Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 24. Juli 2014

13 K 3784/12

Das Bundesinsitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird verpflichtet, dem Kläger Zugang zu bestimmten Informationen über Anwendungsbeobachtungen aus der medizinischen Forschung zu gewähren. Eine Ablehnung mit der Begründung, der Antragsteller verfüge nach der Einsichtnahme bei zwei anderen Stellen bereits über die Informationen, kommt nicht in Betracht, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Datenbestände bei allen drei Institutionen deckungsgleich sind. Die erforderliche Aussonderung schützenswerter personenbezogener Daten stellt vorliegend keinen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand dar, der eine Versagung rechtfertigen würde. Um den Aufwand zu reduzieren, muss der Kläger sich aber darauf verweisen lassen, dass ihm die Beklagte die entsprechenden Auskünfte erteilt anstatt Einsicht zu gewähren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Auskunftserteilung Aussonderungen Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Köln am 13. September 2012

13 L 1121/12

Dem Begehren einer Überlassung der Ton-Kopie bzw. Tonbandabschrift zweier Notrufe steht die Vorschrift des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, insbesondere der Tätigkeit der Staatsanwaltschaften, entgegen, da das Geschehen Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist. Der Inhalt der Notrufe kann unter Umständen entscheidende Bedeutung für die strafrechtliche Bewertung der Angelegenheit haben. Darüber hinaus steht der vom Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen geforderte Schutz personenbezogener Daten - hier des Anrufers - dem Informationszugang entgegen. Der Schutzzweck dieser Vorschrift ist nicht auf lebende Personen beschränkt. Das Gericht lehnt den Antrag auf einstweilige Anordnung ab. (Quelle: LDA Brandenburg)

Personenbezogene Daten Sicherheitsaspekte

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