Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Freiburg im Breisgau

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
IKEA Restaurant
Hermann-Mitsch-Straße 61
79108 Freiburg im Breisgau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

1. Feststellungen bei der Betriebsprüfung am 29.04.2015:
1.1. Bei den auf der Heißausgabetheke zum Verkauf angebotenen Brötchen fehlte der Spuckschutz.
1.2. Die Kühlkanäle der Getränketheke im Free Flow Bereich waren verschimmelt.
1.3. Bei der im Free Flow Bereich angebotenen Suppe wurden 55° C gemessen, die Temperatur der in der Ausgabetheke bereitgehaltenen Würstchen und Omeletts betrug zum Kontrollzeitpunkt 47° C.
1.4. Der Aufbau der Ausgabetheke war an der Unterseite verunreinigt.
1.5. Die Silikonfuge am Boden entlang der Ausrüstungsgegenstände war teilweise beschädigt und verunreinigt.
1.6. Die Ventilatoren der mit angerichteten Salaten und Kuchen befüllten Kühlschränke waren verflust.
1.7. Am Handwaschbecken in der Spülküche fehlte ein Abwurf für die gebrauchten Einmalhandtücher.
1.8. Die Abluftgitter an der Decke des Bistros und in den Umkleideräumen waren verflust.
1.9. Im Bistro wurden Eiswaffeln direkt neben dem Handwaschbecken gelagert.

2. Betriebskontrollen am 18.08.2016 und 02.03.2017:
Keine Beanstandungen.

3. Feststellungen bei der Betriebskontrolle am 12.07.2017:
3.1. Schwedenshop Post Mix: Aus dem Durchlauferhitzer der Getränkeschankanlage trat Kondenswasser aus und sammelte sich in Pfützen auf dem Boden.
3.2. Küche:
- Mehrere Ausrüstungsgegenstände wie Backbleche, Kunststoffabdeckungen der Warmtheken und Spülkörbe waren beschädigt bzw. nicht mehr leicht zu reinigen.
- Am Handwaschbecken links vom Tageskühlschrank fehlte eine Silikonfuge zwischen der Kühlschrankaußenwand und dem Edelstahlbecken.
- An einigen Stellen der Einhängedecke fehlten die Befestigungschienen der Edelstahlplatten.
- Die Bodenfuge am Tageskühlschrank war rostig.
3.3: Spülküche: Die Lüftungsgitter direkt über der Spülstraße waren verstaubt.
3.4. Essensausgabe/Selbstbedienungstheke: Der vorhandene Spuckschutz war im Bereich der Kuchenschnitten nicht ausreichend.

4. Betriebskontrolle am 29.08.2017: Keine Beanstandungen.

5. Feststellungen bei der Betriebskontrolle am 11.09.2017: Die Mängel an Schankanlage und Decke waren noch nicht erledigt (siehe Kontrolle am 12.07.2017).

