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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG)

Urteil: Verwaltungsgericht Mainz am 5. April 2017

3 K 569/16

Die Regelung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Rheinland-Pfalz zur Gebührenfreiheit der Akteneinsicht bei der Behörde vor Ort umfasst die für die Akteneinsicht erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen (Zusammentragen von Unterlagen, Schwärzungen etc.) der Behörde - auch, wenn diese umfangreich sind. Das Verwaltungsgericht hebt daher einen entsprechenden Gebührenbescheid auf. (Quelle: LDA Brandenburg)

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