Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 3. Februar 2006

26 K 1585/04

Der Kläger hat keinen Anspruch auf Zugang zu den von ihm begehrten Informationen. Nach dem Wortlaut des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen sind juristische Personen vom Informationszugangsrecht ausgeschlossen. Wird eine natürliche Person von einer juristischen Person lediglich vorgeschoben, um an behördliche Informationen zu gelangen, ist von einer unzulässigen Antragstellung durch die juristische Person selbst auszugehen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 20. April 2007

26 K 5324/06

Das Informationsfreiheitsgesetz wird als Anspruchsgrundlage für den Informationszugang eines Insolvenzverwalters gegenüber einem Träger der Sozialversicherung nicht durch die Vorschriften der Insolvenzverordnung, mit denen lediglich die Informationspflicht des Insolvenzschuldners gegenüber dem Insolvenzverwalter geregelt wird, verdrängt. Auch steht der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Sozialversicherungen dem Zugang nicht entgegen. Auskünfte über die Beitragszahlungen des Insolvenzschuldners vermögen wirtschaftliche Interessen des Versicherungsträgers nicht zu beeinträchtigen. Dem Anspruch steht zudem nicht entgegen, dass der Kläger die Informationen auf dem Wege der Insolvenzanfechtung mit dem Ziel der Rückzahlung von Sozialversicherungsbeträgen nutzen kann. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 7. Mai 2010

26 K 3548/09

Das Verwaltungsgericht hatte den Rechtsstreit um das Begehren eines Insolvenzverwalters auf Übersendung der Jahreskontoauszüge zunächst an das Finanzgericht verwiesen, obwohl der Kläger sich ausschließlich auf das Informationsfreiheitsgesetz stützt. Im vorliegenden Urteil hält es an seiner Auffassung fest: Der Verwaltungsrechtsweg ist nach Auffassung des Gerichts nicht gegeben. Für die Frage des maßgeblichen Rechtswegs kommt es allein auf die Zugehörigkeit des geltend gemachten materiellen Anspruchs bzw. Lebenssachverhalts zu einer einem bestimmten Rechtsweg zugeordneten Materie an. Dennoch entscheidet das Verwaltungsgericht in der Sache selbst: Die Übersendung von Jahreskontoauszügen betrifft unmittelbar eine mit der Verwaltung von Abgaben zusammenhängende Angelegenheit. Es besteht kein Informationsanspruch, da die hier einschlägige Abgabenordnung Ansprüche auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes verdrängt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

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