Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 21. Februar 2008

20 F 3.07

Der Beschluss enthält ausführliche Erläuterungen zum "in-camera"-Verfahren und zu dessen prozessualen Besonderheiten. Maßstab für die Prüfung in diesem Verfahren ist nicht das materielle Recht, über das das Hauptsachegericht zu entscheiden hat, sondern die am Maßstab der Verhältnismäßigkeit orientierte Interessengewichtung. Vor diesem Hintergrund tritt der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen aus den Akten der Atomaufsichtsbehörde hinter das öffentliche Informationsinteresse zurück, soweit diese sich auf einen Störfall in einem Kernkraftwerk beziehen. Das Bundesverwaltungsgericht nimmt an der Entscheidung des Fachsenats des Oberverwaltungsgerichts nur unwesentliche Korrekturen vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Prozessuales in-camera Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Aachen am 22. April 2008

2 K 22/08

Nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache werden dem Beklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt, da die begehrte Akteneinsicht auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu gewähren gewesen wäre. Der Einsichtsanspruch für Verfahrensbeteiligte aus § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz schließt einen Anspruch aus dem Informationsfreiheitsgesetz nicht aus. Die Einschränkungen, denen der Zugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegt, stellen hinreichend sicher, dass private Belange der am Verwaltungsverfahrensbeteiligten oder unbeteiligter Dritter in vergleichbarer Weise geschützt werden. Daher kann ein Beteiligter bei Fehlen des in § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz geforderten besonderen Interesses auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Akteneinsicht begehren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Saarland (SIFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht des Saarlandes am 3. November 2008

5 L 874/08

Der Antrag auf eine einstweilige Anordnung zur Herausgabe von mit dem Bergbau zusammenhängenden Informationen zur Ermittlung von Bewegungen und Veränderungen an der Tagesoberfläche für den Bereich einer Gemeinde in digitaler Form wird unter Verweis auf die unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache abgelehnt. In analoger Form stehen die Daten der Antragstellerin teilweise bereits zur Verfügung. Es ist in keiner Weise offensichtlich, dass der Antragstellerin ein Anspruch auf Überlassung der gewünschten Daten in digitaler Form zusteht. Für die Kenntnis der ebenfalls beantragten Daten bestimmter Senkungslinien ist keine Dringlichkeit zu erkennen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

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