Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

Ergebnisse filtern

Ausgewählt:
1 - 7 of 7
Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 19. Dezember 2017

2 K 236.16

Die Ausnahme des Umweltinformationsgesetzes, nach der die obersten Bundesbehörden nicht informationspflichtige Stellen sind, soweit und solange sie im Rahmen der Gesetzgebung tätig werden, gilt zwar auch für das Tätigwerden von Mitarbeitern eines Bundesministeriums an einem Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene. In dem strittigen Fall fehlte es jedoch an einer entsprechenden Darlegung des konkreten Zusammenhangs zwischen den einzelnen Informationen und dem Normsetzungsverfahren seitens der Behörde. Streitgegenstand sind ein Vermerk und eine Präsentation im Zusammenhang mit CO2-Emissionen eines Herstellers für Kraftfahrzeuge. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Strafverfolgung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationszugangsgesetz (Sachsen-Anhalt)

Urteil: Verwaltungsgericht Magdeburg am 13. Dezember 2017

6 A 247/16

Die im Zusammenhang mit den Vertragsverhandlungen zum 1. Glücksspielstaatsvertrag stehenden Protokolle und sonstige Materialien der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt unterfallen dem Bereich der Rechtsetzung mit der Folge, dass sie einem Informationszugang nach dem IZG LSA entzogen sind. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Umweltinformationsgesetz (Saarland), Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 4. Dezember 2017

3 K 107/16

Das Verwaltungsgericht lehnt einen informationsfreiheitsrechtlichen Anspruch des Klägers auf Akteneinsicht in eine Niederschrift über den nicht-öffentlichen Teil einer Sitzung des Ortsrats ab, weil die begehrte Information einem gemeindlicherseits in der Geschäftsordnung der Gemeindeordnung angeordneten besonderen Amtsgeheimnis unterliege, so dass § 3 Nr. 4 IFG dem Informationszugang entgegenstehe. (Quelle: LDA Brandenburg)

Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 17. Mai 2017

1 K 1802/16

Die Entscheidung über ein Auskunftsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg (LIFG) erfüllt alle Voraussetzungen eines Verwaltungsakts nach § 35 Satz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz. Informationen, die nicht verkörpert sind, wie beispielsweise das Wissen oder die Erinnerungen eines Behördenmitarbeiters oder eines Gemeinderatsmitglieds, stellen keine Aufzeichnung und damit auch keine Information i. S. v. § 3 Nr. 3 LIFG dar. Der Informationsberechtigte muss die begehrte Information so konkret und zumindest bestimmbar bezeichnen, wie es ihm nach seinem Horizont und seinem Kenntnisstand möglich ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Ablehnungsbegründung Bestimmtheit des Antrags Entwürfe oder Vorarbeiten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg), Europäische Menschenrechtskonvention

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 16. Mai 2017

10 S 1478/16

Die Tätigkeit des Generalbundesanwalts im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens unterfällt nicht dem Informationsfreiheitsgesetz. Eine Weisung des Bundesjustizministers an den Generalbundesanwalt bezüglich eines Ermittlungsverfahrens ist ein Vorgang der Strafrechtspflege. Ein presserechtlicher Auskunftsanspruch steht einem Verein zur Förderung der Informationsfreiheit ohne weitere Anhaltspunkte nicht zu. Das Urteil enthält Ausführungen zu den Voraussetzungen einer Verletzung des Artikels 10 Absatz 1 Europäische Menschenrechtskonvention. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 26. Januar 2017

2 K 69.16

Das Verwaltungsgericht verpflichtet den Deutschen Bundestag, Zugang zu Unterlagen zu gewähren, die im Zusammenhang mit Rechenschaftsberichten sowie Parteispenden der durch die Fraktionen im Parlament vertretenen Parteien stehen. Bestimmte Angaben zu natürlichen Personen sind zu schwärzen. Der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes wird nicht durch die Regelungen des Parteiengesetzes verdrängt, weil beide keinen identischen Regelungsgegenstand haben. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Oldenburg am 11. Januar 2017

5 A 268/14

Der Kläger, ein Tierschutzverein, begehrt Einsicht in die Akten des Beklagten über die Prüfung von Transporten von Puten zur Beigeladenen, die eine Geflügelschlachterei betreibt. Das Gericht stellt fest, dass die Aufzählung der Umweltbestandteile in § 2 Absatz 3 Nummer 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) nicht abschließend und nur beispielhaft ist. Zu den Umweltbestandteilen im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG zählen auch Nutztiere wie Puten. Daten über die Kontrolltätigkeit einer Behörde in Bezug auf Puten-Transporte stellen Umweltinformationen im Sinne der Begriffsbestimmung des Umweltinformationsgesetzes dar. Das Verwaltungsgericht befasst sich zudem mit der Frage der Missbräuchlichkeit eines Antrages auf Zugang zu Umweltinformationen. (Urteilstext ist nicht veröffentlicht) (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Begriffsbestimmung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

1 - 7 of 7