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Informationsweiterverwendungsgesetz

Urteil: Verwaltungsgericht Stuttgart am 12. Juli 2012

4 K 3842/11

Ausschreibungstexte einer Kommune, die zur öffentlichen Bekanntmachung bestimmt sind, fallen unter den Anwendungsbereich des Informationsweiterverwendungsgesetzes. Ihre Herausgabe zur Weiterverwendung durch einen Dritten begründet den Gleichbehandlungsanspruch aller Interessenten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Veröffentlichung von Informationen

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