Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 17. Oktober 2011

10 S 22.11

Das Oberverwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Eilantrags durch die Vorinstanz zurück. Der Antrag richtete sich auf die Akteneinsicht in einem beihilferechtlichen Kontrollverfahren bei einem Bundesministerium. Die Entscheidung basiert im Wesentlichen auf europa- und verfahrensrechtlichen Fragen. Das Informationsfreiheitsgesetz war nicht Gegenstand der Beschwerde. Insoweit verweist das Oberverwaltungsgericht auf die Begründung der Vorinstanz. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Internationale Beziehungen

Sonstige

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 28. Oktober 2011

10 S 33.11

Ein Pressevertreter begehrt Auskunft über Tätigkeiten von Richtern und Staatsanwälten, bei denen Hinweise auf eine frühere Zusammenarbeit mit der Stasi bestehen. Der presserechtliche Auskunftsanspruch wird durch das Stasi-Unterlagen-Gesetz verdrängt, soweit es um Vorgänge geht, die ihren Ursprung in den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR haben. Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz ist neben dem Pressegesetz anwendbar. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz ist lex spezialis gegenüber allen anderen, die Übermittlung von Informationen regelnden Gesetzen, soweit Daten und Informationen aus den Stasi-Unterlagen betroffen sind. Dieser Vorrang gilt auch gegenüber dem AIG. Im gerichtlichen Verfahren reicht eine Nennung der Vorschriften des AIG (als Überschrift) nicht aus, es sind inhaltliche Ausführungen zu dem Anspruch erforderlich. Durch das Inkrafttreten des IFG (Bund) hat sich die Rechtslage nicht dahin geändert, dass amtliche Informationen des Bundes nun stets allgemein zugängliche Quellen i.S.d. Art. 5 GG sind. Der Offenlegung nur der Namen der Betroffenen nach dem Landespressegesetz, stehen deren schutzwürdige private Interessen entgegen, so dass ein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

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