Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Saarland)

Urteil: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 24. April 2013

3 K 1544/11

Das Gericht verurteilt ein Kreisjugendamt zur Offenlegung von Aktenvorgängen gegenüber den Klägern zu ihrem Pflegekind, soweit sie selbst betreffende Schreiben und Notizen enthalten sind. Die ursprünglich vollumfänglich beantragte Akteneinsicht in beim Kreisjugendamt geführte Akten über das Pflegekind ist nur eingeschränkt zu gewähren, da sie Material enthalten, das einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegt. Zu den besonderen Amtsgeheimnissen des § 3 Nr. 4 IFG gehört das Sozialgeheimnis. Die in den Akten enthaltenen Sozialdaten sind zumindest teilweise auch personenbezogene Daten i.S.d. § 5 IFG, so dass es zu einer Überschneidung der Anwendungsbereiche beider Vorschriften kommt. Die Kläger haben jedoch ihr Einsichtsbegehren eingeschränkt und einer Schwärzung eventuell schutzbedürftiger Daten zugestimmt. Die Voraussetzungen für eine teilweise Informationsgewährung liegen vor. Das Einverständnis mit der Unkenntlichmachung der Informationen zu Dritten sorgt für eine Verfahrensbeschleunigung, weil das Beteiligungsverfahrem entbehrlich wird. Die Berufung auf einen unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand dürfte die Informationsgewährung nur dann beschränken, wenn trotz verlängerter Bearbeitungszeiten und zusätzlicher Gebühren die Funktionsfähigkeit der Behörde und die Wahrnehmung der eigentlichen Sachaufgaben dieser blockiert zu werden droht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Aussonderungen Personenbezogene Daten Bestimmtheit des Antrags Verwaltungsaufwand

Saarländisches Mediengesetz (SMG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 1. April 1998

SL OVG 8 R 27/96 1998 LPG

VG: Die theoretische Möglichkeit dass die Stadt ein Auskunftsersuchen der Klägerin beantwortet hätte, könne ihrem Rechtsschutzbedürfnis nicht entgegen gehalten werden. Die Existenz eines weiteren Auskunftspflichtigen führe im übrigen ohnehin nicht zum Wegfall des Rechtsschutzinteresses. Das Informationsbedürfnis der Presse und der Bevölkerung erstrecke sich nach modernem Staatsverständnis auch und gerade auf den Bereich der Leistungsverwaltung, wo zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben öffentliche Mittel eingesetzt werden. Es komme daher für die Behördeneigenschaft der Beklagten entscheidend darauf an, ob sie als GmbH in gemeindlicher Hand mittelbar öffentliche Verwaltung ausübe. OVG: Auch unter Berücksichtigung des Berufungsvorbringens muss die Leistungsklage der Klägerin Erfolg haben; vorab kann zur Begründung auf die zutreffenden tragenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Bezug genommen werden.

GmbH Behördenbegriff Parkhäuser Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Geschenk für einen Landespolitiker Rechtsschutz Verwaltungsrechtsweg Eigengesellschaft

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 3. Februar 2011

3 A 270/10

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt eine Entscheidung der Vorinstanz zur Zulässigkeit der Information der Öffentlichkeit über Verstöße einer Bäckerei gegen Hygienevorschriften sowie die im Zusammenhang damit getroffene Maßnahme über das Internet unter Nennung des Unternehmens. Das Verbraucherinformationsgesetz erlaubt eine solche antragsunabhängige Veröffentlichung. Dies stellt auch keine Umgehung der restriktiveren Regelungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs dar. Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist die umfassende Information der Verbraucher auch ohne subjektiven Informationsanspruch. Der Information steht nicht entgegen, dass die festgestellten Mängel inzwischen beseitigt wurden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Interessenabwägung Personenbezogene Daten Veröffentlichung von Informationen

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