Berichte von Arbeitsgruppen der Justizministerkonferenz

- Den Bericht der Arbeitsgruppe "Vorauswahlliste Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter" (vgl. TOP I. 6 der Jusitzminister-Herbstkonferenz 2021)
- Den Bericht der Länderarbeitsgruppe „Nachhaltigkeit im Zivilrecht“ (vgl. TOP I. 2 der Jumiko-Herbstkonferenz 2021)
- Den Jahresbericht 2021 über die Beteiligung der Länder in EU-Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafrechts (vgl. TOP II. 16 der Jumiko-Frühjahrskonferenz 2021)
- Den Zwischenbericht der Länderarbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ (vgl. TOP I. 6 der Jumiko-Frühjahrskonferenz 2021)
Ich verweise vorsorglich auf das Urteil des VG Düsseldorf 29 K 1634/19.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde zurückgezogen, weil das Verfahren aus VG Düsseldorf 29 K 1634/19 inzwischen noch vor dem OVG anhängig ist.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Januar 2022
  • Frist
    19. Februar 2022
  • 5 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Berichte von Arbeitsgruppen der Justizministerkonferenz [#237693]
Datum
15. Januar 2022 18:10
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den Bericht der Arbeitsgruppe "Vorauswahlliste Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter" (vgl. TOP I. 6 der Jusitzminister-Herbstkonferenz 2021) - Den Bericht der Länderarbeitsgruppe „Nachhaltigkeit im Zivilrecht“ (vgl. TOP I. 2 der Jumiko-Herbstkonferenz 2021) - Den Jahresbericht 2021 über die Beteiligung der Länder in EU-Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafrechts (vgl. TOP II. 16 der Jumiko-Frühjahrskonferenz 2021) - Den Zwischenbericht der Länderarbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ (vgl. TOP I. 6 der Jumiko-Frühjahrskonferenz 2021) Ich verweise vorsorglich auf das Urteil des VG Düsseldorf 29 K 1634/19.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 237693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237693/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 15.01.2022 A…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Berichte von Arbeitsgruppen der Justizministerkonferenz [#237693]
Datum
20. Januar 2022 07:34
Status
Warte auf Antwort
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 15.01.2022 Anlage 1 Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr o.g. Antrag ist am 15.01.2022 im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Nach § 4 Absatz 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe des IFG NRW gegenüber den im Gesetz genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Entsprechend der ständigen Praxis sämtlicher obersten Landesbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen setzt ein Antrag auf Gewährung eines Informationszugangs nach dem IFG NRW jedenfalls die Angabe des vollständigen Namens sowie der (ladungsfähigen) Anschrift des Antragstellers voraus. Ohne diese Angaben kann zum einen das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals „natürliche Person“ im Sinne des § 4 Absatz 1 IFG NRW und damit die Anspruchsberechtigung nicht überprüft werden. Zum anderen vermag ohne sie auch ein Verwaltungsverfahren nicht wirksam in Gang gebracht zu werden. So muss die Behörde u.a. in der Lage sein, die Handlungsfähigkeit des Antragstellers im Sinne von § 12 VwVfG NRW zu überprüfen. Dies erfordert es grundsätzlich, den Antragsteller mit dem vollständigen Namen, der Adresse und in Zweifelsfällen auch mit dem Geburtsdatum oder weiteren Angaben zu erfassen. Ohne diese Angaben könnte zudem ein etwaiger ablehnender Bescheid nach § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 37 VwVfG NRW erlassen werden (vgl. auch VG Lüneburg, Beschluss vom 23.06.2020 - 2 B 48/20 -, juris Rn. 42). Aus diesem Grund bitte ich Sie, zur Ergänzung Ihrer persönlichen Angaben Ihre (ladungsfähige) Anschrift mitzuteilen. Weder eine c/o-Adresse noch ein Postfach erfüllt diese Voraussetzung (vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 11.01.2012 - 3 D 157/11-, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.05.2014 - 16 U 4/14-, juris Rn. 15). Vorsorglich weise ich darauf hin, dass vor dem Eingang der ergänzenden Angaben die Frist nach § 5 Absatz 2 IFG NRW nicht zu laufen beginnt und eine Prüfung Ihres Antrages nicht erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich muss Ihnen allerdings mitteilen, dass Ihr Vorgehen…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Berichte von Arbeitsgruppen der Justizministerkonferenz [#237693]
Datum
20. Januar 2022 08:05
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich muss Ihnen allerdings mitteilen, dass Ihr Vorgehen nicht "der ständigen Praxis sämtlicher obersten Landesbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen" entspricht. Hier einige Beispiele meiner Anfragen, die von NRW-Ministerien mit dieser Anschrift beantwortet wurden: - https://fragdenstaat.de/anfrage/protokolle-des-krisenstabs-zum-sturm-bernd/ - https://fragdenstaat.de/anfrage/datenbank-zu-corona-burgertests/ - https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-zur-weiterleitung-von-adresslisten-an-pflegeeinrichtungen/ - https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-bund-lander-einigung-zum-kohleausstieg-6/ - https://fragdenstaat.de/projekt/unterlagen-zur-bund-lander-einigung-zum-kohleausstieg/ - https://fragdenstaat.de/anfrage/auftrage-an-munsteraner-rechtsanwaltskanzlei-zum-hambacher-forst/ - https://fragdenstaat.de/anfrage/ausgaben-fur-facebook-werbung-26/ - https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-an-polizeibehorden-vom-13-marz/ - https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-zur-erlauterung-der-corona-schutzverordnung/ - https://fragdenstaat.de/anfrage/corona-papier-des-expertenrats/ - https://fragdenstaat.de/anfrage/raumung-der-baumhauser-im-hambacher-wald-im-september-2019/ - https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-zu-rainer-wendt/ - https://fragdenstaat.de/anfrage/topf-secret-dokumente-seit-april-4/ - https://fragdenstaat.de/anfrage/errichtungsanordnung-viva/ Dass meine Anschrift ausreicht, finden Sie übrigens auch als Ergebnis zahlreicher Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht, das dies akzeptiert hat. Eine Auswahl unserer Klagen finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/info/ueber/klagen/ Das VG Augsburg hat jüngst in einer ähnlichen Konstellation unserer Klage stattgegeben, weil ein Landratsamt sich ebenfalls geweigert hatte, an diese Adresse zu antowrten ( VG Augsburg, Urteil v. 22.11.2021 – Au 9 K 21.667). Ich möchte Sie bitten, meine Anfrage zu beantworten, um beiden Seiten unnötigen Aufwand vor Gericht zu ersparen. Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 237693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237693/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich erlaube mir, Ihnen stellvertretend für [geschwärzt] zu antworten. Nach erneut…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Berichte von Arbeitsgruppen der Justizministerkonferenz [#237693]
Datum
31. Januar 2022 10:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich erlaube mir, Ihnen stellvertretend für [geschwärzt] zu antworten. Nach erneuter Prüfung Ihres Antrags verbleibe ich dabei, dass Ihr Antrag erst dann weiterbearbeitet werden kann, wenn Sie eine ladungsfähige Anschrift mitteilen. Eine c/o-Adresse ist nicht ausreichend. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr [geschwärzt], das ist bedauerlich. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass [geschwärzt] Dass Sie mich unter de…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Berichte von Arbeitsgruppen der Justizministerkonferenz [#237693]
Datum
31. Januar 2022 15:24
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], das ist bedauerlich. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass [geschwärzt] Dass Sie mich unter der angegebenen geschäftlichen Adresse erreichen, zeigen nicht nur zahlreiche Gerichtsverfahren, sondern mehr als 2.000 IFG-Anfragen in den letzten Jahren. Die Zustellungsmöglichkeit an diese Adresse, unter der Sie mich erreichen, ergibt sich aus § 3 VwZG i.V.m. § 177 ZPO. Ich bitte Sie letztmalig, bis zum 14.2. meinen Antrag zu bescheiden und werden andernfalls Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 237693 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
1451 E - Z. 6/22 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Schr…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Berichte von Arbeitsgruppen der Justizministerkonferenz [#237693]
Datum
2. Februar 2022 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
1451 E - Z. 6/22 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Schreiben vom 15.01.2022, 20.01.2021 und 31.01.2022 Hiesige Zuschriften vom 20.01.2022 und 31.01.2022 Sehr geehrter Herr Semsrott, Bezug nehmend auf Ihre Zuschrift vom 31.01.2022 möchte ich klarstellen, dass im vorliegenden Fall Ihre Adresse nicht vornehmlich benötigt wird, um Ihre Erreichbarkeit zu sichern. Die Kenntnis Ihrer Adresse ist erforderlich, um eine rechtlich zutreffende Rechtsbehelfsbelehrung zum örtlich zuständigen Verwaltungsgericht erteilen zu können. Nach § 52 VwGO ist dies grundsätzlich das für den Wohnort zuständige Verwaltungsgericht. Der Sitz der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. kann schon deshalb nicht ersatzweise verwendet werden, da diese nach § 4 Absatz 1 IFG NRW keinen Anspruch auf Informationszugang hat ("natürliche Person"). Die hiesige Anfrage dient nicht der Offenlegung Ihrer persönlichen Daten. Es bestehen diesseits keine Bedenken, die Korrespondenz per E-Mail ohne Nennung einer Adresse zu führen, um Ihre persönliche Sicherheit nicht zu gefährden. Ich möchte Sie daher zur Fortsetzung der Bearbeitung erneut bitten, mir in einer von Ihnen gewählten Form Ihre Anschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Klarstellung. Ich sichere Ihnen hiermit zu, dass ich in Berlin w…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Berichte von Arbeitsgruppen der Justizministerkonferenz [#237693]
Datum
2. Februar 2022 15:13
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Klarstellung. Ich sichere Ihnen hiermit zu, dass ich in Berlin wohne. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 237693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237693/

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
1451 E - Z. 6/22 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Schr…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Berichte von Arbeitsgruppen der Justizministerkonferenz [#237693]
Datum
7. Februar 2022 12:34
Status
1451 E - Z. 6/22 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Schreiben vom 15.01.2022, 20.01.2021, 31.01.2022 und 02.02.2022 Hiesige Zuschriften vom 20.01.2022, 31.01.2022 und 02.02.2022 Sehr geehrter Herr Semsrott, aktuell gehe ich davon aus, dass Ihnen in Bezug auf Ihr Begehr zumindest eingeschränkt Informationszugang gewährt werden könnte. Ich bitte Sie daher letztmalig, Ihre Anschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen