Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 3. Mai 2010

13a F 31/09

Der Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts stellt fest, dass die Sperrerklärung des Innenministeriums zur Verweigerung der Vorlage bestimmter Unterlagen zur US-Cross-Border-Lease-Transaktion einer Stadt rechtswidrig ist. Insbesondere besteht keine Schutzwürdigkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, da die Verträge bereits abgeschlossen sind, eine sehr lange Laufzeit haben und somit mögliche Konkurrenten nicht (mehr) vorhanden sind. Darüber hinaus besteht ein solcher Schutz nicht, wenn die Allgemeinheit ein - vorliegend vom Oberverwaltungsgericht bejahtes - überwiegendes Interesse an der Gewährung des Informationszugangs hat und der eintretende Schaden nur gering wäre. Alleine aus einer Vertraulichkeitsvereinbarung ergibt sich kein Geheimhaltungsgrund. Die Entscheidung enthält auch Hinweise zum Verhältnis zwischen dem fachgesetzlichen Geheimnisschutz und der Ermessensentscheidung der obersten Aufsichtsbehörde im Rahmen der Abgabe der Sperrerklärung sowie zu den Anforderungen an eine Begründung derselben. Siehe auch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom selben Tag, AZ 13a F 32/09. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Prozessuales in-camera Verfahren

Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 23. Mai 2011

8 B 1729/10

Das Oberverwaltungsgericht hebt die Entscheidung der Vorinstanz zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Bescheid über die Gewährung von Einsicht in Unterlagen, die Umweltinformationen enthalten, auf. Hintergrund ist ein Skandal um die Umweltbelastung durch eine Abfallbehandlungsanlage. Angesichts der Aktualität der begehrten Unterlage käme eine Informationsgewährung nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu spät. Im Hinblick auf das möglicherweise entgegenstehende Interesse des betroffenen Unternehmens legt das Oberverwaltungsgericht zudem Zweifel am Vorliegen etwaiger Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse dar. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Prozessuales

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 3. Mai 2010

13a F 32/09

Der Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts stellt fest, dass die Sperrerklärung des Innenministeriums zur Verweigerung der Vorlage bestimmter Unterlagen zur US-Cross-Border-Lease-Transaktion einer Stadt rechtswidrig ist. Insbesondere besteht keine Schutzwürdigkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, da die Verträge bereits abgeschlossen sind, eine sehr lange Laufzeit haben und somit mögliche Konkurrenten nicht (mehr) vorhanden sind. Darüber hinaus besteht ein solcher Schutz nicht, wenn die Allgemeinheit ein - vorliegend vom Oberverwaltungsgericht bejahtes - überwiegendes Interesse an der Gewährung des Informationszugangs hat und der eintretende Schaden nur gering wäre. Alleine aus einer Vertraulichkeitsvereinbarung ergibt sich kein Geheimhaltungsgrund. Die Entscheidung enthält auch Hinweise zum Verhältnis zwischen dem fachgesetzlichen Geheimnisschutz und der Ermessensentscheidung der obersten Aufsichtsbehörde im Rahmen der Abgabe der Sperrerklärung sowie zu den Anforderungen an eine Begründung derselben. Siehe auch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom selben Tag, AZ 13a F 31/09. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Prozessuales in-camera Verfahren

Sonstige

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 20. Juni 2005

8 B 940/05

Das Geschäfts- und Betriebsgeheimnis gilt im Anwendungsbereich des Gentechnikrechts bzw. der sogenannten Freisetzungsrichtlinie (EG-Richtlinie 2001/18/EG) nur eingeschränkt. Dadurch wird die Reichweite des Geheimnisschutzes auch für das Informationsrecht auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes konkretisiert. Eine Tierversuchsstudie, die im Rahmen eines Zulassungsverfahrens nach dem Gentechnikgesetz erstellt wurde, ist nicht als Betriebsgeheimnis vertraulich zu behandeln. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften

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