Kirchliches Arbeitsrecht: Teilnehmerkreis und Stellungnahmen von BundesverfassungsrichterInnen bei den „Essener Gesprächen zum Thema Staat und Kirche“
1. Einladungsschreiben der Veranstalter der „Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche“ am 18./19. März 2019 an BundesverfassungsrichterInnen und die sich daran anschließende Korrespondenz.
2. Genehmigungen von Dienstreiseanträgen der BundesverfassungsrichterInnen zur Teilnahme an den „Essener Gesprächen zum Thema Staat und Kirche“ am 18./19. März 2019 in der katholischen Akademie „Die Wolfsburg“, Falkenweg 6, 45478 Mülheim an der Ruhr.
3. Stellungnahmen, Vortrags- und Gesprächsnotizen derjenigen BundesverfassungsrichterInnen, die an den „Essener Gesprächen zum Thema Staat und Kirche“ im Jahr 2019 teilgenommen haben, u.a. von der Bundesverfassungsrichterin Christine Langenfeld (vgl. https://www.bistum-essen.de/presse/artikel/das-staats-kirchen-recht-steht-vor-einer-bewaehrung)
Hintergrund:
Ausweislich des Artikels von Joachim Frank in der Frankfurter Rundschau „Chefarzt-Fall: Lockruf der Richter“ vom 30.06.2019 (https://www.fr.de/wirtschaft/lockruf-richter-12745928.html) haben drei BundesverfassungsrichterInnen an den diesjährigen „Essener Gesprächen zum Thema Staat und Kirche“ teilgenommen, wo zwei von ihnen „deutliche Avancen“ an die Kirchenfunktionäre machten, einen Grundsatzfall zum kirchlichen Arbeitsrecht „doch noch einmal nach Karlsruhe [zu] tragen“. Unklar ist, um welche drei BundesverfassungsrichterInnen es sich dabei handelt.
Zum Hintergrund der Bemühungen der BundesverfassungsrichterInnen um die Vorlage eines Grundsatzfalles beschreibt der FR-Artikel Konflikte der kirchennahen Rechtsprechung des BVerfG mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg: „Spätestens jetzt wurde der arbeitsrechtliche Streit auch zu einem Kräftemessen zwischen Karlsruhe und Luxemburg um das Verhältnis des nationalen Rechts zum Europarecht…. Dagegen war für die Kirchen bei der Wahrung ihrer Privilegien auf Karlsruhe stets Verlass.“
Im Chefarzt-Fall legte die katholische Kirche keine Verfassungsbeschwerde ein, hingegen jüngst die evangelische Kirche (Diakonie) im Fall Egenberger, was sich laut den in der FR geschilderten Überlegungen „viel besser“ eigne, um die Definition eines angeblichen „Selbstbestimmungsrechts“ der Kirchen durch das BVerfG und Sonderregelungen des kirchlichen Arbeitsrechts aufrechtzuerhalten. Etwa 1,3 Millionen Beschäftigte von Kirchen, Caritas und Diakonie sind Beschäftigte minderen Rechts.
Das beschriebene Verhalten der BundesverfassungsrichterInnen gibt möglicherweise Anlass zur Besorgnis der Befangenheit und zur Feststellung der Parteilichkeit zugunsten des kirchlichen Beschwerdeführers.
Auf dem Bildmaterial der FR (https://www.fr.de/bilder/2019/06/28/12745928/34449182-d-50670-UpBdz0nura7.jpg) mit der Unterschrift „Umworben von Verfassungsrichtern: der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki“ sind BundesverfassungsrichterInnen nicht zweifelsfrei zu erkennen. Damit sind weitere Informationen des Bundesverfassungsgerichtes für die öffentliche Aufklärung erforderlich.
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Datum7. August 2019
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10. September 2019
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