Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Saarland), Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 18. Juni 2018

1 K 644/16

Das Verwaltungsgericht weist die Klage ab, da bereits der Anwendungsbereich des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes nicht eröffnet sei, weil sich das klägerische Begehren auf Informationen zu den Verhandlungen zum Abschluss eines Staatsvertrages auf Angelegenheiten der Rechtsetzung beziehe. Außerdem sei der Informationszugang aufgrund des Schutzes der Beratungen von Behörden sowie des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung ausgeschlossen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Umweltinformationsgesetz (Hessen)

Urteil: Verwaltungsgericht Wiesbaden am 12. Juni 2018

6 K 590/16

Streitgegenständlich ist die Rohfassung einer Studie, mit der die Auswirkungen des Verkehrslärms auf die Bevölkerung erfasst werden sollte. Während die Endfassung veröffentlicht worden war, lehnte die Beklagte, eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft, eine Herausgabe der Rohfassung ab, da sie bezweifelte, dass es sich um Umweltinformationen handelt. Auch hielt sie sich selbst nicht für eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Hessischen Umweltinformationsgesetzes. Sie machte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Urheberrecht und die Wissenschaftsfreiheit geltend; zudem seien Manuskripte nicht herauszugeben. Das Verwaltungsgericht sieht einen Herausgabeanspruch aber als gegeben und begründet in seinem Urteil, weshalb es sich um Umweltinformationen handelt und die Beklagte eine informationspflichtige Stelle ist. Auch die übrigen Ablehnungsgründe verwirft das Verwaltungsgericht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Urheberrecht Entwürfe oder Vorarbeiten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 11. Juni 2018

2 A 452/17

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und gewährt unter Zurückweisung der Berufung einen Zugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu den hinsichtlich der persönlichen Daten der von den damaligen Fraktionen der Regionalversammlung beschäftigten Personen anonymisierten Fraktionsrechenschaftsberichten sämtlicher Fraktionen der Regionalversammlung und den Prüfberichten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Personenbezogene Daten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 26. April 2018

12 B 6.17

Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück und bestätigt damit das Recht auf Zugang zu Unterlagen, die im Zusammenhang mit Rechenschaftsberichten sowie Parteispenden der durch die Fraktionen im Parlament vertretenen Parteien stehen. Die Vorschriften des Parteiengesetzes über die Rechenschaftslegung der politischen Parteien sind keine vorrangigen Spezialregelungen, welche die Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes sperren würden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Verbraucherinformationsgesetz

Urteil: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen am 27. Februar 2018

2 LC 58/17

Das Oberverwaltungsgericht schließt sich der vorherigen Instanz nicht an, die der Auffassung war, dass es sich bei Informationen über die Transport- und Schlachtbedingungen von Nutz- und Schlachttieren (hier: Puten) um Umweltinformationen handelt, die unter den Anwendungsbereich des Umweltinformationsgesetzes fallen. Derartige Informationen stellen vielmehr Daten über unter Umständen nicht zulässige Abweichungen vom nationalen und unionsrechtlichen Lebens- und Futtermittelrecht und über die Herstellung von Erzeugnissen im Sinne des Verbraucherinformationsgesetzes dar, sodass sie dessen Anwendungsbereich unterfallen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationszugangsgesetz (Sachsen-Anhalt)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Sachsen am 2. Februar 2018

3 A 755/17

Das Oberverwaltungsgericht lehnt einen Antrag auf Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz ab. Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte entschieden, dass das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt keine Anwendung auf den Mitteldeutschen Rundfunk findet, weil dies nicht ausdrücklich im Staatsvertrag über die Mehr-Länder-Anstalt geregelt ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Stuttgart am 2. Februar 2018

4 K 2909/16

Strittig war der Zugang zu Protokollen und sonstigen beim zuständigen Staatsministerium vorhandenen Materialien zu den Vertragsverhandlungen der Bundesländer zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Der Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) sei nicht eröffnet, da diese Unterlagen nicht im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Aufgaben öffentlich-rechtlicher Verwaltung i. S. d. § 2 Abs. 1 letzter Halbsatz LIFG, sondern in Ausübung von Regierungshandeln (Prozess politischer Willensbildung) entstanden seien das nach dem Willen des Landesgesetzgebers vom Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetz ausdrücklich ausgenommen sei. (Quelle: LDA Brandenburg)

Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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