Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 29. Januar 2003

1 L 269/03

Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf einstweilige Anordnung ab, dem Antragsteller vorläufig die Beschlussvorlagen für eine Sitzung der Bezirksvertretung bis zur Entscheidung in der Hauptsache zur Verfügung zu stellen. Das Informationsfreiheitsgesetz enthält keinen zwingenden Anspruch auf die Herausgabe von Unterlagen in Form einer Ablichtung. Auch andere Rechtsgrundlagen (z.B. Landespressegesetz, Gemeindeordnung) enthalten einen solchen Anspruch nicht. Der Antrag scheitert auch am Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache sowie der nicht erkennbaren Eilbedürftigkeit. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales Fotokopien

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 28. Februar 2005

26 K 1585/04

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verweist eine Klage über die Auskunftspflicht eines privaten Rechtsträgers, der auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge tätig ist, an das Landgericht. Da die Beklagte ausschließlich privatrechtlich tätig wird, ist das Auskunftsbegehren des Klägers auf dem Zivilrechtsweg zu verfolgen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 28. Juli 2006

26 L 1474/06

Einem Antrag mangelt es an der erforderlichen hinreichenden Bestimmtheit, wenn er auf Einsicht in "meine dort geführten Akten über Vorgänge" gerichtet ist und die anschließende Aufzählung von Dienststellen fraglich erscheinen lässt, ob der Antragsteller nicht vielmehr Einsicht in Akten begehrt, die von diesen - zudem dem Anwendungsbereich des Gesetzes nicht unterfallenden - Stellen geführt werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Prozessuales Bestimmtheit des Antrags

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 16. November 2011

26 L 1431/11

Begehrt ein Zeitungsreporter Auskunft des Finanzministeriums über einen vermeintlichen Einsatz der Steuerfahndung, so ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ist nicht eröffnet, wenn Informationen begehrt werden, die im Rahmen der Tätigkeit von Finanzbehörden als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft, d.h. außerhalb der materiellen Verwaltungstätigkeit, anfallen. Nach der entsprechenden Sonderregelung des Informationsfreiheitsgesetzes soll der gesamte Bereich der gesetzgeberischen, richterlichen und Strafverfolgungstätigkeit dem Anwendungsbereich des Gesetzes entzogen sein. Darüber hinaus befasst sich die Entscheidung mit dem presserechtlichen Auskunftsanspruch. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Prozessuales Strafverfolgung

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 8. Juli 2010

26 L 683/10

Ein betroffener Dritter kann sich nicht auf die Ausnahmetatbestände des Verbraucherinformationsgesetzes zum Schutz öffentlicher Belange berufen, da diese Vorschrift allein dem öffentlichen Interesse dient. Ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse zum Schutz privater Belange besteht nicht hinsichtlich solcher Produkte, bei denen Normvorgaben nicht beachtet worden sind. Mit dieser Begründung lehnt das Gericht einen Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines Drittbetroffenen wiederherzustellen, ab. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Begriffsbestimmung Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 27. Dezember 2012

1 L 2483/12

Das Auskunftsbegehren des Antragstellers, eines Journalisten, betraf Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofs an bestimmte Förderprojekte. Der Landesrechnungshof unterfällt dem landespresserechtlichen Behördenbegriff und ist auskunftsverpflichtet; die Prüfungstätigkeit des Rechnungshofs ist nicht vom Geltungsbereich der Norm ausgenommen. Geheimhaltungsvorschriften stehen dem Auskunftsbegehren nicht entgegen. Die Entscheidung bezieht sich im Hinblick auf den Behördenbegriff zwar auf das Informationsfreiheitsgesetz, basiert aber auf dem Pressegesetz Nordrhein-Westfalen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Auskunftserteilung (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Prozessuales

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