6. Betriebskontrollen am 28.02.2018, 05.03.2018, 03.09.2018 und 13.03.2019: Keine Beanstandungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. September 2019
  • Frist
    19. November 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Freiburg im Breisgau [#166486]
Datum
12. September 2019 15:04
An
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: IKEA Restaurant Hermann-Mitsch-Straße 61 79108 Freiburg im Breisgau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung Eingangsbestätigung und Hinweise
Von
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
13. September 2019
Status
Warte auf Antwort
Eingangsbestätigung und Hinweise
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
VIG Anfrage vom 12.09.2019 - IKEA Restaurant Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer VIG Anf…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Betreff
VIG Anfrage vom 12.09.2019 - IKEA Restaurant
Datum
13. September 2019 13:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer VIG Anfrage zu o.g. Betrieb. Wir werden Ihnen auf dem Postweg antworten. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.09.2019. Wie Sie wissen, enthalten über "Topf S…
An Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Freiburg im Breisgau [#166486]
Datum
25. September 2019 12:20
An
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.09.2019. Wie Sie wissen, enthalten über "Topf Secret" gesendete Anfragen seit dem 8. Februar (!) keinen Widerspruch zur Datenweitergabe mehr. Ihre Nachfrage mit Bitte um Rückmeldung diesbezüglich ist daher gegenstandslos, denn mein Antrag ist unbedingt. Ich habe Sie lediglich darauf hingewiesen, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich nochmals ausdrücklich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich bitte Sie um Weiterbearbeitung meines Antrags. Außerdem bitte ich Sie, künftig von dieser sinnlosen Nachfrage abzusehen! Sie teilten mir folgendes mit: "Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte und nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen." Zwar ist eine Herausgabe von anonymisierten Kontrollberichte sehr wohl von § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG gedeckt (vgl. VG München, Beschl. v. 08.07.2019 - M 32 SN 19.1346 -, juris Rn. 48 ff.). Gleichwohl bestehe ich nicht darauf, da Ihre Auskünfte in der Vergangenheit alle mich interessierenden Daten geliefert haben. Ihre Auslegung ist nicht ganz vollständig: Meine Anfrage zielte auf „alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre“, und nicht nur die letzten beiden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Auskunft. Damit ist auch Ihre Nachfrage, ob mit meiner Frage zu Ziffer 1 nur die durchgeführten Routinekontrollen oder alle lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen gemeint sind, unsinnig. Denn „alle“ lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen meint unzweifelhaft alle (!) solchen. Hintergrund ist der, dass ich zum einen wissen möchte, ob der Betrieb regelmäßig überprüft wurde, und zum anderen ob dabei Verstöße festgestellt wurden - also ob ich mich dort guten Gewissens bewirten lassen kann. Da diese Daten in Deutschland bisher leider nicht von Amts wegen veröffentlicht werden, frage ich alle für mich relevanten Betriebe durch einzelne Anfragen ab - auch in der Hoffnung, der Gesetzgeber möge eines Tages den positiven internationalen Beispielen folgen und diese einzelne Anfragerei obsolet machen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in folgendem Beitrag von foodwatch https://www.foodwatch.org/de/aktuelle... Ich habe Sie um Antwort auf elektronischem Wege gebeten. Davon dürfen Sie nach § 6 Abs. 1 S. 2 VIG nur aus wichtigem Grund abweichen. Sie möchten nun "aus Datenschutzgründen" per Briefpost antworten. Das finde ich schade, denn dadurch entstehen stärkere negative Auswirkungen auf die Umwelt und es werden unnötige Kosten für die Steuerzahler produziert. Die von Ihnen behaupteten Datenschutzgründe kann ich nicht erkennen. Schließlich meldete ich mich selbst per E-Mail bei Ihnen, habe also kein Problem mit den Risiken der elektronischen Kommunikation. Selbiges gilt für Ihre Behördenmitarbeiter, denn Sie eröffnen eine elektropostalische Kontaktmöglichkeit. Auf die Herausgabe der angefragten Daten hat ohnehin jedermann einen Anspruch, so dass ich auch kein schutzwürdiges Interesse des Lebensmittelunternehmens erkennen kann. Insbesondere erfolgt auch bei einer elektronischen Auskunft keine automatische Veröffentlichung derselben. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, künftig per E-Mail zu kommunizieren, oder mir anderenfalls den wichtigen Grund zu erläutern, auf den Sie sich stützen. Diesbezüglich sind Sie nämlich darlegungspflichtig. Ich zitiere aus dem Rechtsgutachten zu "Topf Secret" von Geulen & Klinger, S. 25 (abrufbar unter https://fragdenstaat.de/dokumente/93-... „Die Darlegungslast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes trägt – schon wegen des Regel-Ausnahmeverhältnisses von Antragsbegehren und wichtigem Grund – die Behörde (BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1996 – BVerwG 7 C 64.95 – BVerwGE 102, 282 (288) und 25. März 1999 – BVerwG 7 C 21.98 – BVerwGE 108, 369 (378 f.), jeweils zu § 4 Abs. 1 Satz 2 UIG a. F; VG Berlin, Urteil vom 17. Dezember 2009 – 2 A 109.08, juris Rn. 37; VG Berlin, Urteil vom 01. Juni 2012 – 2 K 177.11, juris Rn. 37 jeweils zu § 1 Abs. 2 IFG).“ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Wir teilen Ihnen mit, dass sich die Beantwortung noch etwas hinziehen kann, weil verwaltungsrechtliche Einsprüche …
Wir teilen Ihnen mit, dass sich die Beantwortung noch etwas hinziehen kann, weil verwaltungsrechtliche Einsprüche vorliegen.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Freiburg im Brei…
An Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az. 32.32.15 - Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Freiburg im Breisgau [#166486]
Datum
18. Februar 2020 20:43
An
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Freiburg im Breisgau“ vom 12.09.2019 (#166486) teilten Sie mir mit Nachricht vom 29.10.2019 mit, dass sich die Beantwortung noch etwas hinziehen kann, weil verwaltungsrechtliche Einsprüche vorlägen. Selbst wenn sich die Widerspruchsbehörde volle drei Monate Zeit ließe, wäre mit einer Entscheidung schon länger zu rechnen gewesen. Weil ich nicht beigeladen wurde, gehe ich auch davon aus, dass kein Gerichtsverfahren anhängig ist. Ich verstehe daher nicht, warum sich die Bearbeitung meiner Anfrage derart in die Länge zieht - insbesondere mit Blick auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 13.12.2019, wonach die Rechtslage eindeutig zu meinen Gunsten liegt. Daher frage ich freundlich nach dem aktuellen Sachstand. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166486 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Nachfrage. Zum aktuellen Sachstand werden Sie per Post informiert. Bit…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Wtrlt: Az. 32.32.15 - Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Freiburg im Breisgau [#166486]
Datum
25. Februar 2020 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Nachfrage. Zum aktuellen Sachstand werden Sie per Post informiert. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in auf die von Ihnen am 25.02.2020 angekündigte Nachricht warte ich noch immer. Bitte s…
An Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az. 32.32.15 - Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Freiburg im Breisgau [#166486]
Datum
29. März 2020 13:39
An
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in auf die von Ihnen am 25.02.2020 angekündigte Nachricht warte ich noch immer. Bitte senden Sie mir diese nun endlich zu - gerne per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166486 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. März 2020 13:39
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in auf die von Frau Müller am 25.02.2020 angekündigte Nachricht warte ich noch immer. B…
An Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az. 32.32.15 - Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Freiburg im Breisgau [#166486]
Datum
29. März 2020 14:25
An
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in auf die von Frau Müller am 25.02.2020 angekündigte Nachricht warte ich noch immer. Bitte senden Sie mir diese nun endlich zu - gerne per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166486 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht vom 29.03.2020 ist bei uns eingegangen. Wir werden den Sachverhalt pr…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antw: AW: Az. 32.32.15 - Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Freiburg im Breisgau [#166486]
Datum
14. April 2020 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht vom 29.03.2020 ist bei uns eingegangen. Wir werden den Sachverhalt prüfen und kommen schnellstmöglich wieder auf Sie zu. Freundliche Grüße

