Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 27. Januar 2011

6 K 4165/09

Das Verwaltungsgericht weist eine Klage gegen die Verweigerung der Herausgabe von Inhalten eines Mietvertrags zwischen der öffentlich-rechtlich organisierten Eigentümerin eines ehemaligen Flughafens und einem Messeveranstalter sowie der Höhe des Mietzinses ab. Zwar ist der Anspruch auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil dem Antragsteller als Journalisten grundsätzlich ein presserechtlicher Anspruch zusteht. Es handelt sich jedoch um Geschäftsgeheimnisse, deren Offenlegung der Betroffene ausdrücklich widersprochen hat. Auch steht der Ausnahmetatbestand des Schutzes vor Beeinträchtigung fiskalischer Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr der Herausgabe entgegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Konkurrierende Rechtsvorschriften Fiskalische Interessen

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 1. Dezember 2016

13 K 2824/15

Das Verwaltungsgericht Köln stellt fest, dass dem Informationsanspruch eines Insolvenzverwalters gegenüber einer Berufsgenossenschaft weder das Sozialgeheimnis, der Schutz wirtschaftlicher Interessen der Sozialversicherungen oder von personenbezogenen Daten entgegensteht. Die insolvenzrechtlichen Auskunftsansprüche des Klägers gegenüber der Insolvenzschuldnerin aus der Insolvenzordnung stellen keine vorrangigen Regelungen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes dar. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Schutz besonderer Verfahren Fiskalische Interessen

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 7. April 2011

13 K 822/10

Die Veräußerung von Liegenschaften ist zwar insgesamt dem fiskalischen Handeln des Bundes zuzuordnen. Das Schutzgut der "fiskalischen Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr" aus dem Informationsfreiheitsgesetz umfasst diesen Vorgang jedoch nicht. Geschützt ist vielmehr das Ziel einer Bestimmung der Bundeshaushaltsordnung, nach der Liegenschaften nur zum vollen Wert veräußert werden. Eine Beeinträchtigung kann jedoch nicht mehr erfolgen, da im vorliegenden Fall die Veräußerung abgeschlossen ist. Auch eine Beeinträchtigung künftiger Grundstücksverkäufe ist nicht ausreichend dargelegt. Nach den Grundsätzen der engen Auslegung der Versagungsgründe muss die drohende Beeinträchtigung von hinreichender Wahrscheinlichkeit und hinreichendem Gewicht sein. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Fiskalische Interessen

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