Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Sonstige

Beschluss: Verwaltungsgericht Potsdam am 29. Juni 2011

9 L 363/11

Nimmt die begehrte einstweilige Anordnung der Akteneinsicht die Hauptsache vorweg, setzt dies voraus, dass die Regelung notwendig ist, weil die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären, und zudem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht. Diese Voraussetzungen lagen in dem strittigen Fall nicht vor. Das Verwaltungsgericht setzte den Streitwert auf 5.000 Euro fest. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Potsdam am 27. Oktober 2011

9 L 760/11

Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag eines Journalisten auf einstweilige Anordnung zur Einsicht in Spesen- und andere Abrechnungen des Antragsgegners ab. Es hält eine besondere Dringlichkeit nicht für gegeben; insbesondere ergebe diese sich nicht schon alleine daraus, dass der Antragsteller die Informationen für seine Recherchen als Vertreter der Presse benötigt. Hier komme es stets auf die konkreten Umstände an. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

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