Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Stuttgart am 21. Januar 2009

4 K 4605/08

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Unternehmens gegen einen Bescheid, der die Veröffentlichung seiner Verstöße gegen das Weingesetz vorsah, wird vom Verwaltungsgericht nur im Hinblick auf die Unzulässigkeit der durch den Bescheid vorgesehenen Veröffentlichung der Telefon- und Telefaxnummern des Betriebs angeordnet. Hier besteht das Risiko, dass der Betrieb mit Anrufen und Fernkopien belästigt wird. An der sofortigen Vollziehung der Veröffentlichung der übrigen Informationen besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse. Strafrechtliche relevante Sachverhalte unterliegen nicht dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Prozessuales Veröffentlichung von Informationen

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Hamburg am 16. Februar 2009

5 So 31/09

Für Rechtsstreitigkeiten über Auskunftsansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist unabhängig vom Inhalt der begehrten Information der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Konkret wird die Zuständigkeit des Sozialgerichts im Falle allgemeiner Informationen in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung verneint. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Berlin am 23. Februar 2009

2 A 115.08

Das Verwaltungsgericht lehnt einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur vollständigen Herausgabe der Akte eines Bundesministeriums über die Genehmigung einer Ausnahme von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ab, da der Nutzen der Informationen im Hinblick auf deren beabsichtigte Verwendung in einem anderen Gerichtsverfahren nicht zu erkennen ist. Ob Ausnahmetatbestände des Informationsfreiheitsgesetzes vorliegen, lässt das Gericht offen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 6. Mai 2009

12 S 29.09

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Ablehnung eines Eilantrags durch die Erstinstanz. Diese hatte festgestellt, dass der beabsichtigte Nutzen der begehrten Informationen im Rahmen eines anderen Gerichtsverfahrens nicht erkennbar ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 7. Mai 2009

7 L 676/09.F (V)

Ein Journalist begehrte vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise Einsicht in Akten der Bankenaufsicht zur Überprüfung bestimmter Kreditinstitute. Um die Öffentlichkeit aktuell unterrichten zu können, stellte er nach vorangegangener Ablehnung seines Begehrens einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Offenlegung der Unterlagen. Der Antrag wird vom Verwaltungsgericht unter Verweis auf die nicht mehr rückgängig zu machende Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung abgelehnt. Dem Antrag steht auch entgegen, dass das Anliegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich keinen Erfolg haben wird. Außerdem enthält der Beschluss Ausführungen zur Auslegung des Begriffs des "deutlich höheren Verwaltungsaufwands" im Zusammenhang mit der Art und Weise der Informationserteilung. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Aussonderungen Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 26. August 2009

8 E 1044/09

Das Verwaltungsgericht hatte den Rechtsstreit um das Begehren eines Insolvenzverwalters auf Übersendung der Jahreskontoauszüge zunächst an das Finanzgericht verwiesen, obwohl der Kläger sich ausschließlich auf das Informationsfreiheitsgesetz stützt. Dies hält das Oberverwaltungsgericht für einen Verstoß gegen das Gerichtsverfassungsgesetz und verweist den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 7. September 2009

12 M 20.09

Das Oberverwaltungsgericht hebt den Beschluss der Verwaltungsgerichts über die Nicht-Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf. Es reicht aus, dass der Ausgang des Klageverfahrens (gegen einen Gebührenbescheid vor Gewährung von Informationszugang) offen ist. In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist bislang nicht geklärt, unter welchen Voraussetzungen die begehrte Informationsgewährung von einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden darf - namentlich, wenn der Betroffene auf eine Übersendung von Kopien angewiesen ist. Es ist insbesondere zu berücksichtigen, dass einer Vorauszahlung prohibitive Wirkung hinsichtlich der Wahrnehmung der Informationszugangsfreiheit zukommen kann, was möglicherweise einen restriktiven Gebrauch erfordert. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Kosten Prozessuales

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 22. Dezember 2009

G 09.2

Gegenstand des Hauptsacheverfahrens ist ein auf das Verbraucherinformationsgesetz gestützter Auskunftsanspruch. Der Fachsenat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs stellt fest, dass die beabsichtigte Vorlage von Akten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit an das Verwaltungsgericht Ansbach rechtmäßig ist. Vorausgegangen war eine Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit, das zum Ergebnis kam, eine Verweigerung der Vorlage komme nicht in Betracht. Der Fachsenat legt dar, dass es geboten ist, § 99 Abs. 2 VwGO nicht nur auf Sperrerklärungen, sondern auch auf die behördliche Anordnung der Offenlegung von Akten anzuwenden. Dass das Hauptsachegericht keinen förmlichen Beweisbeschluss zur Aktenvorlage erlassen hat, ist unschädlich. Eine Begründetheit des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aktenvorlage sieht der Verwaltungsgerichtshof nicht, da die Voraussetzungen, auf die eine Sperrerklärung gestützt werden könnte, nicht vorliegen. Unter anderem kann sich der Antragsteller im Hinblick auf Rechtsverstöße nicht auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen stützen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Prozessuales in-camera Verfahren

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