Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 18. April 2012

20 F 7.11

In einem Vorlagebeschluss stellt der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts fest, dass die Weigerung der vom Hauptsachegericht geforderten Vorlage der in einem Verfahren aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes strittigen Herkunftsländer-Leitsätze durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechtswidrig ist. Die entsprechende Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern belegt die Geheimhaltungsgründe nicht hinreichend bzw. ordnet sie den einzelnen beantragten Informationen nicht ausreichend zu. Die Sperrerklärung ist darüber hinaus wegen mangelnder Ermessensausübung rechtswidrig. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales in-camera Verfahren

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 10. Januar 2012

20 F 1.11

Der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts stellt fest, dass die Verweigerung durch das Bundeskanzleramt, die dem Bundesnachrichtendienst zu Adolf Eichmann vorliegenden Akten vollständig und ungeschwärzt herauszugeben, unzulässig und die Sperrerklärung damit rechtswidrig ist. Der Begründung fehlt es in Teilen an einem Mindestmaß an Plausibilität für die Annahme, die Offenlegung der Unterlagen würde zu einem Nachteil für das Wohl des Bundes führen. Hinsichtlich anderer Aktenteile sowie insbesondere schützenswerter personenbezogener Daten Dritter sind die Schwärzungen hingegen zulässig. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten Sicherheitsaspekte Prozessuales Ablehnungsbegründung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 27. Mai 2012

7 B 30.12

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen wird mit diesem Beschluss zurückgewiesen. Der WDR war vom Oberverwaltungsgericht verpflichtet worden, auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen und des WDR-Gesetzes außerhalb des journalistisch-redaktionellen Bereichs grundsätzlich Zugang zu Informationen gewähren. Es ging davon aus, dass die in Rede stehenden Auftragsvergaben des WDR eine Verwaltungstätigkeit im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes darstellen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 19. Januar 2012

20 F 3.11

Der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts stellt im Rahmen eines Zwischenverfahrens fest, dass die Verweigerung der Aktenvorlage durch das Bundesministerium des Innern zum Teil rechtswidrig ist, soweit sie sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bezieht. Für die übrigen zur Vorlage verweigerten Informationen ist die Geheimhaltung zur Abwendung von Nachteilen für das Wohl des Bundes zulässig. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Sicherheitsaspekte Prozessuales in-camera Verfahren

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