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Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Bescheid + Auskunft 1. Feststellungen bei der Betriebsprüfung am 29.04.2015: 1.1. Bei den auf der Heißausgabethek…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid + Auskunft
Datum
27. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
1. Feststellungen bei der Betriebsprüfung am 29.04.2015: 1.1. Bei den auf der Heißausgabetheke zum Verkauf angebotenen Brötchen fehlte der Spuckschutz. 1.2. Die Kühlkanäle der Getränketheke im Free Flow Bereich waren verschimmelt. 1.3. Bei der im Free Flow Bereich angebotenen Suppe wurden 55° C gemessen, die Temperatur der in der Ausgabetheke bereitgehaltenen Würstchen und Omeletts betrug zum Kontrollzeitpunkt 47° C. 1.4. Der Aufbau der Ausgabetheke war an der Unterseite verunreinigt. 1.5. Die Silikonfuge am Boden entlang der Ausrüstungsgegenstände war teilweise beschädigt und verunreinigt. 1.6. Die Ventilatoren der mit angerichteten Salaten und Kuchen befüllten Kühlschränke waren verflust. 1.7. Am Handwaschbecken in der Spülküche fehlte ein Abwurf für die gebrauchten Einmalhandtücher. 1.8. Die Abluftgitter an der Decke des Bistros und in den Umkleideräumen waren verflust. 1.9. Im Bistro wurden Eiswaffeln direkt neben dem Handwaschbecken gelagert. 2. Betriebskontrollen am 18.08.2016 und 02.03.2017: Keine Beanstandungen. 3. Feststellungen bei der Betriebskontrolle am 12.07.2017: 3.1. Schwedenshop Post Mix: Aus dem Durchlauferhitzer der Getränkeschankanlage trat Kondenswasser aus und sammelte sich in Pfützen auf dem Boden. 3.2. Küche: - Mehrere Ausrüstungsgegenstände wie Backbleche, Kunststoffabdeckungen der Warmtheken und Spülkörbe waren beschädigt bzw. nicht mehr leicht zu reinigen. - Am Handwaschbecken links vom Tageskühlschrank fehlte eine Silikonfuge zwischen der Kühlschrankaußenwand und dem Edelstahlbecken. - An einigen Stellen der Einhängedecke fehlten die Befestigungschienen der Edelstahlplatten. - Die Bodenfuge am Tageskühlschrank war rostig. 3.3: Spülküche: Die Lüftungsgitter direkt über der Spülstraße waren verstaubt. 3.4. Essensausgabe/Selbstbedienungstheke: Der vorhandene Spuckschutz war im Bereich der Kuchenschnitten nicht ausreichend. 4. Betriebskontrolle am 29.08.2017: Keine Beanstandungen. 5. Feststellungen bei der Betriebskontrolle am 11.09.2017: Die Mängel an Schankanlage und Decke waren noch nicht erledigt (siehe Kontrolle am 12.07.2017). 6. Betriebskontrollen am 28.02.2018, 05.03.2018, 03.09.2018 und 13.03.2019: Keine Beanstandungen.

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