Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz (Saarland), Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 11. Dezember 2020

1 A 230/18

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt das erstinstanzliche Urteil und führt aus, dass die Verhandlungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer einschließlich der Zuarbeit insbesondere der Chefs der Staats- und Senatskanzleien zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag 2012 dem „spezifischen Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten" zuzuordnen seien und der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 SIFG i. V. m. § 1 Abs. 1 IFG daher nicht eröffnet sei. (Quelle: LDA Brandenburg)

Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Cottbus am 22. Juni 2020

8 K 444/17

Auf einen Antrag zur Einsicht in die Verfahrensakten des Jugendamtes ist das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz zwar grundsätzlich anwendbar. Eine Regelung, die dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz als bereichsspezifische Regelung vorgeht und seine Anwendung von vorn herein ausschließt, ergibt sich insbesondere nicht aus § 25 Absatz 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch. Allerdings steht der Einsicht im Rahmen der Regelung des Gesetzes zum Schutz gesetzlicher Geheimhaltungspflichten das Weitergabeverbot des § 65 Absatz 1 Satz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch entgegen. Zudem liegt eine Einwilligung des Betroffenen nicht vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 17. Juni 2020

10 C 17.19

Im Gegensatz zur Vorinstanz entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, dass es sich bei den Vorschriften des Parteiengesetzes über die Veröffentlichungs- und Berichtspflichten des Präsidenten des Deutschen Bundestages zur Rechenschaftslegung der Parteien und der Entwicklung der Parteienfinanzen einen mit dem Informationszugangsanspruch des Informationsfreiheitsgesetzes identischen sachlichen Regelungsgegenstand handelt. Die spezielleren (abschließenden) Vorschriften des Parteiengesetzes verdrängen somit das allgemeinere Informationsfreiheitsgesetz. Informationen, die über das Parteiengesetz nicht zugänglich sind, können somit auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht herausgegeben werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Ablehnungsbegründung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Umweltinformationsgesetz (Niedersachsen), Verbraucherinformationsgesetz

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 30. Januar 2020

10 C 11.19

Ein Tierschutzverein begehrte von der Aufsichtsbehörde erfolglos Einsicht in deren Akten über die Kontrolle von Tiertransporten zur beigeladenen Schlachterei. Das Verwaltungsgericht Oldenburg verpflichtete die Beklagte zur Akteneinsicht auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes, das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen jedoch nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet hingegen, dass ein Anspruch auf Zugang zu Informationen über behauptete Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen weder nach dem Umweltinformations- noch nach dem Verbraucherinformationsgesetz besteht, und weist die Klage ab. Das Merkmal der Umwelt erfasst u. a. Tiere als Teil der natürlichen Lebensräume und die Artenvielfalt, tierschutzrechtliche Belange aber nicht. Somit handelt es sich nicht um Umweltinformationen. Das Verbraucherinformationsgesetz berücksichtigt Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften ebenfalls nicht. Sein Zweck ist der Verbraucherschutz und nicht der Tierschutz. Lebende Tiere sind regelmäßig keine Lebensmittel. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Umweltinformationsgesetz (Hessen)

Beschluss: Hessischer Verwaltungsgerichtshof am 23. Januar 2020

9 A 1466/18

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnt die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz ab. Er bestätigt deren Auffassung, dass die Rohfassung einer Studie zur Auswirkung von Lärm auf die Bevölkerung eine Umweltinformation darstellt, von einer privatrechtlich organisierten Stelle herauszugeben ist und Ablehnungsgründe des Hessischen Umweltinformationsgesetzes nicht vorliegen. Insbesondere geht der Verwaltungsgerichtshof auf die Argumentation der Beklagten zur Wissenschaftsfreiheit ein. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Urheberrecht Entwürfe oder Vorarbeiten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Landestransparenzgesetz (Rheinland-Pfalz)

Urteil: Verwaltungsgericht Koblenz am 8. Januar 2020

2 K 490/19

Ermittlungs- und Strafakten der Staatsanwaltschaft sind dem Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes grundsätzlich entzogen - auch nach rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens. Für die Beurteilung ist nicht die Tätigkeit des Aufbewahrens der Akten relevant, sondern vielmehr deren Inhalt. Für die Einordnung als Maßnahme der Strafrechtspflege spricht zudem, dass nur Strafverfolgungsbehörden in der Lage sind, eine sachgemäße Entscheidung über die Akteneinsicht zu treffen. Daher ist auch die Aufbewahrung der Ermittlungs- und Strafakten als Maßnahme der Staatsanwaltschaft auf dem Gebiet der Strafrechtspflege einzuordnen. Streitgegenstand waren Akten aus einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. (Quelle: LDA Brandenburg)

Schutz besonderer Verfahren Strafverfolgung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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