Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 13. Oktober 2015

12 S 43.15

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist die Beschwerde gegen einen Beschluss der Vorinstanz zurück. Es bestätigt damit die Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin, dass ein von einem Journalisten gestellter presserechtlicher Auskunftsantrag nicht gleichsam automatisch einen - im Erfolgsfall grundsätzlich gebührenpflichtigen - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz mitumfasst. Vor dem Hintergrund, dass es sich beim Informationsfreiheitsgesetz um ein Jedermannsrecht handelt, vermag das journalistische Interesse des Antragstellers, die Öffentlichkeit zeitnah über die mit seinen Anträgen begehrten Informationen zu unterrichten, die Vorwegnahme der Hauptsache nicht zu rechtfertigen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Prozessuales

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 10. Juli 2015

12 B 3.13

Auch Gemeinden können als Körperschaften des öffentlichen Rechts nach dem Umweltinformationsrecht anspruchsberechtigt sein. Bei dem beklagten, als GmbH betriebenen Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG handelt es sich um eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Der Begriff der Umweltinformationen umfasst alle Maßnahmen und Tätigkeiten, die einen gewissen Umweltbezug aufweisen. Dabei kommt es nicht auf eine Unterscheidung zwischen unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf die Umwelt an. Die Errichtung eines Schienenwegs stellt eine solche Maßnahme oder Tätigkeit dar. Ein Schallschutzgutachten für eine Planungsvariante, die möglicherweise noch verwirklicht werden soll, stellt ebenso eine Umweltinformation dar wie die elektronischen Vermessungsdaten für das Gelände- und Hochwassermodell. Ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis kann auch dann vorliegen, wenn trotz fehlender unmittelbarer Wettbewerbsposition das Bekanntwerden der vertraulichen Information geeignet wäre, dem Unternehmen einen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Dies ist im Hinblick auf die Vergaberelevanz des Kostenkennwertekatalogs der Deutschen Bahn AG der Fall. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 28. Januar 2015

12 B 21.13

Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ab. Gegenstand der Klage waren Informationen eines Bundesministeriums über die Verschiebung der geplanten Inbetriebnahme des Flughafens Berlin-Brandenburg. Die gesellschaftsrechtlich angeordnete Verschwiegenheitspflicht trifft auch Behörden, die eine öffentliche Beteiligung an einem Unternehmen verwalten und bezieht sich auch auf Unterlagen des Aufsichtsrats eines Unternehmens. Es ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, dass die beantragten Informationen ausdrücklich von der Vertraulichkeit ausgenommen wären. Der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes, nach dem kein Anspruch besteht, wenn die Informationen nach anderen Gesetzen (hier dem Aktiengesetz) geheim zu halten sind, ist somit anzuwenden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften

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