Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 15. November 2012

7 C 1.12

Der Bundesrechnungshof ist auch hinsichtlich seiner Prüftätigkeit eine informationspflichtige Bundesbehörde. Bei seiner Prüfung nimmt er Verwaltungsaufgaben wahr. Er kann sich nicht unter Verweis auf den Ausnahmetatbestand zum Schutz von Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle darauf berufen, dass eine Prüfung nur dann möglich sei, wenn den geprüften Stellen der vertrauliche Umgang mit den erlangten Erkenntnissen zugesichert werde. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mit dem Urteil die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. Dieses hatte den Bundesrechnungshof verpflichtet, dem Kläger Kopien von Prüfunterlagen über Zuwendung eines Bundesministeriums an verschiedene Organisationen der Entwicklungshilfe zu übersenden. Der Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird von presserechtlichen Auskunftsansprüchen nicht verdrängt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Aufsichtsaufgaben Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 2. August 2012

7 C 7.12

Zwar gehört ein Ministerium im Rahmen seiner gesetzesvorbereitenden Tätigkeit nicht zu den informationspflichtigen Stellen nach dem Umweltinformationsgesetz; der Anwendungsbereich der entsprechenden Ausnahmevorschrift ist zeitlich aber durch den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens begrenzt. Der Ausnahmetatbestand zum Schutz von Beratungen verweist nicht auf eine anderweitig bestehende gesetzliche Vorschrift über die Vertraulichkeit. Eine Abwägung ist jedoch in jedem Einzelfall geboten. Das Bundesverwaltungsgericht bezieht sich auf die von ihm erbetene Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Hintergrund sind Entscheidungen der Vorinstanzen über eine Klage, in der es um Informationen des Bundesumweltministeriums über die Auslegung der Zuteilungsregel für Emissionsberechtigungen (Zuteilungsgesetz und Zuteilungsverordnung) geht. Die Revision ist insoweit erfolgreich, als die Urteile der Vorinstanzen geändert sowie der Bescheid des Bundesumweltministeriums aufgehoben und dieses verpflichtet wird, neu zu entscheiden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Interessenabwägung Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

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