicht entgegen (§ 5 Abs. 5 LIFG). Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung abgelehnt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Verbraucherinformationsgesetz, Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 13. September 2010

10 S 2/10

Die sachliche Zuständigkeit für die Feststellung von Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und die Herausgabe von entsprechenden Verbraucherinformationen liegt bei den Vollzugsbehörden. Informationspflichten nach dem Verbraucherinformationsgesetz gelten grundsätzlich auch für die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter. Die Herausgabe von Informationen über Verstöße durch ein Untersuchungsamt ohne entsprechende vorherige Feststellung durch die Vollzugsbehörde stellt eine unrichtige Sachbehandlung dar, die zur Kostenfreiheit der erteilten Information führt. (Quelle: LDA Brandenburg)

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